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Eine Maschinenversicherung bietet weitergehenden Versicherungsschutz als die Geschäftsinhaltsversicherung. Sie deckt nämlich auch Schäden an Maschinen, Apparaten, Instrumenten und anderen technischen Anlagen, die aus eigenem oder fremdem Verschulden entstanden sind, wie zum Beispiel Bedienfehler, Maschinenbruch und Produktfehler.

Was kann versichert werden?

Über die Maschinenversicherung können alle stationären, fahrbaren, maschinellen und elektrischen Einrichtungen und sonstige technische Anlagen versichert werden, z. Bsp. Bohr-, Dreh- und Fräsmaschinen, Motoren, Generatoren, Druck- und Falzmaschinen, Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen etc.

Welche Gefahren sind versichert?

Unvorhersehbar und plötzlich eintretende Beschädigung und Zerstörung, welche mit dem Betrieb zusammenhängen, insbesondere durch:

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  • Menschliche Ursachen: Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, vorsätzlich schädigende Handlungen betriebsfremder oder betriebseigener Personen
  • Datenwiederherstellung um Folgekosten möglichst gering zu halten
  • Produktfehler: Konstruktions-, Material- oder Fabrikationsfehler
  • Technische Störungen: Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Naturgewalten: Sturm, Frost, Eisgang
  • Des Weiteren können Feuer- und Diebstahlschäden bei beweglichen/fahrbaren Geräten und Apparaten versichert werden.

Welche Gefahren oder Schäden können nicht versichert werden?

Der wichtigste Ausschluss ist Verschleiß. Aber Folgeschäden, die durch den Verschleiß entstehen, sind versichert. Schäden durch mangelhafte Wartung oder Unterhalt sind in der Regel ausgeschlossen. Schäden durch Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) sind bei stationären Maschinen über die Feuerversicherung der Geschäftsversicherung abzudecken, können aber unter Umständen auch in den Maschinenvertrag eingeschlossen werden, wenn eine Geschäftsinhaltsversicherung nicht besteht.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

Im Idealfall kann die Versicherungssumme aus dem gütigen Listenpreis im Neuzustand gebildet werden oder aus den Herstellungskosten zzgl. Bezugskosten (z. B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage). Aus dieser Versicherungssumme und dem jeweiligen Risiko (Art der Maschine) berechnet sich auch der Beitrag. Es muss immer der Listenpreis angegeben werden, da es sonst bei Angabe des tatsächlich bezahlten Rechnungsbetrages und unter Berücksichtigung von Rabatten im Schadensfall zu einer Unterversicherung kommen kann!

Ebenso muss sämtliches Maschinenzubehör (auch nachträglich angeschafftes) bei der Summenermittlung berücksichtigt und dem Versicherer mit angegeben werden. Neue Maschinen müssen unverzüglich der Versicherung gemeldet werden, denn diese gelten in der Regel erst ab Aufnahme in den Vertrag als mitversichert.

Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

  • Bei einem Teilschaden ersetzt der Versicherer die notwendigen Reparaturkosten für die Wiederherstellung der Maschinen oder Anlagen, wie z. Bsp. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten.
  • Soweit in der Maschinenversicherung vereinbart, werden auch Aufräumungs- und Dekontaminationskosten der versicherten Sachen, bis zur vertraglich festgesetzten Versicherungssumme erstattet.
  • Im Totalschadensfall, d.h. wenn der Betrag für die Wiederherstellung den Zeitwert übersteigt, wird der Zeitwert der Maschine unmittelbar vor Schadenseintritt ersetzt, abzgl. Rest- bzw. Schrottwert.
  • Die Entschädigung wird jeweils um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt, bei Verschleißteilen erfolgt ein Abzug „neu für alt“.

Schadenbeispiele aus der Praxis

Bohrkopf

1. Maschinenschaden

Bei einer CNC-Drehmaschine kam es aufgrund eines Programmierfehlers zu einer Kollision zwischen dem rotierenden Spannfutter und dem Werkzeugrevolver. Der Gesamtschaden beträgt 53.000 EUR. Es wurden das Spannfutter, das Werkzeug und die Spindel beschädigt. Der Versicherer ersetzt die Reparaturkosten von Spannfutter und Spindel. Das Werkzeug ist ein Verschließteil und wird in der Regel nicht erstattet. (Hinweis: Handelt es sich um eine sehr alte Maschine mit einem niedrigen Zeitwert und die Reparaturkosten übersteigen diesen Zeitwert, würde der Versicherer nur den Zeitwert ersetzen.)

2. Diebstahl einer CNC-Maschine

Eine CNC-Drehmaschine wird zur Generalüberholung in eine Fachwerkstatt transportiert. Der LKW-Fahrer macht nachts Rast in einem Motel. Morgens stellt er fest, dass sein LKW mit der Maschine gestohlen wurde. Die Maschine im Wert von 680.000 EUR eine Maschinenversicherung mit der wichtigen Transportklausel im Reparaturfall, sodass der Versicherer den Gesamtschaden erstattete.

3. Kurzschlussschaden an Fräsmaschine

Durch einen Kurzschluss brennt nachts eine Fräsmaschine und führt zum Brand in der Produktionshalle. Der Brand ist über die Geschäftsinhaltsversicherung gedeckt, da die Maschinen in der Feuerversicherung dieser berücksichtigt waren.

4. Mutwillige Zerstörung einer Maschine

Einem Mitarbeiter wurde gekündigt. Aus Frust und Verzweiflung führte dieser mutwillig an einer Fräsmaschine einen Totalschaden herbei. Der Versicherer ersetzte den Schaden vollständig und nahm Regress am ehemaligen Mitarbeiter.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Im Falle eines Maschinenschadens kann der Auftrag oft nicht mehr ausgeführt werden und die erwarteten Erträge bleiben aus. Die auf der Maschine liegenden Aufträge können nicht realisiert werden. Kann der Auftrag nicht auf eine andere Maschine aufgrund Auslastung und Mangel an Ersatz übertragen werden, empfiehlt sich eine Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung (MBU). Der Versicherer ersetzt dann den entgangenen Rohertrag (Gewinn und laufende Kosten).

Muss der Auftrag wegen möglicher Terminstrafen ausgeführt werden und kann über eine Ausweichproduktion durch einen anderen Betrieb übernommen werden, kann diese Ausweichproduktion über eine Maschinenmehrkostenversicherung sinnvoll finanziert werden.

TIPPS für Ihren Versicherungsschutz

Unterversicherung: Um eine Unterversicherung möglichst auszuschließen, sollten Sie mit Ihrem Versicherer eine kostenfreie Vorsorgedeckung von zusätzlich mind. 20 Prozent vereinbaren. So haben Sie in jedem Fall Luft und müssen eine Anrechnung der Unterversicherung nicht befürchten, die Ihnen unter Umständen erhebliche Liquidität kosten kann.

Werkzeuge: Bitte beachten Sie, dass Werkzeuge als Verschleißteile nicht versichert sind. Handelt es sich um sehr teure Spezialwerkzeuge sollten Sie mit Ihrem Versicherer eine gesonderte Vereinbarung zur Mitversicherung dieser Werkzeuge treffen.

Meldung neuer Maschinen: Im Unternehmensalltag gibt es zu viel zu tun und so werden auch die Meldungen neuer Maschinen oft vergessen. Vereinbaren Sie mit Ihrem Versicherer einen jährlichen Meldestichtag mit einer kostenfreien Vorsorgedeckung. So sind alle Maschinen, die während des Jahres angeschafft werden automatisch versichert und Sie müssen im Schadenfall keine Sorge wegen des Versicherungsschutzes haben.

Minderung des Schadens: Jeder Versicherungskunde ist zur Minderung eines Schadens gesetzlich verpflichtet. Holen Sie deshalb neben Ihrer Vertrauenswerkstatt noch einen zusätzlichen Kostenvoranschlag ein, um den Nachweis zu erbringen. Beachten Sie, dass Sie mit defekten Maschinen nicht weiterarbeiten sollten. Wird nämlich der Folgeschaden größer, gibt es oft Regulierungsprobleme mit den Versicherern.

Regulierungsdruck auf den Versicherer ausüben: Da die Versicherer nach kaufmännischen Grundsätzen möglichst wenig regulieren möchten, empfiehlt sich eine Besonderheit. Ein Beispiel dazu: Hat ein Maschinenhersteller im Schadenfall keine Spindel vorrätig und die Anlieferung per Flugzeug würde viele tausend Euro zusätzlich kosten, wird der Versicherer diese Mehrkosten nicht tragen. Er wird die wochenlange Lieferung per Schiff abwarten, weil diese wesentlich billiger ist. Wenn Sie nun eine Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung haben, will der Versicherer den Schaden auch so klein als möglich halten und wird alles daransetzen, dass der Schaden schnellstens reguliert wird, weil es sonst zu viel Rohertragsausfall erstatten müsste. So wird die Spindel "rapido" geliefert.

Zeitwert der Maschinen: Stark beanspruchte Maschinen verlieren schnell an Wert. Aber Sie können mit Ihrem Versicherer vereinbaren, dass erst ab einem gewissen Prozentsatz (z. Bsp. 20% des Neuwertes) eine Zeitwertabrechnung erfolgt und grundsätzlich der Neuwert erstattet werden muss, wenn die Maschinen nachweisbar in Gebrauch sind und regelmäßig fachmännisch gewartet werden. Dabei sollte ein Gebrauch innerhalb 24 Monaten ausreichen. Beachten Sie bitte, dass dies bei einem Feuerschaden besonders wichtig ist. Ein zehnjähriger Maschinenpark mit hohen Betriebsstunden, der ehemals 20 Mio. EUR kostete, kann u. U. nur noch 3 Mio. EUR Zeitwert haben. Sie brauchen aber 20 Mio. EUR, um Ihr Unternehmen wiederaufbauen zu können.

 

Es gibt neben den benannten sinnvollen Zusatzbausteine viele andere mehr, die Sie für Ihre Maschinenversicherung berücksichtigen sollten, um Ihren Versicherungsschutz zu verbessern. Wenn wir Sie bei der Gestaltung Ihres Versicherungsschutzes unterstützen sollen, kommen Sie einfach auf uns zu.

 

Unser Fachgebiet ist es, maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen. Die üblicherweise am Markt verkauften Standardverträge beinhalten viele Deckungslücken (sogenannte K.O.-Klauseln) und sind für Produktionsunternehmen nicht geeignet.

Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz kostenneutral aufwerten können bzw. Ihre Unternehmensrisiken sinnvoll absichern.

Sie erreichen uns auch per Chat oder telefonisch unter: +49-371-40399-50.

Haben Sie Fragen zu anderen Unternehmensversicherungen oder zur Versicherung der Unternehmerfamilie, dann kommen Sie gern auf uns zu.

Wir stehen Ihnen bei allen Versicherungsfragen oder für Anregungen 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr per Chat, telefonisch unter: +49-371-40399-50, per E-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung. Gern rufen wir Sie zurück.

 

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