Wenn die D&O-Versicherung nichts taugt...
Tipps und Tricks für D&O-Versicherungsschutz im Mittelstand
Manager verlassen sich darauf, dass ihre D&O-Versicherung im Schadenfall greift. Doch jüngst sorgte ein Fall für Schlagzeilen, bei dem der D&O-Schutz wie eine Seifenblase zerplatzte – als er vorm OLG Celle landete. Michael Franken, Teamleiter bei Howden, erklärt, was es damit auf sich hat.
D&O-Versicherer lehnte Kostenübernahme ab
Unser Partner für D&O-Versicherungsschutz, die Firma Hendricks, wies uns unlängst auf folgenden Fall hin.
Die Richter am Oberlandesgericht Celle sollten klären, wie die Kosten dieses Rechtsstreits zu verteilen waren. Indirekt entschieden sie aber auch darüber, ob verbotene Zahlungen nach Insolvenzreife von der D&O-Versicherung abgedeckt sind. Die Richter stellten fest, dass es sich in dem vorliegenden Fall nicht um einen Schadenersatzanspruch, sondern um einen „Erstattungsanspruch eigener Art“ gehandelt hatte. Der Versicherer lehnte daraufhin die Regulierung für den Manager ab. Mit der juristisch spitzfindigen Begründung: Die D&O-Versicherung decke nur Schadenersatzansprüche, hier hätte es sich aber um etwas völlig anderes gehandelt.
Managerschutz im Vorfeld prüfen lassen!
D&O-Versicherungen gibt es wie Sand am Meer, aber nicht alle halten, was sie versprechen“, sagt Michael Franken, von Howden, und erklärt weiter: „Für Laien sind Deckungslücken nicht zu erkennen. Deshalb ist es ratsam, den eigenen Managerschutz im Vorfeld durch einen Spezialmakler prüfen zu lassen.
Lückenhafter D&O-Schutz zerplatzt wie Seifenblase
So berichtet die Presse regelmäßig über Gerichtsurteile, in denen der erhoffte Versicherungsschutz wie eine Seifenblase zerplatzt ist. Ein spektakulärer Fall aus der jüngeren Vergangenheit ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle (OLG Celle, Beschluss vom 1. April 2016, Az. 8 W 20/16).
Verbotene Zahlungen nach Insolvenzreife
In Hannover hatte ein Insolvenzverwalter einen Geschäftsführer für Zahlungen in Höhe von knapp 25 Millionen Euro persönlich zur Kasse gebeten. Das Unternehmen des Firmenlenkers war in Schieflage geraten. Noch nach dem eigentlichen Eintritt der Insolvenzreife hatte der Geschäftsführer diese verbotenen Zahlungen gebilligt. Jetzt sah er sich mit einer besonders insolvenzrechtsfreundlichen Auslegung des Paragraphen 64 des GmbH-Gesetzes konfrontiert.
D&O-Versicherer lehnte Kostenübernahme ab
Konkret ging es in dem Celler Beschluss um die Frage, wie die Kosten eines Rechtsstreits zu verteilen waren. Indirekt entschieden die Richter aber auch darüber, ob verbotene Zahlungen nach Insolvenzreife von der D&O-Versicherung abgedeckt sind.
Übler Aprilscherz
Die Richter stellten fest, dass es sich nicht um einen Schadenersatzanspruch, sondern um einen „Erstattungsanspruch eigener Art“ gehandelt hatte, der sicherstellen soll, dass die verbotenen Zahlungen nach Insolvenzreife im vollen Umfang vom Geschäftsführer zugunsten der Insolvenzgläubiger zu ersetzen sind. Der Versicherer lehnte daraufhin die Regulierung für den Geschäftsführer mit der Begründung ab, die D&O-Versicherung decke nur Schadenersatzansprüche, im vorliegenden Fall hätte es sich bei dem vorgebrachten Anspruch aber eben nun einmal um etwas völlig anderes gehandelt. Die ausgerechnet an einem 01.04 gefällte Gerichtsentscheidung könnte man für einen üblen Aprilscherz oder eine juristische Spitzfindigkeit halten.
Intransparenter D&O-Markt
Tatsache ist: Manager schließen gerade deshalb eine D&O-Versicherung ab, weil sie möchten, dass sie auch in der Unternehmenskrise wirklich wirkt und sie davor schützt, nicht in den wirtschaftlichen Ruin zu stürzen. Doch der D&O-Versicherungsmarkt macht es ihnen nicht gerade leicht. In Deutschland gibt es deutlich mehr als 30 Versicherer, die D&O-Schutz anbieten. Hinzu kommt eine Reihe von (Spezial-)Versicherungsmaklern, die mit eigenen, zumeist deutlich kundenfreundlicheren D&O-Bedingungswerken aufwarten.
Laien können Deckungslücken kaum erkennen
Gemeinsam sind allen Versicherungsbedingungen eigentlich nur der Begriff „D&O-Versicherung“. Im Übrigen gibt es erhebliche Unterschiede, die es Außenstehenden schwer machen, die Qualität des Versicherungsschutzes einzuschätzen oder echte „Deckungslücken“ auszumachen.
Unser Tipp
Verlassen Sie sich nicht auf Überschriften in Versicherungsverträgen. Besser ist es, den eigenen Managerschutz bereits im Vorfeld durch einen Spezialmakler auf Herz und Nieren prüfen zu lassen.
Mehr Informationen zum Thema D&O erhalten Sie unter: D&O-Versicherung - Firmenversicherungen einfach erklärt
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Bearbeitung: Michael Franken, Vivian Leiteritz
Bild: markstein