Wissensdatenbank und Kundenhinweise.
„Das empfehlen wir zu beachten – denn auch bei Versicherungen ist Wissen Macht." Für Gewerbe-, Industrie- und Privatkunden · Stand 23.04.2026
Für Gewerbe-, Industrie- und Privatkunden.
Ziel dieser Unterlage ist eine klare, verständliche und rechtlich saubere Kundeninformation. Sie ersetzt keine individuelle Risikoanalyse, keine konkrete Vertragsprüfung und keine dokumentierte Einzelberatung. Maßgeblich sind immer Antrag, Versicherungsschein, Nachträge, vereinbarte Bedingungen und der konkrete Einzelfall.
Wichtiger rechtlicher Hinweis
Eine Wissensdatenbank reduziert Informations- und Haftungsrisiken, schließt Haftung aber nicht vollständig aus. Erforderlich bleiben eine saubere Bedarfsermittlung, die vollständige Aufnahme des Risikos, Rückfragen bei Unklarheiten, eine dokumentierte Beratung und die laufende Bestandspflege. Pauschale Deckungszusagen, mündliche Zusicherungen und unklare Formulierungen sollten vermieden werden.
Hinweise nach Kundengruppen und Themen.
Die folgenden Abschnitte sind modular aufgebaut. Öffnen Sie den jeweiligen Teil, der für Sie relevant ist – die Teile A, B, E, F und G gelten für alle Versicherungsnehmer, Teil C richtet sich an Gewerbe- und Industriekunden, Teil D an Privatkunden.
Ein belastbarer Versicherungsschutz entsteht nicht allein durch den Abschluss einer Police. Entscheidend sind richtige Angaben, eine passende Vertragsgestaltung, die laufende Aktualisierung des Risikos, die Einhaltung von Obliegenheiten und ein professionelles Verhalten im Schadenfall.
1. Vor Vertragsschluss: Antragsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten
Vorvertraglich sind die Fragen des Versicherers vollständig, richtig und ohne Verharmlosung zu beantworten. Das gilt besonders für Vorschäden, Vorversicherungen, Betriebsbeschreibung, technische Risiken, Auslandsbezug, Gesundheitsangaben, Berufsbilder, Hobbys und bereits bekannte Umstände, nach denen ausdrücklich gefragt wird.
Merksatz: Nicht die eigene Einschätzung entscheidet, ob etwas wichtig ist, sondern die Frage des Versicherers.
Rechtlich wichtig: Die vorvertragliche Anzeigepflicht knüpft an die bis zur Abgabe der Vertragserklärung bekannten Gefahrumstände an, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat.
Praxis: Unklare Fragen sollten vor Abgabe des Antrags geklärt und nicht „im Zweifel klein" beantwortet werden.
2. Nach Vertragsschluss: Änderungen des Risikos sofort melden
Nach Vertragsschluss geht es nicht mehr um die vorvertragliche Anzeigepflicht, sondern um laufende Anzeige- und Mitwirkungspflichten. Jede wesentliche Änderung muss darauf geprüft werden, ob sie den Versicherungsschutz berührt oder eine Gefahrerhöhung darstellt.
- Änderung von Anschrift, Name, Rechtsform, Bankverbindung oder Ansprechpartnern
- Änderung von Tätigkeitsprofil, Produktprogramm, Fertigungstiefe, eingesetzten Stoffen oder Verfahren
- Neue Niederlassungen, Lagerorte, Baustellen, Außenlager, Serverstandorte oder vermietete Flächen
- Neuanschaffungen, Umbauten, Wertsteigerungen, Photovoltaik, Wärmepumpe, Batteriespeicher oder technische Aufrüstung
- Auslandsaktivitäten, USA- und Kanada-Geschäft, Importe, Exporte, Montage- oder Projektgeschäft
- Berufswechsel, Einkommensänderung, Gesundheitsentwicklungen oder neue risikoreiche Hobbys in der Personenversicherung
3. Versicherungsschein, Nachträge und Bedingungswerke prüfen
Nicht selten weichen Police, Nachträge oder Bedingungsstände vom Antrag oder vom Beratungsergebnis ab. Deshalb sollten Versicherungsschein, Nachträge, Klauseln, Sicherungsbeschreibungen und besondere Vereinbarungen nach Zugang geprüft werden.
- Stimmen Versicherungsnehmer, versicherte Personen und versicherte Standorte?
- Sind Versicherungssummen, Selbstbehalte, Haftzeiten und Sublimits richtig?
- Sind alle vereinbarten Bausteine, Erweiterungen und Klauseln tatsächlich dokumentiert?
- Gibt es Sicherheitsvorschriften, Fristen, Ausschlüsse oder besondere Meldepflichten?
4. Vorvertrag erst beenden, wenn neuer Schutz gesichert ist
Ein bestehender Vertrag sollte grundsätzlich erst gekündigt werden, wenn der neue Schutz rechtsverbindlich zustande gekommen ist oder eine nachweisbare vorläufige Deckung besteht. So lassen sich Deckungslücken vermeiden.
5. Prämien rechtzeitig zahlen
Versicherungsschutz kann an der Erst- oder Folgeprämie scheitern. Gerade Lastschriftänderungen, neue Konten oder Rücklastschriften führen in der Praxis häufig zu vermeidbaren Leistungsproblemen.
Erstprämie: Bei nicht rechtzeitiger Zahlung drohen unter den gesetzlichen Voraussetzungen Rücktritt des Versicherers und Leistungsfreiheit.
Folgeprämie: Nach qualifizierter Mahnung mit gesetzlicher Mindestfrist kann der Versicherer leistungsfrei werden oder kündigen.
Praxis: Zahlungsausfälle, Kontoänderungen und Rücklastschriften immer sofort prüfen und dokumentieren.
6. Was Sie uns immer mitteilen sollten
- Kauf, Verkauf oder Anmietung von Immobilien, Hallen, Wohnungen oder Grundstücken
- Verheiratung, Scheidung, Geburt, Auszug volljähriger Kinder, Pflege von Angehörigen
- Existenzgründung, Betriebsübergang, Beteiligungsänderung, neue Geschäftsführer oder Prokuristen
- Leasing, Finanzierung, Sicherungsübereignung oder sonstige Rechte Dritter
- Aufnahme von Tieren, Bauvorhaben, Vermietung, Ferienvermietung, Drohnen- oder Photovoltaiknutzung
- Neue Großkunden, neue Vertriebsgebiete, neue Maschinen, neue IT-Systeme oder Outsourcing
7. Unterlagen und Nachweise systematisch aufbewahren
- Policen, Nachträge, Rechnungen, Wartungsprotokolle, Prüfberichte und Inventarlisten
- Kaufbelege, Fotos, Seriennummern, Fahrzeugunterlagen, Bauunterlagen, Gesundheitsunterlagen
- Verträge mit Subunternehmern, Lieferanten, Vermietern, Dienstleistern und IT-Providern
- Schriftverkehr zu Vorschäden, Kündigungen, Ablehnungen, Deckungszusagen und Fristsetzungen
Im Schadenfall entstehen viele Deckungsprobleme nicht wegen des Schadens selbst, sondern wegen verspäteter Meldung, fehlender Beweise oder unkoordinierter Kommunikation. Für Kunden sollte deshalb ein einheitliches Schadenprotokoll gelten.
1. Sofortmaßnahmen
- Schaden unverzüglich melden, auch wenn die Höhe noch unklar ist
- Zumutbare Maßnahmen zur Abwendung und Minderung des Schadens treffen
- Schadenbild, Ursache, Zeitablauf und Beteiligte umfassend dokumentieren
- Beschädigte Teile, Datenträger, Schlösser, Leitungen oder sonstige Beweismittel bis zur Freigabe aufbewahren, soweit zumutbar
- Polizei, Feuerwehr, Rettungskräfte oder sonstige Stellen einschalten, wenn Straftatverdacht, Personenschaden, Brand, Explosion, Einbruch, Vandalismus oder erheblicher Verkehrsunfall vorliegt
2. Was vermieden werden sollte
- Keine vorschnellen Schuldanerkenntnisse, Vergleichsabschlüsse oder Zahlungen an Dritte ohne Abstimmung
- Keine vorschnelle Entsorgung beschädigter Sachen
- Keine endgültigen Reparaturaufträge, soweit Dokumentation und Abstimmung noch möglich sind
- Keine widersprüchlichen Angaben gegenüber Versicherer, Polizei, Auftraggebern, Geschädigten oder Werkstätten
3. Typische Nachweise
- Fotos und Videos aus mehreren Perspektiven
- Zeitpunkt, Wetter, Stromausfall, Zeugen, Einsatzberichte und sonstige Umstände
- Kostenvoranschläge, Rechnungen, Inventarlisten, Lieferantenrechnungen, Seriennummern
- Bei Diebstahl: Stehlgutliste, Kaufbelege, Seriennummern, Police und Anzeige bei der Polizei
- Bei Haftpflichtfällen: Anspruchsschreiben, Fotos, Verträge, Abnahmeprotokolle, Zeugenaussagen, Baustellen- oder Einsatzdokumentation
Empfehlung für die Kundenkommunikation: Schäden möglichst früh melden, nicht erst nach abschließender Klärung der Höhe. Bei unklarer Sach- oder Rechtslage zunächst Tatsachen melden, nicht Bewertungen. Im Zweifel lieber einmal zu viel als einmal zu spät informieren.
1. Sach-, Inhalts-, Gebäude- und Betriebsunterbrechungsversicherung
Diese Verträge bilden oft das wirtschaftliche Rückgrat des Unternehmensschutzes. Für Laien ist wichtig: Versichert ist nicht „der ganze Betrieb", sondern nur das, was nach Art, Ort, Gefahr und Wert tatsächlich vereinbart wurde.
Versicherte Sachen: Gebäude, Inhalt, Vorräte, Einrichtungen, Werkzeuge, Muster, fremdes Eigentum, Waren in Kommission oder Leasingobjekte müssen ausdrücklich mit dem Vertrag abgeglichen werden.
Versicherte Orte: Schutz besteht regelmäßig nur an den genannten Versicherungsorten; Außenlager, Baustellen, Messen, Fahrzeuge oder Lager bei Dritten sind gesondert zu prüfen.
Versicherte Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl, Elementar, Glasbruch oder unbenannte Gefahren sind nicht automatisch vollständig enthalten.
Betriebsunterbrechung: Entscheidend sind Haftzeit, fortlaufende Kosten, Ertragsbasis, Mehrkosten, Lieferkettenbezug und Wiederanlaufzeit.
Unterversicherung: Zu niedrige Summen oder Flächenangaben können die Entschädigung empfindlich kürzen.
Besonders haftungssensibel sind Flächenabweichungen, veraltete Inventarwerte, fehlende Außenversicherung, nicht gemeldete Erweiterungen und ein zu kurzer Unterbrechungszeitraum.
- Jährliche Überprüfung von Summen, Flächen, Rohgewinn, Betriebsleistung und Mehrkostenbedarf
- Leerstand, Umbau, Gerüste, Dacharbeiten oder Stillstände sofort melden
- Prüf-, Wartungs- und Sicherheitsvorschriften dokumentiert einhalten
- Löschmittel, Alarmanlagen, Schließanlagen, Zutrittskonzepte und IT-Sicherung funktionsfähig halten
- Photovoltaik, Wärmepumpen, Batteriespeicher, Ladeinfrastruktur und Trafostationen gesondert prüfen
2. Technische Versicherungen: Elektronik, Maschinen, Montage, Bauleistung
Elektronikversicherung: Wichtig sind mobile Geräte, Außeneinsatz, Datenträger, Datenwiederherstellung, grobe Fahrlässigkeit, Bedienfehler und Überspannung.
Maschinenversicherung: Abzugrenzen sind innere Betriebsschäden, Verschleiß, Wartungsmängel, Fundamentschäden, Probeläufe und Reserveteile.
Montage- und Bauleistungsversicherung: Projektbeschreibung, Bauzeit, Verlängerungen, Lagerorte, Testläufe, Probebetrieb, Auftraggeber- und Nachunternehmerinteressen müssen sauber erfasst werden.
Photovoltaik- und Energieanlagen: Zu prüfen sind Ertragsausfall, Ertragsgarantien, Diebstahl, Tierbiss, Überspannung, Wechselrichter, Speicher und Einspeiserisiken.
- Wartungs- und Bedienvorgaben des Herstellers einhalten
- Störungen, Vorschäden und Reparaturhistorie dokumentieren
- Backups, Ersatzteilkonzepte und Notfallpläne aktuell halten
- Bei Projekten Fristen, Nachträge, Abnahmen und Probebetriebe dokumentieren
3. Haftpflichtversicherung: Betrieb, Produkt, Umwelt, Rückruf
Versichert ist nicht jede betriebliche Tätigkeit automatisch. Entscheidend ist die korrekte Risikobeschreibung. Gerade im Großschadenfall prüfen Versicherer sehr genau, ob die tatsächliche Tätigkeit vom Vertrag umfasst war.
- Genaue Beschreibung der Tätigkeit, Nebenleistungen, Montageanteile und Produktgruppen
- Verarbeitung fremder Sachen, Tätigkeitsschäden, Mietsachschäden und Arbeiten auf fremden Grundstücken prüfen
- Subunternehmer, Nachunternehmer, Leiharbeitnehmer und freie Mitarbeiter berücksichtigen
- Importe, Exporte, USA- und Kanada-Risiken, Produkthaftung und Produktrückruf gesondert prüfen
- Umwelthaftpflicht, Umweltschaden, Gewässerschäden und Anlagenrisiken nicht vergessen
- Vertragliche Haftungserweiterungen, Vertragsstrafen und Garantiezusagen sind häufig nur eingeschränkt oder gar nicht versichert
Bei drohenden Ansprüchen gilt: früh melden, Sachverhalt dokumentieren, keine unkoordinierten Zugeständnisse und keine voreiligen Zahlungen. Zwar ist ein pauschaler Leistungsausschluss wegen Anerkenntnis rechtlich nicht beliebig zulässig; unkoordinierte Erklärungen bleiben aber trotzdem riskant und können den Fall prozessual und tatsächlich verschlechtern.
4. Vermögensschaden-Haftpflicht, D&O und Cyber
Vermögensschaden-Haftpflicht: Für beratende, planende, verwaltende oder vermittelnde Tätigkeiten ist oft eine echte Vermögensschaden-Deckung erforderlich; eine normale Betriebshaftpflicht genügt dafür häufig nicht.
D&O: Wichtig sind versicherte Personen, versicherte Funktionen, Innen- und Außenansprüche, Nachmeldefristen, Rückwärtsdeckung, Selbstbehalte und Ausschlüsse.
Cyber: Entscheidend sind IT-Sicherheitsniveau, Mehrfaktor-Authentifizierung, Patch-Management, Backup-Konzept, Notfallplan, Dienstleisterkette, Datenschutz- und Betriebsunterbrechungskomponente.
Vertrauensschaden/Crime: Bei Betrug, Social Engineering, Mitarbeiterdelikten oder Fake-President-Schäden ist zu prüfen, ob eine eigene Vertrauensschaden-Lösung erforderlich ist.
- Cybervorfälle, verdächtige Angriffe oder Datenschutzereignisse sofort melden
- Systeme nicht vorschnell löschen oder neu aufsetzen, bevor Spuren gesichert sind
- Backups, Notfallkontakte und Krisenkommunikation vorab definieren
- Bei D&O-fähigen Sachverhalten frühzeitig prüfen, ob bereits die Androhung eines Anspruchs meldepflichtig ist
5. Transport, Werkverkehr, Lager bei Dritten und Waren
- Incoterms, Gefahrenübergang, Lagerung bei Dritten und Transport im eigenen Fahrzeug sauber klären
- Messen, Baustellen, Kuriertransporte, temperaturgeführte Ware und hochwertige Güter gesondert betrachten
- Diebstahl aus Fahrzeugen, Nachtzeitklauseln, unbeaufsichtigte Stopps und Sicherungsvorgaben beachten
- Bei internationalen Sendungen Embargos, Sanktionen, Zoll- und Länderrestriktionen mitdenken
6. Kfz und Flotten
- Nutzungsart, Fahrerkreis, Jahresfahrleistung, Leasingstatus, Aufbauten und Sondertechnik aktuell halten
- Wertvolle Fahrzeuge, Sonderfahrzeuge und Probefahrten vorab abstimmen
- Führerscheinkontrolle, UVV-Prüfung, Fahrerschulung und Schadensteuerung organisatorisch sichern
- Auslandseinsätze, Werkverkehr und Transport eigener oder fremder Güter prüfen
7. Rechtsschutz für Unternehmen
- Bausteine wie Arbeits-, Vertrags-, Steuer-, Sozial-, Straf- und Immobilien-Rechtsschutz unterscheiden sich deutlich
- Wartezeiten und Risikoausschlüsse vor Mandatierung prüfen
- Deckungsanfrage vor größeren Kosten einholen
- In Gerichts- und Verwaltungsverfahren besteht grundsätzlich freie Anwaltswahl im versicherten Rahmen
8. Personenversicherung im betrieblichen Umfeld
- Gruppenunfall, betriebliche Krankenversicherung, Dienstreise, Keyman, betriebliche Altersversorgung und Berufsunfähigkeit sauber trennen
- Gesundheitsfragen, Berufsbild, Reisetätigkeit, Hobbys und Einkommen vollständig angeben
- Begünstigungen, Bezugsrechte, Verpfändungen und arbeitsrechtliche Besonderheiten dokumentieren
1. Privathaftpflicht, Tierhalter, Haus- und Grundbesitzer, Bauherren
Die Privathaftpflicht ist für viele Haushalte der wichtigste Vertrag. Sie deckt aber nicht automatisch jedes private Risiko.
- Deliktunfähige Kinder, Forderungsausfall, Gefälligkeitsschäden, Schlüsselverlust und Mietsachschäden nur prüfen, nicht unterstellen
- Hunde, Pferde, vermietete Objekte, unbebaute Grundstücke, Ferienobjekte und Bauvorhaben erfordern häufig eigene Deckungen
- Drohnen, Photovoltaik, Balkonkraftwerke, Pools, Kamine, Öltanks und Jagd- oder Sportgeräte gesondert prüfen
- Bei längeren Auslandsaufenthalten den räumlichen Geltungsbereich kontrollieren
2. Wohngebäude, Hausrat, Glas und Elementar
Wohngebäude: Wichtig sind richtige Wohn- und Nutzfläche, Bauartklasse, Anbauten, Nebengebäude, Garagen, Carports, Wärmepumpen, Photovoltaik, Batteriespeicher und Modernisierungen.
Hausrat: Maßgeblich sind Wert, Wertsachenanteile, Fahrräder, Außenversicherung, einfacher Diebstahl, Reisegepäck und Aufbewahrungsvorgaben.
Glas: Nicht jede Verglasung ist automatisch erfasst; Wintergarten, Ceranfeld, Duschkabine, Mobiliarverglasung oder Gewerbeanteile können gesondert zu prüfen sein.
Elementar: Überschwemmung, Rückstau, Starkregen, Schneedruck, Erdfall oder Erdrutsch sind nur versichert, wenn der Vertrag dies vorsieht.
- Leerstand, Sanierung, Gerüststellung, Leitungsstilllegung und Baustellen immer melden
- Schlösser, Fenster, Dach, Leitungen und Rückstausicherung instand halten
- Bei Schaden keine nassen Bauteile, Schlösser oder Leitungen vorschnell entsorgen
- Kaufbelege, Fotos und Seriennummern von Wertsachen sichern
3. Kfz für Privatkunden
- Änderungen bei Fahrerkreis, Kilometerleistung, Stellplatz, Wohnort und Nutzung mitteilen
- Nach Unfall Beweise sichern, bei Bedarf Polizei rufen und keine Schuldanerkenntnisse abgeben
- Bei Diebstahl, Einbruch oder Wildschaden unverzüglich melden und zusätzliche Nachweise beschaffen
- Werkstattbindung, GAP, Schutzbrief, Fahrerschutz und Auslandsdeckung gezielt prüfen
4. Rechtsschutz für Privatkunden
- Leistungsarten wie Privat, Beruf, Verkehr, Wohnen und Straf-Rechtsschutz getrennt prüfen
- Wartezeiten und den maßgeblichen Verstoßzeitpunkt beachten
- Vor Anwaltsbeauftragung möglichst Deckungsanfrage stellen
- Freie Anwaltswahl gilt im gesetzlichen Rahmen insbesondere in Gerichts- und Verwaltungsverfahren
5. Unfall-, Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Altersvorsorgeverträge
- Gesundheitsfragen, Arztbesuche, Diagnosen, Beschwerden, Therapien und Voranfragen sauber erfassen
- Berufsbild konkret beschreiben; spätere wesentliche Änderungen mitteilen, wenn der Vertrag dies verlangt
- Riskante Hobbys, Motorsport, Tauchen, Klettern, Luftsport oder besondere Reisetätigkeit offenlegen
- Bei Berufsunfähigkeit und Krankentagegeld Einkommen, Tätigkeit und Arbeitsumfang nicht pauschal, sondern belastbar darstellen
- Bei Lebensversicherungen Bezugsrechte, Abtretungen, Verpfändungen und Erbfolgen aktuell halten
6. Kranken-, Zusatz- und Pflegeversicherung
- Bei PKV und Zusatzversicherung Gesundheitsfragen vollständig beantworten
- Vor teuren oder atypischen Behandlungen Erstattungsfähigkeit und Kostenzusage prüfen
- Krankentagegeld an Einkommensänderungen anpassen
- Tarifwechsel innerhalb des Versicherers kann sinnvoll sein, muss aber in Leistung und Beitrag sauber verglichen werden
- Bei Kindern Fristen der Nachversicherung beachten
- Pflegebedürftigkeit früh melden und Unterlagen vollständig einreichen
7. Reise, Fahrrad, Elektronik und private Cyberrisiken
- Reiserücktritt, Reiseabbruch, Auslandskrankenversicherung und Gepäckschutz sind eigenständige Themen
- Hochwertige Fahrräder, E-Bikes, Lastenräder oder Sportgeräte nicht stillschweigend als mitversichert ansehen
- Mobile Elektronik außerhalb der Wohnung erfordert oft eine gesonderte Lösung
- Private Cyberbausteine können bei Onlinebetrug, Datenrettung oder Identitätsmissbrauch sinnvoll sein, setzen aber oft Mitwirkung und Sicherheitsstandards voraus
In der Praxis entstehen Deckungsprobleme oft nicht aus spektakulären, sondern aus scheinbar banalen Nachlässigkeiten. Die folgenden Punkte werden besonders häufig übersehen:
- Versicherungssummen, Flächen und Werte sind veraltet oder zu niedrig
- Sublimits, Selbstbehalte, Jahreshöchstleistungen und Haftzeiten werden übersehen
- Außenversicherung, Lager bei Dritten, Homeoffice, mobile Geräte oder Baustellen sind nicht ausreichend berücksichtigt
- Elementargefahren, Rückstau, Überschwemmung oder Ertragsausfall werden als „automatisch" missverstanden
- USA- und Kanada-Risiken, Auslandstätigkeit oder Exportklauseln fehlen
- Tatsächliche Tätigkeit weicht vom Vertrag ab
- Wartung, Prüfung, Datensicherung oder Schließsicherung sind organisatorisch nicht nachweisbar
- Verträge werden nur bei Neuabschluss, nicht aber bei Änderung der Lebens- oder Unternehmenssituation überprüft
- Bekannte Vorschäden oder gefahrerhebliche Angaben wurden im Antrag zu knapp, unvollständig oder beschönigend dargestellt
- Im Schadenfall wird zu spät gemeldet oder es werden Beweise voreilig vernichtet
Ein jährlicher Durchlauf der folgenden Fragen bewahrt vor unerkannten Deckungslücken und vor bösen Überraschungen im Schadenfall. Wir empfehlen, die Checkliste in einen festen Turnus zu integrieren.
- Sind alle Standorte, Gebäude, Fahrzeuge, Tiere, Anlagen und Tätigkeiten noch korrekt erfasst?
- Stimmen Versicherungssummen, Flächen, Werte, Umsatz, Löhne, Rohgewinn und Haftzeiten noch?
- Gibt es neue Produkte, Dienstleistungen, Länder, Kunden oder Projektformen?
- Gab es Umbaumaßnahmen, Leerstand, Photovoltaik, Wärmepumpe, Ladeinfrastruktur oder Batteriespeicher?
- Gibt es neue Geschäftsführer, Gesellschafter, Mitarbeitergruppen oder externe Dienstleister?
- Wurden Vorschäden, Beinahe-Schäden oder neue Sicherheitsanforderungen ausgewertet?
- Sind Prüfungen, Wartungen, DGUV-Kontrollen, Datensicherungen und Notfallpläne dokumentiert?
- Sind Bezugsrechte, Ansprechpartner, Bankdaten, Lastschriften und Zustellanschriften aktuell?
- Sind Policen, Nachträge und Sondervereinbarungen vollständig archiviert?
- Ist eine turnusmäßige Bestandsbesprechung terminiert?
Die nachfolgende Übersicht ersetzt keine Gesetzeslektüre, zeigt aber die wichtigsten rechtlichen Leitplanken, an denen diese Kundenhinweise ausgerichtet sind.
- § 19 VVG: Vorvertragliche Anzeigepflicht nur für bis zur Vertragserklärung bekannte und in Textform erfragte Gefahrumstände
- §§ 23 bis 27 VVG: Gefahrerhöhung nach Vertragsschluss; hier gelten eigene Anzeige- und Rechtsfolgen
- § 28 VVG: Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen
- § 30 VVG: Unverzügliche Anzeige des Versicherungsfalles
- § 31 VVG: Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten des Versicherungsnehmers
- §§ 37 und 38 VVG: Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung von Erst- und Folgeprämie
- § 75 VVG: Unterversicherung in der Schadensversicherung
- § 82 VVG: Pflicht zur Schadenabwendung und Schadenminderung
- § 105 VVG: Anerkenntnis- und Befriedigungsverbote in der Haftpflichtversicherung sind rechtlich begrenzt; dennoch bleibt abgestimmtes Verhalten zwingend sinnvoll
- § 127 VVG: Freie Anwaltswahl in Gerichts- und Verwaltungsverfahren innerhalb des versicherten Rahmens
- § 198 VVG: Kindernachversicherung in der privaten Krankenversicherung unter gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen
- § 204 VVG: Tarifwechselrecht innerhalb desselben Krankenversicherers
Daneben sind in der Praxis die jeweiligen AVB, AKB, ARB, AHB, MB/KT, MB/KK, Bau- und Technikbedingungen sowie Sicherheitsvorschriften, behördliche Auflagen und Arbeitsschutzregelungen entscheidend. Für elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind insbesondere die einschlägigen DGUV-Regeln und Prüfpflichten relevant.
Weiterführende Informationen.
Die obigen Hinweise sind allgemein gehalten. Für vertiefte Erklärungen zu einzelnen Versicherungssparten – und für Informationen zu Risiken und Versicherungslösungen Ihrer Branche – nutzen Sie unsere weiterführenden Seiten:
Firmenversicherungen einfach erklärt.
Über 48 Versicherungssparten einfach erklärt – von Feuer- und Leitungswasserversicherung über Produkt- und Umwelthaftpflicht bis Cyber, Transport und Rechtsschutz. Was ist versichert, worauf kommt es an, wo liegen die häufigsten Fallstricke.
Zu den Firmenversicherungen
Bauträger & Bauwirtschaft
Bauleistung, Bauherrenhaftpflicht, Gewährleistungsbürgschaft – durchgängiger Versicherungsschutz für alle Phasen eines Bauvorhabens.
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Immobilienwirtschaft
Gebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Mietausfall – ganzheitlicher Schutz für Bauträger, Hausverwaltungen und Wohnungsgenossenschaften.
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Montage, Maschinenbruch, Cyberrisiken, Produkthaftung – maßgeschneiderter Versicherungsschutz für hochautomatisierte Fertigungsprozesse und Anlagenbau.
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Produkthaftpflicht, Rückrufkosten, Maschinenkasko – passgenauer Schutz für spritzgießende, extrudierende und weiterverarbeitende Betriebe.
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Rückruf, Kontamination, Produktschutz – spezialisierte Deckungskonzepte für Hersteller und Handel mit Lebensmitteln und Getränken.
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Metallverarbeitung & Maschinenbau
Produkthaftung, Maschinenbruch und Ertragsausfall – branchengerechter Versicherungsschutz für Metallverarbeitung, Maschinen- und Anlagenbau.
Zur Branche →Schlussbemerkung
Diese Wissensdatenbank ist bewusst kundenverständlich formuliert, ohne die rechtlich gebotene Präzision aufzugeben. Sie soll typische Fehlvorstellungen vermeiden, die Mitwirkungspflichten der Versicherungsnehmer klar benennen und Beratungslücken reduzieren. Gleichwohl bleibt jeder Vertrag ein Einzelfall. Bei Abweichungen zwischen dieser Unterlage und dem konkreten Vertrag gelten immer die individuellen Vertragsunterlagen.
Empfehlung aus Haftungs- und Qualitätsgesichtspunkten: Diese Unterlage sollte mit einer dokumentierten Risikoanalyse, einer Beratung zu den konkret empfohlenen Sparten und einer turnusmäßigen Bestandsüberprüfung kombiniert werden.
Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz?
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation. Ob Vertragsprüfung, Schadenfall oder strategische Neuordnung Ihres Versicherungsschutzes – sprechen Sie uns an.

