Bauleistungs-Betriebs­unterbrechungs­versicherung

Bei Investitionsprojekten ist Terminverzug oft teurer als der eigentliche Bauleistungsschaden.

Bauleistungs-Betriebs­unterbrechungs­versicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Bauleistungs-Betriebs­unterbrechungs­versicherung ersetzt den Ertrags­ausfall­schaden, wenn der laufende Betrieb infolge eines versicherten Bauleistungsschadens ganz oder teilweise stillsteht oder wesentlich beeinträchtigt ist.

Versichert sind typischerweise der entgangene Betriebs­gewinn und die fortlaufenden fixen Kosten während der Haftzeit. Je nach Bedingungs­werk können auch Mehrkosten, Schadenminderungskosten, Aufwendungen zur Wiederaufnahme des Betriebs oder Mehrkosten der Fremdvergabe vereinbart werden.

Wer benötigt diese Versicherung?

Unternehmen mit hohen Fixkosten, komplexen Lieferterminen, hohem Automatisierungsgrad oder geringer Ausweichkapazität benötigen Betriebs­unterbrechungsschutz regelmäßig existenziell.

Was ist konkret versichert?

Versichert ist nicht die beschädigte Sache selbst, sondern die wirtschaftliche Folge des Sachschadens: der Betriebs­stillstand bzw. die Betriebs­beeinträchtigung.

Versichert sind wirtschaftliche Verzögerungsschäden, wenn ein versicherter Bauleistungsschaden das Bauvorhaben verzögert und dadurch etwa der Betriebsbeginn, die Vermietung oder die Nutzung später startet.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Unterbrechung oder Beeinträchtigung des Betriebs infolge eines versicherten Bauleistungsschadens
  • Fortlaufende feste Kosten, z. B. Löhne/Gehälter, Mieten, Leasingraten, Zinsen, Grundkosten
  • Entgangener Betriebs­gewinn
  • Vereinbarte Mehrkosten zur Aufrechterhaltung oder schnelleren Wiederaufnahme des Betriebs

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Reine Verzögerungen ohne bedingungsgemäßen Bauleistungssachschaden
  • Pönalen oder Finanzierungskosten ohne Einschluss
  • Nicht versicherte Altbestands- oder Nachbargebäudeschäden
  • Schäden außerhalb des vereinbarten Bauzeitraums

Geltungsbereich der Versicherung?

Versicherungs­schutz besteht für die im Vertrag benannten Betriebs­stätten und die dort versicherten Ertragsinteressen.

Maßgeblich ist, an welchen Betriebs­stätten die zugrunde liegenden Sachwerte und die Ertragsinteressen versichert sind. Auslandstandorte, Fremdlager, Zulieferer- oder Kundenabhängigkeiten sind nur mit ausdrücklicher Erweiterung erfasst.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Die Versicherungs­summe wird aus dem versicherten Jahresrohertrag bzw. Deckungsbeitrag sowie den fortlaufenden Kosten abgeleitet. Maßgeblich sind realistische Produktions- und Wiederanlaufzeiten, nicht nur der letzte Jahresabschluss.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Entgangener Betriebs­gewinn für die Dauer der versicherten Haftzeit
  • Fortlaufende fixe Kosten trotz Betriebs­stillstand
  • Vereinbarte Mehrkosten zur Schadenminderung oder zur Aufrechterhaltung der Leistungserbringung
  • Gegebenenfalls Nebenkosten, Aufräumungs- und Sofortmaßnahmen, soweit vertraglich vorgesehen

Was ist zu beachten?

Die Sparte ist besonders relevant bei Investitionsprojekten mit fixem Inbetriebnahme- oder Vermarktungstermin.

Besonders kritisch sind die korrekte Ermittlung des Jahresrohertrags bzw. Deckungsbeitrags, die passende Haftzeit, die Definition von Rückwirkungsschäden und die Einbeziehung von Abhängigkeiten in der Lieferkette.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Starkregen verzögert Inbetriebnahme

Ein versicherter Wasserschaden im Bauzustand zerstört bereits installierte technische Komponenten. Die Inbetriebnahme verschiebt sich, Miete und Finanzierung laufen weiter. Die Bauleistungs-BU kann diese wirtschaftlichen Folgen abfedern.

Vandalismus auf Großbaustelle

Nach Vandalismus an einer fast fertiggestellten Produktionshalle verschiebt sich der Nutzungsbeginn. Die daraus resultierenden fortlaufenden Kosten können – je nach Gestaltung – versichert sein.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Ermitteln Sie Jahresrohertrag, Fixkosten und maximale Wiederanlaufzeit sauber und belastbar.

2

Wählen Sie eine Haftzeit, die auch Lieferzeiten, Wiederbeschaffung und Genehmigungsverzögerungen realistisch abbildet.

3

Stimmen Sie Sach-, BU- und Mehrkostenklauseln ohne Schnittstellenlücken aufeinander ab.

4

Prüfen Sie Rückwirkungsschäden bei Lieferanten- und Kundenabhängigkeiten.

5

Definieren Sie genau, welches Interesse abgesichert werden soll: Anlaufkosten, Mietausfall, Finanzierung oder Betriebsaufnahme.

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