Montage-Betriebs­unterbrechungs­versicherung

Im Projektgeschäft ist nicht nur der Sachschaden kritisch, sondern die Terminverschiebung.

Montage-Betriebs­unterbrechungs­versicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Montage-Betriebs­unterbrechungs­versicherung ersetzt den Ertrags­ausfall­schaden, wenn der laufende Betrieb infolge eines versicherten Montageschadens ganz oder teilweise stillsteht oder wesentlich beeinträchtigt ist.

Versichert sind typischerweise der entgangene Betriebs­gewinn und die fortlaufenden fixen Kosten während der Haftzeit. Je nach Bedingungs­werk können auch Mehrkosten, Schadenminderungskosten, Aufwendungen zur Wiederaufnahme des Betriebs oder Mehrkosten der Fremdvergabe vereinbart werden.

Wer benötigt diese Versicherung?

Unternehmen mit hohen Fixkosten, komplexen Lieferterminen, hohem Automatisierungsgrad oder geringer Ausweichkapazität benötigen Betriebs­unterbrechungsschutz regelmäßig existenziell.

Was ist konkret versichert?

Versichert ist nicht die beschädigte Sache selbst, sondern die wirtschaftliche Folge des Sachschadens: der Betriebs­stillstand bzw. die Betriebs­beeinträchtigung.

Versichert sind Ertragsausfälle, Mehrkosten oder Kostenfolgen, wenn ein versicherter Montageschaden die Projektfertigstellung oder den geplanten Betriebsbeginn verzögert.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Unterbrechung oder Beeinträchtigung des Betriebs infolge eines versicherten Montageschadens
  • Fortlaufende feste Kosten, z. B. Löhne/Gehälter, Mieten, Leasingraten, Zinsen, Grundkosten
  • Entgangener Betriebs­gewinn
  • Vereinbarte Mehrkosten zur Aufrechterhaltung oder schnelleren Wiederaufnahme des Betriebs

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Bloße Terminverschiebungen ohne gedeckten Montagesachschaden
  • Pönalen, Vertragsstrafen oder reine Finanzierungskosten ohne besonderen Einschluss
  • Schäden außerhalb der versicherten Montagephase
  • Vermeidbare Verzögerungen mangels ordnungsgemäßer Schadenminderung

Geltungsbereich der Versicherung?

Versicherungs­schutz besteht für die im Vertrag benannten Betriebs­stätten und die dort versicherten Ertragsinteressen.

Maßgeblich ist, an welchen Betriebs­stätten die zugrunde liegenden Sachwerte und die Ertragsinteressen versichert sind. Auslandstandorte, Fremdlager, Zulieferer- oder Kundenabhängigkeiten sind nur mit ausdrücklicher Erweiterung erfasst.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Die Versicherungs­summe wird aus dem versicherten Jahresrohertrag bzw. Deckungsbeitrag sowie den fortlaufenden Kosten abgeleitet. Maßgeblich sind realistische Produktions- und Wiederanlaufzeiten, nicht nur der letzte Jahresabschluss.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Entgangener Betriebs­gewinn für die Dauer der versicherten Haftzeit
  • Fortlaufende fixe Kosten trotz Betriebs­stillstand
  • Vereinbarte Mehrkosten zur Schadenminderung oder zur Aufrechterhaltung der Leistungserbringung
  • Gegebenenfalls Nebenkosten, Aufräumungs- und Sofortmaßnahmen, soweit vertraglich vorgesehen

Was ist zu beachten?

Diese Sparte ist vor allem bei projektierten Anlagen und bei vertraglich fest definierten Inbetriebnahmeterminen relevant.

Besonders kritisch sind die korrekte Ermittlung des Jahresrohertrags bzw. Deckungsbeitrags, die passende Haftzeit, die Definition von Rückwirkungsschäden und die Einbeziehung von Abhängigkeiten in der Lieferkette.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Schaden im Probebetrieb verzögert Anlauf

Im Probebetrieb einer neuen Anlage entsteht ein gedeckter Montageschaden. Der Start der Produktion verschiebt sich um mehrere Monate. Die Montage-BU fängt die dadurch entstehenden wirtschaftlichen Folgen im vereinbarten Umfang auf.

Schlüsselkomponente stürzt ab

Eine Schlüsselkomponente wird beim Einheben beschädigt. Der Projektplan kippt, Miete, Personal und Finanzierungskosten laufen weiter. Mit einer passenden Montage-BU lassen sich diese Folgen strukturieren.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Ermitteln Sie Jahresrohertrag, Fixkosten und maximale Wiederanlaufzeit sauber und belastbar.

2

Wählen Sie eine Haftzeit, die auch Lieferzeiten, Wiederbeschaffung und Genehmigungsverzögerungen realistisch abbildet.

3

Stimmen Sie Sach-, BU- und Mehrkostenklauseln ohne Schnittstellenlücken aufeinander ab.

4

Prüfen Sie Rückwirkungsschäden bei Lieferanten- und Kundenabhängigkeiten.

5

Prüfen Sie bei Projektdeckungen insbesondere die Definition des Versicherungsinteresses und des versicherten Verzögerungsschadens.

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