D&O-Versicherung (Manager­haftpflicht)

D&O schützt Manager vor Vermögenshaftung – nicht vor jeder Form persönlicher Inanspruchnahme.

D&O-Versicherung (Manager­haftpflicht) für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die D&O-Versicherung ist eine besondere Form der Vermögensschaden-Haftpflicht­versicherung für Organmitglieder und leitende Personen. Sie schützt vor Schadenersatzansprüchen wegen behaupteter Pflichtverletzungen in der Organ- oder Managementfunktion.

Haftpflicht­versicherung bedeutet immer zweierlei: Prüfung der Haftungsfrage und im vereinbarten Umfang Freistellung von berechtigten Ansprüchen. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt; insoweit ist die Police zugleich passiver Rechtsschutz.

Wer benötigt diese Versicherung?

Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte, leitende Angestellte und Unternehmen mit haftungsexponierter Führungsstruktur benötigen D&O-Schutz.

Was ist konkret versichert?

Versichert sind – je nach Konzept – die Organpersonen selbst und/oder die Gesellschaft im Rahmen von Innen- und Außenansprüchen wegen reiner Vermögens­schäden aus Managemententscheidungen.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Innenansprüche der Gesellschaft gegen Organmitglieder
  • Außenansprüche von Gesellschaftern, Investoren, Gläubigern, Kunden oder Behörden, soweit versicherbar
  • Abwehr unbegründeter Ansprüche und Übernahme von Verteidigungskosten
  • Versicherungs­schutz für behauptete Pflichtverletzungen, Compliance-Vorwürfe, Aufsichts- und Überwachungspflichten im vereinbarten Rahmen

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Vorsätzlich wissentliche Pflichtverletzungen nach rechtskräftiger Feststellung
  • Personen- und Sachschäden – hierfür ist D&O nicht gedacht
  • Bereicherungsrechtliche Ansprüche, Geldstrafen oder bestimmte nicht versicherbare Sanktionen
  • Bekannte Umstände vor Vertragsbeginn, wenn sie nicht ordnungsgemäß offengelegt wurden

Geltungsbereich der Versicherung?

Internationale D&O-Programme müssen Gesellschaftsstruktur, lokale Policen, Tochtergesellschaften, Jurisdiktionen und Gerichtsstände abbilden. Nationale Standardpolicen reichen dafür meist nicht aus.

Bei internationalen Liefer- und Leistungsbeziehungen sind Export-, USA/Kanada-, Tochtergesellschafts-, Niederlassungs- und Gerichtsstandklauseln gesondert zu prüfen.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Die Versicherungs­summe sollte an Unternehmensgröße, Finanzierungsstruktur, Stakeholder-Landschaft, Internationalität, M&A-Aktivität und dem realistischen Pflichtverletzungs-Maximalschaden ausgerichtet werden. Billige Minimallimits sind bei D&O meist Scheinsicherheit.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Abwehrkosten und Verteidigungskosten
  • Freistellung von berechtigten Vermögensschadenansprüchen im vereinbarten Umfang
  • Kosten für versicherte Nebenleistungen, z. B. PR-/Krisenbausteine oder bestimmte Untersuchungen, wenn eingeschlossen
  • Leistung nach dem Claims-made-Prinzip entsprechend Versicherungsfall und Meldefrist

Was ist zu beachten?

D&O ist juristisch komplex. Entscheidend sind Claims-made-Systematik, Kenntnis- und Umstandsmeldungen, Nachhaftung, Gesellschaftsstruktur, versicherte Personen, Ausschlusskatalog, Selbstbehalte und die Abgrenzung zu Strafrechts­schutz.

Besonders relevant sind Risiko­beschreibung, versicherte Tätigkeiten, Sublimite, Serienschadenklauseln, Eigenschaden- und Rückrufausschlüsse, vertragliche Haftungserweiterungen sowie die Frage, welche Mitversicherten tatsächlich eingeschlossen sind.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Inanspruchnahme nach Investitionsentscheidung

Nach einer größeren Investitionsentscheidung wirft die Gesellschaft der Geschäftsführung vor, Warnsignale ignoriert und damit einen hohen Vermögensschaden verursacht zu haben. Die D&O prüft und verteidigt den Anspruch bzw. reguliert berechtigte Forderungen.

Haftung nach Insolvenz

Im Rahmen einer Insolvenz werden Organmitglieder wegen verspäteter Reaktion und Pflichtverletzungen in Anspruch genommen. Gerade in solchen Situationen ist die Qualität von Nachhaftung, Insolvenzklauseln und Summenhöhe entscheidend.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Prüfen Sie D&O immer gemeinsam mit Strafrechts­schutz und Manager­rechtsschutz.

2

Achten Sie auf Claims-made-Logik, Nachmeldefristen und ausreichende Nachhaftung.

3

Versichern Sie die reale Gesellschaftsstruktur inklusive Tochtergesellschaften und Auslandsbezug.

4

Lassen Sie Selbstbehalte, Ausschlüsse und Side-A-/Entity-Regelungen strategisch verhandeln.

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