Cyberversicherung – Eigenschäden (IT, BU)
Cyber ist heute oft Betriebsunterbrechungsrisiko in digitaler Form.
Cyberversicherung – Eigenschäden (IT, BU) für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungsschutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertragsgestaltung besonders ankommt.
Schnellnavigation
- Was leistet dieser Versicherungsschutz?
- Wer benötigt diese Versicherung?
- Was ist konkret versichert?
- Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Geltungsbereich der Versicherung?
- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
- Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Was ist zu beachten?
- Schadenbeispiele aus dem Alltag
- Tipps für den Versicherungsschutz
Was leistet dieser Versicherungsschutz?
Dieser Baustein schützt Ihr Unternehmen vor eigenen finanziellen Schäden durch Cyberangriffe oder IT-Sicherheitsvorfälle. Im Fokus stehen Wiederherstellungs- und Betriebsunterbrechungskosten nach z. B. Ransomware, Malware, Systemausfall oder unbefugtem Zugriff.
Im Unterschied zur klassischen Sach- oder Haftpflichtversicherung stehen hier regelmäßig finanzielle Eigen- oder Drittschäden, Kosten der Gefahrenabwehr oder abgesicherte Transaktions- bzw. Forderungsrisiken im Vordergrund.
Wer benötigt diese Versicherung?
Jedes digitalisierte Unternehmen mit ERP, E-Mail, Cloud, Produktions-IT, vernetzter Steuerung oder elektronischem Zahlungsverkehr sollte Cyber-Eigenschadenschutz prüfen.
Was ist konkret versichert?
Versichert sind Eigenschäden des Unternehmens, etwa Kosten der IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Systembereinigung, Krisenunterstützung und – je nach Konzept – Cyber-Betriebsunterbrechung.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- IT-Forensik, Incident Response und Wiederherstellungskosten
- Daten- und Programmkosten, soweit versichert
- Betriebsunterbrechungsschäden nach versichertem Cyberereignis
- Mehrkosten für Notbetrieb, externe IT-Dienstleister und Krisenunterstützung
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Bekannte Vorfälle oder bekannte Sicherheitsmängel vor Vertragsbeginn ohne Offenlegung
- Dauerhafte Performanceprobleme oder technische Altlasten ohne Cyberereignis
- Vorsätzlich pflichtwidrige Herbeiführung
- Leistungskürzungen bei Nichterfüllung zentraler Sicherheitsstandards, wenn diese Vertragsgrundlage sind
Geltungsbereich der Versicherung?
Cyber-Eigenschäden entstehen ortsunabhängig. Entscheidend ist, welche Gesellschaften, Standorte, Cloud-Umgebungen und Outsourcing-Strukturen in der Police erfasst sind.
Gerade bei Verträgen mit Auslandsbezug sind anwendbares Recht, Gerichtsstand, versicherte Gesellschaften, Währungsrisiken, Meldefristen und Dokumentationspflichten vor Abschluss sauber zu definieren.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Summe sollte sich an der maximalen Ausfalldauer, der Bedeutung der IT für Produktion und Vertrieb, dem Wiederherstellungsaufwand, dem Datenvolumen und der Serviceabhängigkeit orientieren.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- IT-Forensik- und Wiederherstellungskosten
- Erstattung versicherter Eigenschäden und Cyber-BU
- Mehrkosten für Notbetrieb, externe Dienstleister und Krisenunterstützung
- Leistung im Rahmen vereinbarter Sublimite und Wartezeiten
Was ist zu beachten?
Bei Cyber-Eigenschäden kommt es auf das gelebte Sicherheitsniveau an: MFA, Offline-Backups, Rechtekonzepte, Logging, Patch-Management, Netzwerksegmentierung und Notfallübungen sind verhandlungsrelevant.
In diesen Sparten entscheiden Definitionen, Fristen, Selbstbehalte, Nachweisanforderungen und Obliegenheiten besonders häufig über die Leistungspflicht. Eine juristisch saubere Vertragsgestaltung ist deshalb zwingend.
Aus der Praxis
Schadenbeispiele aus dem Alltag
Ransomware legt ERP lahm
Eine Ransomware verschlüsselt ERP und Dateiserver. Produktion, Versand und Rechnungsstellung stehen still. Die Cyberversicherung übernimmt – soweit vereinbart – Forensik, Wiederherstellung und Ertragsausfall.
Angriff auf Produktions-IT
Ein Angriff auf vernetzte Steuerungssysteme stoppt eine automatisierte Fertigung. Die Kosten für Spezialforensik, Notbetrieb und Wiederanlauf können erheblich sein und fallen in den Bereich der Eigenschadendeckung.
Tipps für den Versicherungsschutz
Prüfen Sie Cyber-BU immer mit Wartezeit, Haftzeit und Rückwirkung auf Dienstleisterausfälle.
Dokumentieren Sie MFA, Backup, Patch-Management und Incident-Response belastbar.
Stimmen Sie Cyber mit Vertrauensschaden, Elektronik-BU und Krisenmanagement ab.
Versichern Sie nicht nur Office-IT, sondern auch OT/Produktions-IT.
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Die am Markt üblichen Standardverträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standardverträge enthalten regelmäßig Deckungslücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktionsunternehmen nicht geeignet.
Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.
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Rechtlicher Hinweis: Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, dem individuellen Bedingungswerk, den vereinbarten Klauseln, Selbstbehalten, Entschädigungsgrenzen, Sicherheitsvorschriften sowie der vollständigen und richtigen Risikobeschreibung.

