Einbruchdiebstahlversicherung
Nicht jeder Diebstahl ist versichert. Entscheidend ist, dass der vertragliche Tatbestand und die Sicherungsorganisation belastbar zusammenpassen.
Einbruchdiebstahlversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungsschutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertragsgestaltung besonders ankommt.
Schnellnavigation
- Was leistet dieser Versicherungsschutz?
- Wer benötigt diese Versicherung?
- Was ist konkret versichert?
- Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Geltungsbereich der Versicherung?
- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
- Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Was ist zu beachten?
- Schadenbeispiele aus dem Alltag
- Tipps für den Versicherungsschutz
Was leistet dieser Versicherungsschutz?
Die Einbruchdiebstahlversicherung schützt die versicherten Sachen Ihres Unternehmens gegen die finanziellen Folgen eines versicherten Einbruchdiebstahls, Raubs oder Vandalismus nach einem Einbruch. Erstattet wird regelmäßig der unmittelbare Sachschaden; je nach Vertragsgestaltung können zusätzlich Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten sowie sonstige vereinbarte Nebenkosten eingeschlossen werden.
Für produzierende Unternehmen ist diese Sparte ein zentraler Baustein des Sachversicherungskonzepts. Entscheidend ist, dass der Vertrag nicht nur die Standardgefahr benennt, sondern auch die betriebsspezifischen K.O.-Klauseln, Sicherungsvorschriften und Entschädigungsgrenzen sauber verhandelt sind.
Wer benötigt diese Versicherung?
Unternehmen mit hochwertigen Maschinenkomponenten, Werkzeugen, Elektronik, Warenbeständen, Ersatzteilen, Rohstoffen oder Bargeld benötigen regelmäßig Einbruchdiebstahlschutz. Besonders relevant ist die Sparte bei Randlagen, Schichtbetrieb, Außenlagern und hoher Wiederverkaufbarkeit der Güter.
Was ist konkret versichert?
Versichert sind die im Vertrag bezeichneten beweglichen Sachen des Betriebs sowie – je nach Bedingungswerk – Schäden an Türen, Fenstern, Schlössern oder Sicherungseinrichtungen infolge eines versicherten Einbruchs.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem versicherten Einbruch
- Beraubung betriebsangehöriger Personen im Zusammenhang mit versichertem Betriebsvermögen, soweit vereinbart
- Beschädigungen an Gebäudebestandteilen und Sicherungseinrichtungen durch den Einbruch
- Schäden an Waren, Vorräten, Werkzeugen, Betriebseinrichtung und bestimmten Wertsachen innerhalb der vertraglichen Grenzen
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren oder ohne versicherten Raubtatbestand
- Inventurdifferenzen, Fehlbestände oder ungeklärtes Abhandenkommen
- Diebstahl aus ungenügend gesicherten Fahrzeugen oder Containern, soweit nicht gesondert versichert
- Leistungskürzungen wegen Verletzung von Sicherungsvorschriften, z. B. Alarm-, Verschluss- oder Schließroutinen
Geltungsbereich der Versicherung?
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich in den bezeichneten Betriebsräumen und an den vereinbarten Standorten. Außenlager, Baustellen, Fahrzeuge oder Messen müssen ausdrücklich aufgenommen werden.
Versichert sind regelmäßig die im Versicherungsvertrag bezeichneten Betriebsstätten. Weitere Standorte, Außenlager, Fremdlager, Baustellen oder mobile Risiken müssen gesondert benannt oder pauschal mitversichert werden.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Summen orientieren sich am Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert der versicherten Betriebseinrichtung und Waren. Für Bargeld, Wertsachen, Edelmetalle, Datenträger oder besonders diebstahlgefährdete Güter gelten oft gesonderte Entschädigungsgrenzen.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Ersatz der entwendeten versicherten Sachen bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- Übernahme der Reparaturkosten für beschädigte Türen, Fenster, Schlösser und Sicherungseinrichtungen
- Erstattung vereinbarter Aufräumungs-, Schlossänderungs- und Schutzkosten
- Gegebenenfalls Kosten für provisorische Sicherungsmaßnahmen
Was ist zu beachten?
Sicherungsvorschriften sind hier besonders schadenentscheidend. Alarmanlagen, Wertbehältnisse, Schließpläne, Verschlusszustände, Dokumentation von Schlüsselverlusten und organisatorische Zutrittskontrollen müssen zum tatsächlichen Risiko passen.
Im Schadenfall prüft der Versicherer sehr genau, ob gefahrerhebliche Umstände richtig angegeben wurden und ob Sicherheitsvorschriften eingehalten waren. Gerade bei Produktionsunternehmen entscheiden Risikobeschreibung, Summenermittlung und Sonderklauseln über die tatsächliche Werthaltigkeit des Versicherungsschutzes.
Aus der Praxis
Schadenbeispiele aus dem Alltag
Werkzeugdiebstahl am Wochenende
Über das Wochenende brechen Täter in eine Produktionshalle ein und entwenden Spezialwerkzeuge, Messmittel und mehrere Steuerungskomponenten. Die Einbruchdiebstahlversicherung ersetzt den versicherten Entwendungsschaden und die beschädigten Zugangseinrichtungen.
Vandalismus nach Einbruch
Nach dem gewaltsamen Eindringen in ein Lager werden Türen, Regale und Verpackungseinheiten beschädigt, obwohl nur geringe Warenwerte entwendet wurden. Auch dieser Folgeschaden kann versichert sein, sofern Vandalismus nach Einbruch Bestandteil des Vertrags ist.
Tipps für den Versicherungsschutz
Prüfen Sie die Sicherungsvorschriften auf Praxistauglichkeit im Schicht- und Wochenendbetrieb.
Achten Sie auf ausreichende Sublimite für Bargeld, Datenträger, Prototypen und hochwertige Werkzeuge.
Versichern Sie Außenlager, Container, Messen und Transportzwischenlager nur mit sauberer Zusatzklausel.
Dokumentieren Sie Schließpläne, Alarmaufschaltungen und Schlüsselverwaltung revisionssicher.
Jetzt Versicherungsschutz professionell prüfen lassen
Die am Markt üblichen Standardverträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standardverträge enthalten regelmäßig Deckungslücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktionsunternehmen nicht geeignet.
Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.
Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz möglichst kostenneutral aufwerten und Unternehmensrisiken sinnvoll absichern können.
Oder sprechen Sie direkt mit uns: +49 371 40399-50
Rechtlicher Hinweis: Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, dem individuellen Bedingungswerk, den vereinbarten Klauseln, Selbstbehalten, Entschädigungsgrenzen, Sicherheitsvorschriften sowie der vollständigen und richtigen Risikobeschreibung.

