Einbruchdiebstahl­versicherung

Nicht jeder Diebstahl ist versichert. Entscheidend ist, dass der vertragliche Tatbestand und die Sicherungsorganisation belastbar zusammenpassen.

Einbruchdiebstahl­versicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Einbruchdiebstahl­versicherung schützt die versicherten Sachen Ihres Unternehmens gegen die finanziellen Folgen eines versicherten Einbruchdiebstahls, Raubs oder Vandalismus nach einem Einbruch. Erstattet wird regelmäßig der unmittelbare Sachschaden; je nach Vertrags­gestaltung können zusätzlich Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten sowie sonstige vereinbarte Nebenkosten eingeschlossen werden.

Für produzierende Unternehmen ist diese Sparte ein zentraler Baustein des Sach­versicherungs­konzepts. Entscheidend ist, dass der Vertrag nicht nur die Standardgefahr benennt, sondern auch die betriebsspezifischen K.O.-Klauseln, Sicherungs­vorschriften und Entschädigungs­grenzen sauber verhandelt sind.

Wer benötigt diese Versicherung?

Unternehmen mit hochwertigen Maschinenkomponenten, Werkzeugen, Elektronik, Warenbeständen, Ersatzteilen, Rohstoffen oder Bargeld benötigen regelmäßig Einbruchdiebstahlschutz. Besonders relevant ist die Sparte bei Randlagen, Schichtbetrieb, Außenlagern und hoher Wiederverkaufbarkeit der Güter.

Was ist konkret versichert?

Versichert sind die im Vertrag bezeichneten beweglichen Sachen des Betriebs sowie – je nach Bedingungs­werk – Schäden an Türen, Fenstern, Schlössern oder Sicherungseinrichtungen infolge eines versicherten Einbruchs.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem versicherten Einbruch
  • Beraubung betriebsangehöriger Personen im Zusammenhang mit versichertem Betriebsvermögen, soweit vereinbart
  • Beschädigungen an Gebäudebestandteilen und Sicherungseinrichtungen durch den Einbruch
  • Schäden an Waren, Vorräten, Werkzeugen, Betriebs­einrichtung und bestimmten Wertsachen innerhalb der vertraglichen Grenzen

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren oder ohne versicherten Raubtatbestand
  • Inventurdifferenzen, Fehlbestände oder ungeklärtes Abhandenkommen
  • Diebstahl aus ungenügend gesicherten Fahrzeugen oder Containern, soweit nicht gesondert versichert
  • Leistungskürzungen wegen Verletzung von Sicherungs­vorschriften, z. B. Alarm-, Verschluss- oder Schließroutinen

Geltungsbereich der Versicherung?

Versicherungs­schutz besteht grundsätzlich in den bezeichneten Betriebsräumen und an den vereinbarten Standorten. Außenlager, Baustellen, Fahrzeuge oder Messen müssen ausdrücklich aufgenommen werden.

Versichert sind regelmäßig die im Versicherungs­vertrag bezeichneten Betriebs­stätten. Weitere Standorte, Außenlager, Fremdlager, Baustellen oder mobile Risiken müssen gesondert benannt oder pauschal mitversichert werden.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Die Summen orientieren sich am Neuwert bzw. Wiederbeschaffungswert der versicherten Betriebs­einrichtung und Waren. Für Bargeld, Wertsachen, Edelmetalle, Datenträger oder besonders diebstahlgefährdete Güter gelten oft gesonderte Entschädigungs­grenzen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersatz der entwendeten versicherten Sachen bis zur vereinbarten Versicherungs­summe
  • Übernahme der Reparaturkosten für beschädigte Türen, Fenster, Schlösser und Sicherungseinrichtungen
  • Erstattung vereinbarter Aufräumungs-, Schlossänderungs- und Schutzkosten
  • Gegebenenfalls Kosten für provisorische Sicherungsmaßnahmen

Was ist zu beachten?

Sicherungs­vorschriften sind hier besonders schadenentscheidend. Alarmanlagen, Wertbehältnisse, Schließpläne, Verschlusszustände, Dokumentation von Schlüsselverlusten und organisatorische Zutrittskontrollen müssen zum tatsächlichen Risiko passen.

Im Schadenfall prüft der Versicherer sehr genau, ob gefahrerhebliche Umstände richtig angegeben wurden und ob Sicherheits­vorschriften eingehalten waren. Gerade bei Produktions­unternehmen entscheiden Risiko­beschreibung, Summenermittlung und Sonderklauseln über die tatsächliche Werthaltigkeit des Versicherungs­schutzes.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Werkzeugdiebstahl am Wochenende

Über das Wochenende brechen Täter in eine Produktionshalle ein und entwenden Spezialwerkzeuge, Messmittel und mehrere Steuerungskomponenten. Die Einbruchdiebstahl­versicherung ersetzt den versicherten Entwendungsschaden und die beschädigten Zugangseinrichtungen.

Vandalismus nach Einbruch

Nach dem gewaltsamen Eindringen in ein Lager werden Türen, Regale und Verpackungseinheiten beschädigt, obwohl nur geringe Warenwerte entwendet wurden. Auch dieser Folgeschaden kann versichert sein, sofern Vandalismus nach Einbruch Bestandteil des Vertrags ist.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Prüfen Sie die Sicherungs­vorschriften auf Praxistauglichkeit im Schicht- und Wochenendbetrieb.

2

Achten Sie auf ausreichende Sublimite für Bargeld, Datenträger, Prototypen und hochwertige Werkzeuge.

3

Versichern Sie Außenlager, Container, Messen und Transportzwischenlager nur mit sauberer Zusatzklausel.

4

Dokumentieren Sie Schließpläne, Alarmaufschaltungen und Schlüsselverwaltung revisionssicher.

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Die am Markt üblichen Standard­verträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standard­verträge enthalten regelmäßig Deckungs­lücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktions­unternehmen nicht geeignet.

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