W&I Käuferpolice

Die Käuferpolice schafft alternative Anspruchsgegner und kann Transaktionen deutlich beschleunigen – wenn sie professionell strukturiert ist.

W&I Käuferpolice für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die W&I Käuferpolice schützt den Käufer eines Unternehmens oder einer Beteiligung vor finanziellen Verlusten infolge von Garantieverletzungen oder versicherten Freistellungen im Unternehmenskaufvertrag. Der Käufer kann Ansprüche – im Rahmen der Police – direkt gegen den Versicherer statt gegen den Verkäufer geltend machen.

Im Unterschied zur klassischen Sach- oder Haftpflicht­versicherung stehen hier regelmäßig finanzielle Eigen- oder Drittschäden, Kosten der Gefahrenabwehr oder abgesicherte Transaktions- bzw. Forderungsrisiken im Vordergrund.

Wer benötigt diese Versicherung?

Käufer, Investoren, Family Offices, Strategen, Private-Equity-Häuser und Management-Buy-in-/Buy-out-Strukturen nutzen diese Police als Transaktionsinstrument.

Was ist konkret versichert?

Versichert sind Verluste des Käufers aus versicherten Warranty- und Indemnity-Verletzungen im SPA/APA nach Maßgabe der verhandelten Police.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Finanzielle Verluste aus Verletzung versicherter Garantien
  • Steuerindemnitäten oder spezielle Freistellungen, soweit versichert
  • Verteidigungs- und Anspruchsverfolgungskosten im vereinbarten Umfang
  • Reduktion von Escrow-, Retention- oder Verkäuferhaftungsbedarf

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Offengelegte Sachverhalte und bekannte Risiken aus Due Diligence oder Disclosure
  • Kaufpreis- oder Bewertungsdiskussionen ohne Garantieverletzung
  • Vorsätzliche Täuschung, Betrug oder bestimmte steuerliche/ regulatorische Spezialthemen, soweit ausgeschlossen
  • Zukunftsgerichtete Geschäftsprognosen und nicht garantierte Erwartungen

Geltungsbereich der Versicherung?

Die Police folgt der konkreten M&A-Transaktion, dem Vertragsrecht, der Zielstruktur und den betroffenen Jurisdiktionen. Internationale Deals erfordern ein transaktionsspezifisches Set-up.

Gerade bei Verträgen mit Auslandsbezug sind anwendbares Recht, Gerichtsstand, versicherte Gesellschaften, Währungsrisiken, Meldefristen und Dokumentationspflichten vor Abschluss sauber zu definieren.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Versicherungs­summe, Retention und Laufzeiten werden dealbezogen verhandelt. Maßgeblich sind Kaufpreis, Haftungskatalog, Due-Diligence-Tiefe, Verkäuferhaftung und Risikoprofil des Targets.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Freistellung des Käufers von versicherten Verlusten aus Garantieverletzungen
  • Direkter Anspruch des Käufers gegen den Versicherer im Rahmen der Police
  • Übernahme versicherter Anspruchsverfolgungs- oder Verteidigungskosten
  • Leistung bis zur vertraglich vereinbarten Versicherungs­summe

Was ist zu beachten?

Bei Käuferpolicen sind Due Diligence, Disclosure, SPA-Wording, Kenntniszurechnung, Materiality Scrape, Synthetic Cover und Claims-Prozess zentral. Ohne spezialisierte rechtliche und versicherungstechnische Strukturierung ist das Produkt nicht sauber nutzbar.

In diesen Sparten entscheiden Definitionen, Fristen, Selbstbehalte, Nachweisanforderungen und Obliegenheiten besonders häufig über die Leistungspflicht. Eine juristisch saubere Vertrags­gestaltung ist deshalb zwingend.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Garantieverletzung nach Closing

Nach dem Erwerb stellt sich heraus, dass eine wesentliche Garantie zur Steuer- oder Rechtslage verletzt war. Der Käufer kann den versicherten Verlust – je nach Police – direkt beim W&I-Versicherer geltend machen.

Altlast im Target

Nach Closing wird eine nicht offengelegte Verpflichtung entdeckt, die unter eine versicherte Freistellung fällt. Ob Deckung besteht, hängt exakt von den Verhandlungen im SPA und der finalen Police ab.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Käuferpolicen immer mit M&A-Juristen, Tax und Spezialbroker strukturieren.

2

Prüfen Sie Retention, Exclusions, Laufzeiten und Claims-Handling vor Signing.

3

Achten Sie auf saubere Due Diligence und stringentes Disclosure-Management.

4

Verwenden Sie W&I strategisch – nicht als Ersatz für eine schwache Transaktionsdokumentation.

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