Produkt­haftpflichtversicherung

Im Produktionsumfeld ist nicht der kleine Haftpflichtschaden kritisch, sondern die Kettenreaktion beim Kunden.

Produkt­haftpflichtversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Produkt­haftpflichtversicherung schützt Hersteller, Zulieferer, Importeure und Händler vor Haftungsansprüchen, wenn fehlerhafte Produkte Personen- oder Sachschäden verursachen oder weiterverarbeitete Produkte, Komponenten oder fremde Sachen beeinträchtigen. In der erweiterten Produkt­haftpflicht können auch bestimmte Produktvermögensschäden abgesichert werden.

Haftpflicht­versicherung bedeutet immer zweierlei: Prüfung der Haftungsfrage und im vereinbarten Umfang Freistellung von berechtigten Ansprüchen. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt; insoweit ist die Police zugleich passiver Rechtsschutz.

Wer benötigt diese Versicherung?

Produzierende Unternehmen, Lohnfertiger, Zulieferer, Importeure, Private-Label-Anbieter und Händler mit eigenem Qualitäts- oder Produkthaftungsrisiko benötigen diese Sparte.

Was ist konkret versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit, Fehlerhaftigkeit, Falschlieferung oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften der versicherten Produkte im vereinbarten Umfang.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Produkte
  • Produktvermögensschäden, z. B. Aus- und Einbaukosten, Verarbeitungs- und Weiterverarbeitungsschäden, Prüf- und Sortierkosten, soweit versichert
  • Ansprüche aus Serienfehlern innerhalb der vertraglichen Grenzen
  • Abwehr unberechtigter Produkthaftungsansprüche

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Vorsätzliches Inverkehrbringen fehlerhafter Produkte
  • Reine Erfüllungsansprüche, Nachbesserungskosten oder reine Mängelbeseitigung ohne versicherten Drittschaden
  • Vertraglich erweiterte Garantien, Rückrufe oder Produktkontaminationen, soweit nicht über Spezialbausteine gedeckt
  • Nicht versicherte Export- oder Branchenrisiken, z. B. Kfz-, Luftfahrt- oder Pharma-Sonderrisiken

Geltungsbereich der Versicherung?

Der Geltungsbereich muss zur tatsächlichen Lieferkette passen. Inland, EU, weltweite Exporte, Direkt- und Indirektexporte sowie USA/Kanada-Risiken sind gesondert zu strukturieren.

Bei internationalen Liefer- und Leistungsbeziehungen sind Export-, USA/Kanada-, Tochtergesellschafts-, Niederlassungs- und Gerichtsstandklauseln gesondert zu prüfen.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Entscheidend sind nicht nur die Gesamtsummen für Personen- und Sachschäden, sondern insbesondere die Sublimite für Produktvermögensschäden. Gerade bei Zulieferern sind zu kleine Limits bei Aus- und Einbau, Weiterverarbeitung oder Serienfehlern wirtschaftlich brandgefährlich.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Freistellung von berechtigten Haftpflicht­ansprüchen Dritter
  • Abwehr unbegründeter Produkthaftungsforderungen
  • Ersatz versicherter Produktvermögensschäden im vereinbarten Umfang
  • Übernahme von Prozess- und Sachverständigenkosten zur Anspruchsabwehr

Was ist zu beachten?

Produkt­haftpflicht ist eine Spezialmaterie. Es reicht nicht, nur einen Standardbaustein zu versichern. Relevant sind Serienfehler, Aus- und Einbau, Prüf- und Sortierkosten, Verbindung/Vermischung/Verarbeitung, Kfz-Zuliefererrisiken und internationale Produktsicherheitsanforderungen.

Besonders relevant sind Risiko­beschreibung, versicherte Tätigkeiten, Sublimite, Serienschadenklauseln, Eigenschaden- und Rückrufausschlüsse, vertragliche Haftungserweiterungen sowie die Frage, welche Mitversicherten tatsächlich eingeschlossen sind.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Fehlerhafte Dichtung in Kundenprodukt

Eine gelieferte Dichtung ist materialfehlerhaft und führt nach der Weiterverarbeitung zu Undichtigkeiten an mehreren Endprodukten des Kunden. Es entstehen Ausbau-, Prüf- und Wiedermontagekosten. Diese Risiken gehören in die erweiterte Produkt­haftpflicht.

Falschlieferung mit Produktionsfolgen

Ein Zulieferer liefert falsch spezifizierte Bauteile. Der Kunde erkennt den Fehler erst nach der Montage und muss eine Serie nacharbeiten. Ob und in welchem Umfang Deckung besteht, entscheidet die konkrete Ausgestaltung der Produktvermögensschadenbausteine.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Versichern Sie die erweiterten Produkt­haftpflichtbausteine vollumfänglich und nicht nur rudimentär.

2

Prüfen Sie Serienschäden, Aus- und Einbau, Prüf-/Sortierkosten und Kfz-Zuliefererklauseln im Detail.

3

Passen Sie die Deckung an Ihre Produktverwendung und Lieferkette an, nicht an Mustertexte.

4

Stimmen Sie Produkt­haftpflicht mit Rückrufkosten-, Produktschutz- und W&I-/M&A-Risiken ab.

Jetzt Versicherungs­schutz professionell prüfen lassen

Die am Markt üblichen Standard­verträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standard­verträge enthalten regelmäßig Deckungs­lücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktions­unternehmen nicht geeignet.

Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maß­geschneiderten Versicherungs­schutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.

Unsere Fach­spezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungs­schutz möglichst kosten­neutral aufwerten und Unternehmens­risiken sinnvoll absichern können.

Oder sprechen Sie direkt mit uns: +49 371 40399-50