Produkthaftpflichtversicherung
Im Produktionsumfeld ist nicht der kleine Haftpflichtschaden kritisch, sondern die Kettenreaktion beim Kunden.
Produkthaftpflichtversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungsschutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertragsgestaltung besonders ankommt.
Schnellnavigation
- Was leistet dieser Versicherungsschutz?
- Wer benötigt diese Versicherung?
- Was ist konkret versichert?
- Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Geltungsbereich der Versicherung?
- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
- Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Was ist zu beachten?
- Schadenbeispiele aus dem Alltag
- Tipps für den Versicherungsschutz
Was leistet dieser Versicherungsschutz?
Die Produkthaftpflichtversicherung schützt Hersteller, Zulieferer, Importeure und Händler vor Haftungsansprüchen, wenn fehlerhafte Produkte Personen- oder Sachschäden verursachen oder weiterverarbeitete Produkte, Komponenten oder fremde Sachen beeinträchtigen. In der erweiterten Produkthaftpflicht können auch bestimmte Produktvermögensschäden abgesichert werden.
Haftpflichtversicherung bedeutet immer zweierlei: Prüfung der Haftungsfrage und im vereinbarten Umfang Freistellung von berechtigten Ansprüchen. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt; insoweit ist die Police zugleich passiver Rechtsschutz.
Wer benötigt diese Versicherung?
Produzierende Unternehmen, Lohnfertiger, Zulieferer, Importeure, Private-Label-Anbieter und Händler mit eigenem Qualitäts- oder Produkthaftungsrisiko benötigen diese Sparte.
Was ist konkret versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Mangelhaftigkeit, Fehlerhaftigkeit, Falschlieferung oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften der versicherten Produkte im vereinbarten Umfang.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Personen- und Sachschäden durch fehlerhafte Produkte
- Produktvermögensschäden, z. B. Aus- und Einbaukosten, Verarbeitungs- und Weiterverarbeitungsschäden, Prüf- und Sortierkosten, soweit versichert
- Ansprüche aus Serienfehlern innerhalb der vertraglichen Grenzen
- Abwehr unberechtigter Produkthaftungsansprüche
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Vorsätzliches Inverkehrbringen fehlerhafter Produkte
- Reine Erfüllungsansprüche, Nachbesserungskosten oder reine Mängelbeseitigung ohne versicherten Drittschaden
- Vertraglich erweiterte Garantien, Rückrufe oder Produktkontaminationen, soweit nicht über Spezialbausteine gedeckt
- Nicht versicherte Export- oder Branchenrisiken, z. B. Kfz-, Luftfahrt- oder Pharma-Sonderrisiken
Geltungsbereich der Versicherung?
Der Geltungsbereich muss zur tatsächlichen Lieferkette passen. Inland, EU, weltweite Exporte, Direkt- und Indirektexporte sowie USA/Kanada-Risiken sind gesondert zu strukturieren.
Bei internationalen Liefer- und Leistungsbeziehungen sind Export-, USA/Kanada-, Tochtergesellschafts-, Niederlassungs- und Gerichtsstandklauseln gesondert zu prüfen.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Entscheidend sind nicht nur die Gesamtsummen für Personen- und Sachschäden, sondern insbesondere die Sublimite für Produktvermögensschäden. Gerade bei Zulieferern sind zu kleine Limits bei Aus- und Einbau, Weiterverarbeitung oder Serienfehlern wirtschaftlich brandgefährlich.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Freistellung von berechtigten Haftpflichtansprüchen Dritter
- Abwehr unbegründeter Produkthaftungsforderungen
- Ersatz versicherter Produktvermögensschäden im vereinbarten Umfang
- Übernahme von Prozess- und Sachverständigenkosten zur Anspruchsabwehr
Was ist zu beachten?
Produkthaftpflicht ist eine Spezialmaterie. Es reicht nicht, nur einen Standardbaustein zu versichern. Relevant sind Serienfehler, Aus- und Einbau, Prüf- und Sortierkosten, Verbindung/Vermischung/Verarbeitung, Kfz-Zuliefererrisiken und internationale Produktsicherheitsanforderungen.
Besonders relevant sind Risikobeschreibung, versicherte Tätigkeiten, Sublimite, Serienschadenklauseln, Eigenschaden- und Rückrufausschlüsse, vertragliche Haftungserweiterungen sowie die Frage, welche Mitversicherten tatsächlich eingeschlossen sind.
Aus der Praxis
Schadenbeispiele aus dem Alltag
Fehlerhafte Dichtung in Kundenprodukt
Eine gelieferte Dichtung ist materialfehlerhaft und führt nach der Weiterverarbeitung zu Undichtigkeiten an mehreren Endprodukten des Kunden. Es entstehen Ausbau-, Prüf- und Wiedermontagekosten. Diese Risiken gehören in die erweiterte Produkthaftpflicht.
Falschlieferung mit Produktionsfolgen
Ein Zulieferer liefert falsch spezifizierte Bauteile. Der Kunde erkennt den Fehler erst nach der Montage und muss eine Serie nacharbeiten. Ob und in welchem Umfang Deckung besteht, entscheidet die konkrete Ausgestaltung der Produktvermögensschadenbausteine.
Tipps für den Versicherungsschutz
Versichern Sie die erweiterten Produkthaftpflichtbausteine vollumfänglich und nicht nur rudimentär.
Prüfen Sie Serienschäden, Aus- und Einbau, Prüf-/Sortierkosten und Kfz-Zuliefererklauseln im Detail.
Passen Sie die Deckung an Ihre Produktverwendung und Lieferkette an, nicht an Mustertexte.
Stimmen Sie Produkthaftpflicht mit Rückrufkosten-, Produktschutz- und W&I-/M&A-Risiken ab.
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Die am Markt üblichen Standardverträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standardverträge enthalten regelmäßig Deckungslücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktionsunternehmen nicht geeignet.
Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.
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Rechtlicher Hinweis: Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, dem individuellen Bedingungswerk, den vereinbarten Klauseln, Selbstbehalten, Entschädigungsgrenzen, Sicherheitsvorschriften sowie der vollständigen und richtigen Risikobeschreibung.

