Kredit­versicherung

Die Kredit­versicherung sichert nicht jede offene Rechnung, sondern nur den sauber gesteuerten Warenkredit.

Kredit­versicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Kredit­versicherung – im Firmenkundengeschäft regelmäßig Warenkredit- oder Delkredereversicherung – schützt Unternehmen vor Forderungsausfällen, wenn Kunden ihre Rechnungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder nachhaltigen Zahlungsverzugs nicht begleichen.

Im Unterschied zur klassischen Sach- oder Haftpflicht­versicherung stehen hier regelmäßig finanzielle Eigen- oder Drittschäden, Kosten der Gefahrenabwehr oder abgesicherte Transaktions- bzw. Forderungsrisiken im Vordergrund.

Wer benötigt diese Versicherung?

Unternehmen mit Lieferantenkrediten, offenen Debitorenbeständen, Exportgeschäft oder Konzentrationsrisiken auf einzelne Abnehmer sollten Kredit­versicherung prüfen.

Was ist konkret versichert?

Versichert sind Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen gegen versicherte Abnehmer im Rahmen der vereinbarten Kreditlimite und Policenbedingungen.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Ausfall wegen Insolvenz des Abnehmers
  • Ausfall wegen langandauernden Zahlungsverzugs nach Ablauf definierter Wartefristen
  • Politische Risiken und Exportsonderrisiken, soweit vereinbart
  • Dienstleistungen, Fertigungs- oder Teillieferungsrisiken im vereinbarten Umfang

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Streitige Forderungen ohne klare Anspruchsgrundlage
  • Lieferungen an nicht oder nicht ausreichend limitierte Abnehmer
  • Verstöße gegen vereinbarte Kreditprüfungs-, Melde- oder Inkassoobliegenheiten
  • Konzerninterne Forderungen oder besondere Länder-/Branchenrisiken, soweit ausgeschlossen

Geltungsbereich der Versicherung?

Der Geltungsbereich folgt den versicherten Absatzmärkten und Ländern. Inland, Exportländer, politische Risiken und Sanktionsregime müssen gesondert strukturiert werden.

Gerade bei Verträgen mit Auslandsbezug sind anwendbares Recht, Gerichtsstand, versicherte Gesellschaften, Währungsrisiken, Meldefristen und Dokumentationspflichten vor Abschluss sauber zu definieren.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Grundlage sind Debitorenumsatz, offene Posten, Kundenkonzentration, maximale Einzelrisiken und gewünschte Entschädigungsquote. Häufig werden Kreditlimite je Abnehmer und eine Jahreshöchstentschädigung definiert.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Entschädigung des versicherten Forderungsausfalls nach Eintritt des Versicherungsfalls
  • Gegebenenfalls Inkasso- und Beitreibungsunterstützung
  • Unterstützung bei Bonitätsmonitoring und Limitmanagement, je nach Anbieter
  • Leistung abzüglich Selbstbehalt und innerhalb der vereinbarten Kreditlimite

Was ist zu beachten?

Kredit­versicherung lebt von Prozessen: Debitorenüberwachung, Limitantrag, Überfälligkeitsmanagement, Mahnwesen und frühzeitige Meldung. Wer diese Spielregeln nicht einhält, riskiert Leistungseinbußen.

In diesen Sparten entscheiden Definitionen, Fristen, Selbstbehalte, Nachweisanforderungen und Obliegenheiten besonders häufig über die Leistungspflicht. Eine juristisch saubere Vertrags­gestaltung ist deshalb zwingend.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Großkunde wird insolvent

Ein wichtiger Abnehmer meldet Insolvenz an. Offene Rechnungen im sechsstelligen Bereich bleiben unbezahlt. Die Kredit­versicherung ersetzt den versicherten Ausfall im Rahmen des Limites.

Zahlungsverzug im Export

Ein ausländischer Kunde zahlt trotz mehrfacher Mahnung nicht. Nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist greift die Police, sofern das Land und der Abnehmer entsprechend versichert waren.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Richten Sie Kredit­versicherung als integralen Teil des Debitorenmanagements ein.

2

Überwachen Sie Limite, Konzentrationsrisiken und Überfälligkeiten laufend.

3

Prüfen Sie Export- und politische Risiken separat.

4

Stimmen Sie Kredit­versicherung mit Factoring, Sicherheiten und Zahlungsbedingungen ab.

Jetzt Versicherungs­schutz professionell prüfen lassen

Die am Markt üblichen Standard­verträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standard­verträge enthalten regelmäßig Deckungs­lücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktions­unternehmen nicht geeignet.

Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maß­geschneiderten Versicherungs­schutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.

Unsere Fach­spezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungs­schutz möglichst kosten­neutral aufwerten und Unternehmens­risiken sinnvoll absichern können.

Oder sprechen Sie direkt mit uns: +49 371 40399-50