Kreditversicherung
Die Kreditversicherung sichert nicht jede offene Rechnung, sondern nur den sauber gesteuerten Warenkredit.
Kreditversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungsschutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertragsgestaltung besonders ankommt.
Schnellnavigation
- Was leistet dieser Versicherungsschutz?
- Wer benötigt diese Versicherung?
- Was ist konkret versichert?
- Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Geltungsbereich der Versicherung?
- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
- Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Was ist zu beachten?
- Schadenbeispiele aus dem Alltag
- Tipps für den Versicherungsschutz
Was leistet dieser Versicherungsschutz?
Die Kreditversicherung – im Firmenkundengeschäft regelmäßig Warenkredit- oder Delkredereversicherung – schützt Unternehmen vor Forderungsausfällen, wenn Kunden ihre Rechnungen wegen Zahlungsunfähigkeit oder nachhaltigen Zahlungsverzugs nicht begleichen.
Im Unterschied zur klassischen Sach- oder Haftpflichtversicherung stehen hier regelmäßig finanzielle Eigen- oder Drittschäden, Kosten der Gefahrenabwehr oder abgesicherte Transaktions- bzw. Forderungsrisiken im Vordergrund.
Wer benötigt diese Versicherung?
Unternehmen mit Lieferantenkrediten, offenen Debitorenbeständen, Exportgeschäft oder Konzentrationsrisiken auf einzelne Abnehmer sollten Kreditversicherung prüfen.
Was ist konkret versichert?
Versichert sind Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen gegen versicherte Abnehmer im Rahmen der vereinbarten Kreditlimite und Policenbedingungen.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Ausfall wegen Insolvenz des Abnehmers
- Ausfall wegen langandauernden Zahlungsverzugs nach Ablauf definierter Wartefristen
- Politische Risiken und Exportsonderrisiken, soweit vereinbart
- Dienstleistungen, Fertigungs- oder Teillieferungsrisiken im vereinbarten Umfang
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Streitige Forderungen ohne klare Anspruchsgrundlage
- Lieferungen an nicht oder nicht ausreichend limitierte Abnehmer
- Verstöße gegen vereinbarte Kreditprüfungs-, Melde- oder Inkassoobliegenheiten
- Konzerninterne Forderungen oder besondere Länder-/Branchenrisiken, soweit ausgeschlossen
Geltungsbereich der Versicherung?
Der Geltungsbereich folgt den versicherten Absatzmärkten und Ländern. Inland, Exportländer, politische Risiken und Sanktionsregime müssen gesondert strukturiert werden.
Gerade bei Verträgen mit Auslandsbezug sind anwendbares Recht, Gerichtsstand, versicherte Gesellschaften, Währungsrisiken, Meldefristen und Dokumentationspflichten vor Abschluss sauber zu definieren.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Grundlage sind Debitorenumsatz, offene Posten, Kundenkonzentration, maximale Einzelrisiken und gewünschte Entschädigungsquote. Häufig werden Kreditlimite je Abnehmer und eine Jahreshöchstentschädigung definiert.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Entschädigung des versicherten Forderungsausfalls nach Eintritt des Versicherungsfalls
- Gegebenenfalls Inkasso- und Beitreibungsunterstützung
- Unterstützung bei Bonitätsmonitoring und Limitmanagement, je nach Anbieter
- Leistung abzüglich Selbstbehalt und innerhalb der vereinbarten Kreditlimite
Was ist zu beachten?
Kreditversicherung lebt von Prozessen: Debitorenüberwachung, Limitantrag, Überfälligkeitsmanagement, Mahnwesen und frühzeitige Meldung. Wer diese Spielregeln nicht einhält, riskiert Leistungseinbußen.
In diesen Sparten entscheiden Definitionen, Fristen, Selbstbehalte, Nachweisanforderungen und Obliegenheiten besonders häufig über die Leistungspflicht. Eine juristisch saubere Vertragsgestaltung ist deshalb zwingend.
Aus der Praxis
Schadenbeispiele aus dem Alltag
Großkunde wird insolvent
Ein wichtiger Abnehmer meldet Insolvenz an. Offene Rechnungen im sechsstelligen Bereich bleiben unbezahlt. Die Kreditversicherung ersetzt den versicherten Ausfall im Rahmen des Limites.
Zahlungsverzug im Export
Ein ausländischer Kunde zahlt trotz mehrfacher Mahnung nicht. Nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist greift die Police, sofern das Land und der Abnehmer entsprechend versichert waren.
Tipps für den Versicherungsschutz
Richten Sie Kreditversicherung als integralen Teil des Debitorenmanagements ein.
Überwachen Sie Limite, Konzentrationsrisiken und Überfälligkeiten laufend.
Prüfen Sie Export- und politische Risiken separat.
Stimmen Sie Kreditversicherung mit Factoring, Sicherheiten und Zahlungsbedingungen ab.
Jetzt Versicherungsschutz professionell prüfen lassen
Die am Markt üblichen Standardverträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standardverträge enthalten regelmäßig Deckungslücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktionsunternehmen nicht geeignet.
Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.
Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz möglichst kostenneutral aufwerten und Unternehmensrisiken sinnvoll absichern können.
Oder sprechen Sie direkt mit uns: +49 371 40399-50
Rechtlicher Hinweis: Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, dem individuellen Bedingungswerk, den vereinbarten Klauseln, Selbstbehalten, Entschädigungsgrenzen, Sicherheitsvorschriften sowie der vollständigen und richtigen Risikobeschreibung.

