Forderungsausfall­versicherung

Nicht jede Forderung braucht eine Vollportfoliolösung – manchmal zählt das gezielte Absichern einzelner Großrisiken.

Forderungsausfall­versicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Forderungsausfall­versicherung schützt vor dem Ausfall bestimmter Forderungen. Im Unternehmenskontext wird sie häufig ergänzend oder selektiv für definierte Einzelrisiken, Projektforderungen oder spezielle Debitorenkonstellationen genutzt.

Im Unterschied zur klassischen Sach- oder Haftpflicht­versicherung stehen hier regelmäßig finanzielle Eigen- oder Drittschäden, Kosten der Gefahrenabwehr oder abgesicherte Transaktions- bzw. Forderungsrisiken im Vordergrund.

Wer benötigt diese Versicherung?

Unternehmen mit wenigen großen Einzeldebitoren, projektbezogenen Forderungen oder selektivem Absicherungsbedarf können von dieser Sparte profitieren.

Was ist konkret versichert?

Versichert sind die im Vertrag definierten Forderungen bzw. Forderungsarten gegen benannte oder nach bestimmten Kriterien versicherte Schuldner.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Ausfall benannter oder definierter Forderungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder ausbleibender Realisierung
  • Projektbezogene oder selektiv versicherte Einzelforderungen
  • Bestimmte Ausfallkosten und Rechtsverfolgungskosten, soweit vereinbart
  • Ergänzende Absicherung zu Warenkredit oder Sicherheitenkonzepten

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Streitige oder rechtlich nicht durchsetzbare Forderungen
  • Nicht gemeldete oder außerhalb der versicherten Kriterien liegende Forderungen
  • Ausfälle infolge bewusst eingegangener, nicht genehmigter Sonderrisiken
  • Allgemeine Umsatzrückgänge oder mangelnde Bonitätsprüfung entgegen Vertragsobliegenheiten

Geltungsbereich der Versicherung?

Der Geltungsbereich richtet sich nach den versicherten Schuldnern, Verträgen und Ländern.

Gerade bei Verträgen mit Auslandsbezug sind anwendbares Recht, Gerichtsstand, versicherte Gesellschaften, Währungsrisiken, Meldefristen und Dokumentationspflichten vor Abschluss sauber zu definieren.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Versicherungs­summe und Limite orientieren sich an der konkreten Einzelforderung, dem Projektvolumen oder dem maximalen Ausfallrisiko. Anders als bei der breiten Kredit­versicherung steht oft das selektive Spitzenrisiko im Fokus.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Entschädigung des versicherten Forderungsausfalls im vereinbarten Umfang
  • Gegebenenfalls Übernahme bestimmter Verfolgungs- und Beitreibungskosten
  • Leistung nach Nachweis des Versicherungsfalls und unter Berücksichtigung von Selbstbehalt und Wartezeiten
  • Abrechnung innerhalb von Einzellimiten oder Jahreshöchstentschädigungen

Was ist zu beachten?

Die vertragliche Definition der versicherten Forderung ist hier der Dreh- und Angelpunkt. Wer pauschal formuliert, schafft Streitpotenzial – insbesondere bei Teilabnahmen, Change Orders, Gegenrechten und Werkvertragsbezug.

In diesen Sparten entscheiden Definitionen, Fristen, Selbstbehalte, Nachweisanforderungen und Obliegenheiten besonders häufig über die Leistungspflicht. Eine juristisch saubere Vertrags­gestaltung ist deshalb zwingend.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Projektforderung fällt aus

Ein Maschinenbauunternehmen erbringt eine Großlieferung für einen Einzelkunden. Kurz vor Fälligkeit gerät der Kunde in die Krise. Die Forderungsausfall­versicherung kann das definierte Einzelrisiko abfedern.

Selektive Absicherung eines Exportgeschäfts

Ein Unternehmen möchte nur einen besonders großen Exportauftrag absichern, nicht den gesamten Debitorenbestand. Dafür kann eine selektiv strukturierte Forderungsausfalldeckung sinnvoll sein.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Prüfen Sie sauber, ob Warenkredit oder selektive Forderungsausfalllösung das bessere Instrument ist.

2

Definieren Sie die versicherte Forderung und den Versicherungsfall juristisch präzise.

3

Stimmen Sie Werkvertrags-, Abnahme- und Sicherheitenregime auf die Police ab.

4

Beachten Sie Fristen, Meldungen und Dokumentationspflichten konsequent.

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