Feuerversicherung
Existenzielle Sachschäden beginnen im industriellen Umfeld häufig mit einem Brandereignis. Entscheidend ist nicht irgendein Vertrag, sondern ein belastbarer Feuerschutz ohne K.O.-Klauseln.
Feuerversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungsschutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertragsgestaltung besonders ankommt.
Schnellnavigation
- Was leistet dieser Versicherungsschutz?
- Wer benötigt diese Versicherung?
- Was ist konkret versichert?
- Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Geltungsbereich der Versicherung?
- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
- Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Was ist zu beachten?
- Schadenbeispiele aus dem Alltag
- Tipps für den Versicherungsschutz
Was leistet dieser Versicherungsschutz?
Die Feuerversicherung schützt die versicherten Sachen Ihres Unternehmens gegen die finanziellen Folgen eines versicherten Brand-, Blitzschlag-, Explosion- oder Implosionsschaden sowie gegen weitere ausdrücklich vereinbarte Feuergefahren. Erstattet wird regelmäßig der unmittelbare Sachschaden; je nach Vertragsgestaltung können zusätzlich Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten sowie sonstige vereinbarte Nebenkosten eingeschlossen werden.
Für produzierende Unternehmen ist diese Sparte ein zentraler Baustein des Sachversicherungskonzepts. Entscheidend ist, dass der Vertrag nicht nur die Standardgefahr benennt, sondern auch die betriebsspezifischen K.O.-Klauseln, Sicherungsvorschriften und Entschädigungsgrenzen sauber verhandelt sind.
Wer benötigt diese Versicherung?
Nahezu jedes Unternehmen mit Gebäuden, Maschinen, Vorräten oder Einrichtungen benötigt Feuerschutz. Für produzierende Betriebe, Lagerhalter und Unternehmen mit hoher technischer oder energieseitiger Abhängigkeit ist die Sparte existenziell.
Was ist konkret versichert?
Versichert werden je nach Vertragsgestaltung Gebäude, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Maschinen, Vorräte, Waren, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie sonstige im Vertrag bezeichnete Sachen.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen bzw. Teilen davon
- Seng- und Rauchschäden, Überspannung infolge Blitz, Kurzschlussfolgen oder Blindgängerschäden, soweit ausdrücklich eingeschlossen
- Löschwasser-, Ruß-, Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten, wenn vereinbart
- Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsauflagen oder Preissteigerungen, wenn vertraglich mitversichert
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Schäden durch Krieg, Kernenergie oder vorsätzliche Herbeiführung
- Reine Verschleiß-, Korrosions-, Alterungs- oder Wartungsmängel
- Schäden an nicht versicherten Sachen oder an nicht angemeldeten Standorten
- Leistungsfreiheit oder Kürzung wegen Verletzung vereinbarter Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften
Geltungsbereich der Versicherung?
Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich für die im Vertrag bezeichneten Gebäude, Räume und Betriebsstätten.
Versichert sind regelmäßig die im Versicherungsvertrag bezeichneten Betriebsstätten. Weitere Standorte, Außenlager, Fremdlager, Baustellen oder mobile Risiken müssen gesondert benannt oder pauschal mitversichert werden.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme muss sich am tatsächlichen Versicherungswert orientieren. Bei Gebäuden ist der korrekte Neubauwert maßgeblich, bei Einrichtungen und Vorräten regelmäßig der Neuwert oder – je nach Konzept – der vereinbarte Wert einschließlich Vorsorge für Preissteigerungen und saisonale Spitzenbestände.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Entschädigung für den unmittelbaren Sachschaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- Ersatz vereinbarter Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
- Erstattung versicherter Nebenkosten und Mehrkosten
- Gegebenenfalls Vorschusszahlungen zur schnellen Schadenminderung und Wiederherstellung
Was ist zu beachten?
Gerade im Feuerbereich sind Brandschutzorganisation, Heißarbeiten, elektrische Prüfungen, Sprinkler- und BMA-Verfügbarkeit, Trennung brandgefährlicher Bereiche und die richtige Gebäudeeinstufung verhandlungsentscheidend.
Im Schadenfall prüft der Versicherer sehr genau, ob gefahrerhebliche Umstände richtig angegeben wurden und ob Sicherheitsvorschriften eingehalten waren. Gerade bei Produktionsunternehmen entscheiden Risikobeschreibung, Summenermittlung und Sonderklauseln über die tatsächliche Werthaltigkeit des Versicherungsschutzes.
Aus der Praxis
Schadenbeispiele aus dem Alltag
Schaltschrankbrand
In einer CNC-Fertigung löst ein Defekt im Schaltschrank einen Brand aus. Eine Produktionslinie, Teile der Hallenelektrik und gelagerte Halbfertigwaren werden zerstört. Die Feuerversicherung übernimmt – soweit vereinbart – den Sachschaden und die notwendigen Aufräumungskosten.
Brand nach Heißarbeiten
Nach Dacharbeiten entzündet sich unbemerkt Dämmmaterial. Das Feuer greift auf die Halle über und beschädigt Gebäude, Lager und Verpackungslinie. Ob der Versicherer voll zahlt, hängt dann auch davon ab, ob die Heißarbeitsvorschriften und Sicherungsmaßnahmen vertragstreu eingehalten wurden.
Tipps für den Versicherungsschutz
Lassen Sie Brandschutzobliegenheiten, Heißarbeitsklauseln und Sicherungsvorschriften juristisch prüfen.
Versichern Sie Aufräumungs-, Dekontaminations-, Bewegungs- und Schutzkosten in ausreichender Höhe mit.
Berücksichtigen Sie saisonale Vorratsspitzen und Preissteigerungen in der Summenermittlung.
Prüfen Sie, ob Überspannung, Rauch, Nutzwärmeschäden und Blindgängerrisiken mitversichert werden sollten.
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Die am Markt üblichen Standardverträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standardverträge enthalten regelmäßig Deckungslücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktionsunternehmen nicht geeignet.
Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.
Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz möglichst kostenneutral aufwerten und Unternehmensrisiken sinnvoll absichern können.
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Rechtlicher Hinweis: Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, dem individuellen Bedingungswerk, den vereinbarten Klauseln, Selbstbehalten, Entschädigungsgrenzen, Sicherheitsvorschriften sowie der vollständigen und richtigen Risikobeschreibung.

