Feuer­versicherung

Existenzielle Sachschäden beginnen im industriellen Umfeld häufig mit einem Brandereignis. Entscheidend ist nicht irgendein Vertrag, sondern ein belastbarer Feuerschutz ohne K.O.-Klauseln.

Feuer­versicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Feuer­versicherung schützt die versicherten Sachen Ihres Unternehmens gegen die finanziellen Folgen eines versicherten Brand-, Blitzschlag-, Explosion- oder Implosionsschaden sowie gegen weitere ausdrücklich vereinbarte Feuergefahren. Erstattet wird regelmäßig der unmittelbare Sachschaden; je nach Vertrags­gestaltung können zusätzlich Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten sowie sonstige vereinbarte Nebenkosten eingeschlossen werden.

Für produzierende Unternehmen ist diese Sparte ein zentraler Baustein des Sach­versicherungs­konzepts. Entscheidend ist, dass der Vertrag nicht nur die Standardgefahr benennt, sondern auch die betriebsspezifischen K.O.-Klauseln, Sicherungs­vorschriften und Entschädigungs­grenzen sauber verhandelt sind.

Wer benötigt diese Versicherung?

Nahezu jedes Unternehmen mit Gebäuden, Maschinen, Vorräten oder Einrichtungen benötigt Feuerschutz. Für produzierende Betriebe, Lagerhalter und Unternehmen mit hoher technischer oder energieseitiger Abhängigkeit ist die Sparte existenziell.

Was ist konkret versichert?

Versichert werden je nach Vertrags­gestaltung Gebäude, technische und kaufmännische Betriebs­einrichtung, Maschinen, Vorräte, Waren, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie sonstige im Vertrag bezeichnete Sachen.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen bzw. Teilen davon
  • Seng- und Rauchschäden, Überspannung infolge Blitz, Kurzschlussfolgen oder Blindgängerschäden, soweit ausdrücklich eingeschlossen
  • Löschwasser-, Ruß-, Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten, wenn vereinbart
  • Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsauflagen oder Preissteigerungen, wenn vertraglich mitversichert

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Schäden durch Krieg, Kernenergie oder vorsätzliche Herbeiführung
  • Reine Verschleiß-, Korrosions-, Alterungs- oder Wartungsmängel
  • Schäden an nicht versicherten Sachen oder an nicht angemeldeten Standorten
  • Leistungsfreiheit oder Kürzung wegen Verletzung vereinbarter Brandschutz- und Sicherheits­vorschriften

Geltungsbereich der Versicherung?

Der Versicherungs­schutz gilt grundsätzlich für die im Vertrag bezeichneten Gebäude, Räume und Betriebs­stätten.

Versichert sind regelmäßig die im Versicherungs­vertrag bezeichneten Betriebs­stätten. Weitere Standorte, Außenlager, Fremdlager, Baustellen oder mobile Risiken müssen gesondert benannt oder pauschal mitversichert werden.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Die Versicherungs­summe muss sich am tatsächlichen Versicherungs­wert orientieren. Bei Gebäuden ist der korrekte Neubauwert maßgeblich, bei Einrichtungen und Vorräten regelmäßig der Neuwert oder – je nach Konzept – der vereinbarte Wert einschließlich Vorsorge für Preissteigerungen und saisonale Spitzenbestände.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Entschädigung für den unmittelbaren Sachschaden bis zur vereinbarten Versicherungs­summe
  • Ersatz vereinbarter Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Erstattung versicherter Nebenkosten und Mehrkosten
  • Gegebenenfalls Vorschusszahlungen zur schnellen Schadenminderung und Wiederherstellung

Was ist zu beachten?

Gerade im Feuerbereich sind Brandschutz­organisation, Heißarbeiten, elektrische Prüfungen, Sprinkler- und BMA-Verfügbarkeit, Trennung brandgefährlicher Bereiche und die richtige Gebäudeeinstufung verhandlungsentscheidend.

Im Schadenfall prüft der Versicherer sehr genau, ob gefahrerhebliche Umstände richtig angegeben wurden und ob Sicherheits­vorschriften eingehalten waren. Gerade bei Produktions­unternehmen entscheiden Risiko­beschreibung, Summenermittlung und Sonderklauseln über die tatsächliche Werthaltigkeit des Versicherungs­schutzes.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Schaltschrankbrand

In einer CNC-Fertigung löst ein Defekt im Schaltschrank einen Brand aus. Eine Produktionslinie, Teile der Hallenelektrik und gelagerte Halbfertigwaren werden zerstört. Die Feuer­versicherung übernimmt – soweit vereinbart – den Sachschaden und die notwendigen Aufräumungskosten.

Brand nach Heißarbeiten

Nach Dacharbeiten entzündet sich unbemerkt Dämmmaterial. Das Feuer greift auf die Halle über und beschädigt Gebäude, Lager und Verpackungslinie. Ob der Versicherer voll zahlt, hängt dann auch davon ab, ob die Heißarbeitsvorschriften und Sicherungsmaßnahmen vertragstreu eingehalten wurden.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Lassen Sie Brandschutzobliegenheiten, Heißarbeitsklauseln und Sicherungs­vorschriften juristisch prüfen.

2

Versichern Sie Aufräumungs-, Dekontaminations-, Bewegungs- und Schutzkosten in ausreichender Höhe mit.

3

Berücksichtigen Sie saisonale Vorratsspitzen und Preissteigerungen in der Summenermittlung.

4

Prüfen Sie, ob Überspannung, Rauch, Nutzwärmeschäden und Blindgängerrisiken mitversichert werden sollten.

Jetzt Versicherungs­schutz professionell prüfen lassen

Die am Markt üblichen Standard­verträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standard­verträge enthalten regelmäßig Deckungs­lücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktions­unternehmen nicht geeignet.

Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maß­geschneiderten Versicherungs­schutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.

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