Manager­rechtsschutzversicherung

Führungskräfte brauchen keinen Einheitsvertrag, sondern ein abgestimmtes Haftungs- und Rechtsschutzkonzept.

Manager­rechtsschutzversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Der Manager­rechtsschutz schützt Organmitglieder und Führungskräfte bei bestimmten rechtlichen Auseinandersetzungen, die ihre Organ- oder Leitungsfunktion betreffen. Er ergänzt D&O und Strafrechts­schutz, ersetzt diese aber nicht.

Rechtsschutz­versicherungen übernehmen – je nach Vertragsart – die Kosten der Interessenwahrnehmung, etwa Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen-, Zeugen- und gegebenenfalls Mediationskosten. Sie ersetzen aber keinen Haftpflicht- oder D&O-Schutz.

Wer benötigt diese Versicherung?

Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte und andere exponierte Führungspersonen profitieren von einem abgestimmten Manager­rechtsschutz.

Was ist konkret versichert?

Versichert ist die rechtliche Interessenwahrnehmung versicherter Führungspersonen in den vereinbarten Rechtsgebieten und Konstellationen der Organ- und Managementtätigkeit.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Kosten bestimmter zivil-, verwaltungs- oder arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen in Leitungsfunktion
  • Rechtliche Verteidigung und Interessenwahrnehmung in organbezogenen Streitigkeiten, soweit vereinbart
  • Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten
  • Spezialbausteine je nach Tarif, z. B. bei Anstellungsvertrags- oder Statuskonflikten

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Reine Vermögenshaftungsansprüche – hierfür ist D&O zuständig
  • Strafrechtliche Verteidigung ohne gesonderten Strafrechts­schutzbaustein
  • Vorsätzliche Pflichtverletzungen und nicht versicherbare Sanktionen
  • Nicht versicherte Organstellungen oder bekannte Konflikte

Geltungsbereich der Versicherung?

Der Geltungsbereich richtet sich nach den versicherten Personen, Funktionen und Rechtsordnungen. Internationale Organmandate sind gesondert zu prüfen.

Entscheidend sind die versicherten Personen, Funktionen und Rechtsbereiche. Gerade bei international tätigen Unternehmen sind Gerichtsstände, Deckungszusagen und Auslandsrechtskosten gesondert zu prüfen.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Die Summen sollten sich an der Exponierung der versicherten Führungspersonen, dem Internationalitätsgrad, der Zahl der Mandate und dem gewünschten Leistungs­umfang orientieren.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten in versicherten Streitigkeiten
  • Kosten der Interessenwahrnehmung im vereinbarten Umfang
  • Mediation und sonstige Nebenleistungen, soweit tariflich vorgesehen
  • Leistung innerhalb der vereinbarten Summen und Bausteine

Was ist zu beachten?

Manager­rechtsschutz ist häufig missverstanden. Er ist weder D&O noch Strafrechts­schutz, sondern ein ergänzender Kostenbaustein für bestimmte Leitungs- und Statuskonflikte. Nur im Zusammenspiel der drei Sparten entsteht belastbarer Schutz.

Wartezeiten, Spezial-Strafrechts­schutz, Vorsatzvorwurf, Compliance-Themen, freie Anwaltswahl, Selbstbehalte und Sublimite für einzelne Leistungsarten sollten vertraglich vorab sauber geprüft werden.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Streit um Geschäftsführer-Anstellungsvertrag

Nach einer Abberufung kommt es zum Streit über Ansprüche aus dem Geschäftsführer-Anstellungsvertrag. Je nach Tarif kann Manager­rechtsschutz hier die rechtliche Interessenwahrnehmung unterstützen.

Auseinandersetzung mit Aufsichtsorgan

Ein Organmitglied muss sich gegen organbezogene Vorwürfe in einer rechtlichen Auseinandersetzung verteidigen. Die Police greift, soweit der konkrete Streitbereich versichert ist.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Betrachten Sie Manager­rechtsschutz nur im Paket mit D&O und Strafrechts­schutz.

2

Prüfen Sie exakt, welche Rechtsgebiete und Funktionen versichert sind.

3

Achten Sie auf internationale Mandate, Nachhaftung und freie Anwaltswahl.

4

Vermeiden Sie Überschneidungen und Lücken zwischen den drei Führungskräfte-Sparten.

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