Managerrechtsschutzversicherung
Führungskräfte brauchen keinen Einheitsvertrag, sondern ein abgestimmtes Haftungs- und Rechtsschutzkonzept.
Managerrechtsschutzversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungsschutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertragsgestaltung besonders ankommt.
Schnellnavigation
- Was leistet dieser Versicherungsschutz?
- Wer benötigt diese Versicherung?
- Was ist konkret versichert?
- Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Geltungsbereich der Versicherung?
- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
- Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Was ist zu beachten?
- Schadenbeispiele aus dem Alltag
- Tipps für den Versicherungsschutz
Was leistet dieser Versicherungsschutz?
Der Managerrechtsschutz schützt Organmitglieder und Führungskräfte bei bestimmten rechtlichen Auseinandersetzungen, die ihre Organ- oder Leitungsfunktion betreffen. Er ergänzt D&O und Strafrechtsschutz, ersetzt diese aber nicht.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen – je nach Vertragsart – die Kosten der Interessenwahrnehmung, etwa Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen-, Zeugen- und gegebenenfalls Mediationskosten. Sie ersetzen aber keinen Haftpflicht- oder D&O-Schutz.
Wer benötigt diese Versicherung?
Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte und andere exponierte Führungspersonen profitieren von einem abgestimmten Managerrechtsschutz.
Was ist konkret versichert?
Versichert ist die rechtliche Interessenwahrnehmung versicherter Führungspersonen in den vereinbarten Rechtsgebieten und Konstellationen der Organ- und Managementtätigkeit.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Kosten bestimmter zivil-, verwaltungs- oder arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen in Leitungsfunktion
- Rechtliche Verteidigung und Interessenwahrnehmung in organbezogenen Streitigkeiten, soweit vereinbart
- Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten
- Spezialbausteine je nach Tarif, z. B. bei Anstellungsvertrags- oder Statuskonflikten
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Reine Vermögenshaftungsansprüche – hierfür ist D&O zuständig
- Strafrechtliche Verteidigung ohne gesonderten Strafrechtsschutzbaustein
- Vorsätzliche Pflichtverletzungen und nicht versicherbare Sanktionen
- Nicht versicherte Organstellungen oder bekannte Konflikte
Geltungsbereich der Versicherung?
Der Geltungsbereich richtet sich nach den versicherten Personen, Funktionen und Rechtsordnungen. Internationale Organmandate sind gesondert zu prüfen.
Entscheidend sind die versicherten Personen, Funktionen und Rechtsbereiche. Gerade bei international tätigen Unternehmen sind Gerichtsstände, Deckungszusagen und Auslandsrechtskosten gesondert zu prüfen.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Summen sollten sich an der Exponierung der versicherten Führungspersonen, dem Internationalitätsgrad, der Zahl der Mandate und dem gewünschten Leistungsumfang orientieren.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten in versicherten Streitigkeiten
- Kosten der Interessenwahrnehmung im vereinbarten Umfang
- Mediation und sonstige Nebenleistungen, soweit tariflich vorgesehen
- Leistung innerhalb der vereinbarten Summen und Bausteine
Was ist zu beachten?
Managerrechtsschutz ist häufig missverstanden. Er ist weder D&O noch Strafrechtsschutz, sondern ein ergänzender Kostenbaustein für bestimmte Leitungs- und Statuskonflikte. Nur im Zusammenspiel der drei Sparten entsteht belastbarer Schutz.
Wartezeiten, Spezial-Strafrechtsschutz, Vorsatzvorwurf, Compliance-Themen, freie Anwaltswahl, Selbstbehalte und Sublimite für einzelne Leistungsarten sollten vertraglich vorab sauber geprüft werden.
Aus der Praxis
Schadenbeispiele aus dem Alltag
Streit um Geschäftsführer-Anstellungsvertrag
Nach einer Abberufung kommt es zum Streit über Ansprüche aus dem Geschäftsführer-Anstellungsvertrag. Je nach Tarif kann Managerrechtsschutz hier die rechtliche Interessenwahrnehmung unterstützen.
Auseinandersetzung mit Aufsichtsorgan
Ein Organmitglied muss sich gegen organbezogene Vorwürfe in einer rechtlichen Auseinandersetzung verteidigen. Die Police greift, soweit der konkrete Streitbereich versichert ist.
Tipps für den Versicherungsschutz
Betrachten Sie Managerrechtsschutz nur im Paket mit D&O und Strafrechtsschutz.
Prüfen Sie exakt, welche Rechtsgebiete und Funktionen versichert sind.
Achten Sie auf internationale Mandate, Nachhaftung und freie Anwaltswahl.
Vermeiden Sie Überschneidungen und Lücken zwischen den drei Führungskräfte-Sparten.
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