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Schadenmeldung Maschinenversicherung

Für stationäre Maschinen und Anlagen sowie fahrbare Maschinen und Selbstfahrer. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus – wir kümmern uns direkt.

Schadenmeldung Maschinenversicherung

Sie können Ihre Angaben direkt online ausfüllen und uns über den Sendebutton zusenden. Eine Kopie der Daten wird an die angegebene Emailadresse versendet.

Wichtige Hinweise:
  • Melden Sie den Schaden unverzüglich an uns, damit die Obliegenheiten gegenüber dem Versicherer erfüllt werden.
  • Senden Sie uns aussagekräftige Bilder zur Schadensache.
  • Bewahren Sie beschädigte Sachen unbedingt auf!
  • Beginnen Sie erst mit der Reparatur, wenn Sie von uns die schriftliche Reparaturfreigabe erhalten.
  • Tragen Sie unbedingt zur Minderung des Schadens bei. Wir beraten Sie gern dazu.
    Sie sind zur Schadenminderung verpflichtet.

Dieses Onlineformular ersetzt nicht die gesetzlich vorgeschriebene Beratung und Dokumentierung.
Weiterhin bitten wir, unsere Datenschutzerklärung und unser Impressum mit den gesetzlichen Pflichtmitteilungen zu beachten.

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1. Maschinenschaden

Um welche Art Maschine handelt es sich?
Um welche Art Maschine handelt es sich?
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Um welche Maschine handelt es sich? (Nr. aus dem Objektverzeichnis des Versicherers oder Bezeichnung, Hersteller, Typ, Serien-Nr. – egal was Sie zur Hand haben)

2. Wann und wo ereignete sich der Schaden?

Bitte geben Sie ein Datum an.

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3. Schadenursache

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Hier haben Sie die Möglichkeit, Fotos vom Schadenort direkt zu übermitteln.
Bitte achten Sie darauf, dass die Bilder nicht größer als 5 MB und vom Typ JPG, PNG oder PDF sind. Vielen Dank.
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Ist eine Wiederherstellung möglich?
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Ungültige Eingabe

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Wenn noch kein KV vorliegt, bitte einholen.

Hatten Sie die beschädigte/gestohlene Maschine gemietet, gepachtet oder geliehen?
Hatten Sie die beschädigte/gestohlene Maschine gemietet, gepachtet oder geliehen?
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Ist die Maschine sicherungsübereignet an Bank oder Leasing?
Ist die Maschine sicherungsübereignet an Bank oder Leasing?
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4. Wer verursachte den Schaden?

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5. Wurde der Schaden polizeilich aufgenommen?

Wurde der Schaden polizeilich aufgenommen?
Wurde der Schaden polizeilich aufgenommen?
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6. An wen ist die Ersatzpflicht/ Regulierung zu leisten?

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Wichtige Hinweise:
  • Melden Sie den Schaden unverzüglich an uns, damit die Obliegenheiten gegenüber dem Versicherer erfüllt werden.
  • Senden Sie uns aussagekräftige Bilder zur Schadensache.
  • Bewahren Sie beschädigte Sachen unbedingt auf!
  • Beginnen Sie erst mit der Reparatur, wenn Sie von uns die schriftliche Reparaturfreigabe erhalten.
  • Tragen Sie unbedingt zur Minderung des Schadens bei. Wir beraten Sie gern dazu.
    Sie sind zur Schadenminderung verpflichtet.

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Bitte bestätigen.

(Bitte kreuzen Sie dieses Feld an für die Kenntnisnahme.)

Falls wir keine schriftliche Maklervollmacht von Ihnen haben, drucken Sie bitte die Schadenmeldung, welche Sie per E-Mail erhalten, aus und senden Sie uns diese unterzeichnet zu.
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Bitte schreiben Sie Ihren Vor- und Zunamen in Druckbuchstaben als Unterschrift in dieses Feld.

Lieber direkt anrufen?

Schaden­hotline +49 371 40399-50
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Erreichbar 365 / 24