Montageversicherung
Bei Montageprojekten entstehen die größten Deckungslücken oft in den Schnittstellen – nicht im offensichtlichen Hauptschaden.
Montageversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungsschutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertragsgestaltung besonders ankommt.
Schnellnavigation
- Was leistet dieser Versicherungsschutz?
- Wer benötigt diese Versicherung?
- Was ist konkret versichert?
- Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Geltungsbereich der Versicherung?
- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
- Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Was ist zu beachten?
- Schadenbeispiele aus dem Alltag
- Tipps für den Versicherungsschutz
Was leistet dieser Versicherungsschutz?
Die Montageversicherung schützt die versicherten Sachen Ihres Unternehmens gegen die finanziellen Folgen eines versicherten Montageschadens während Aufbau, Installation, Probebetrieb oder Erprobung. Erstattet wird regelmäßig der unmittelbare Sachschaden; je nach Vertragsgestaltung können zusätzlich Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten sowie sonstige vereinbarte Nebenkosten eingeschlossen werden.
Für produzierende Unternehmen ist diese Sparte ein zentraler Baustein des Sachversicherungskonzepts. Entscheidend ist, dass der Vertrag nicht nur die Standardgefahr benennt, sondern auch die betriebsspezifischen K.O.-Klauseln, Sicherungsvorschriften und Entschädigungsgrenzen sauber verhandelt sind.
Wer benötigt diese Versicherung?
Unternehmen im Anlagenbau, Maschinenbau, Stahl- und Metallbau, Elektrotechnik, Automation, Generalunternehmer sowie Auftraggeber größerer Montageprojekte benötigen regelmäßig Montageversicherung.
Was ist konkret versichert?
Versichert werden die zu montierenden Lieferungen und Leistungen, Hilfsmaterialien, Fremd- und Eigenleistungen sowie – je nach Vertragsgestaltung – Montagegeräte, Reserveteile und bereits vorhandene Sachen am Montageort.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung der Montageobjekte während Montage, Demontage, Probebetrieb und Erprobung
- Montagefehler, Fahrlässigkeit, Material- oder Konstruktionsfehler, Bedienungsfehler, höhere Gewalt und äußere Einwirkungen im versicherten Umfang
- Transportrisiken innerhalb des Montageortes sowie Aufräumungs- und Schadenminderungskosten, wenn vereinbart
- Schäden an mitversichertem Altbestand oder an Hilfskonstruktionen, soweit ausdrücklich eingeschlossen
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Bekannte Mängel, normale Nachbesserung oder reine Kosten zur Beseitigung eines Mangels ohne eingetretenen Sachschaden
- Vertragsstrafen, Verzugsfolgen und reine Vermögensschäden ohne besondere Zusatzdeckung
- Verschleiß, Korrosion, allmähliche Einwirkung oder planmäßige Abnutzung
- Schäden außerhalb des vereinbarten Montagezeitraums oder nach formaler Abnahme, sofern keine Anschlussdeckung besteht
Geltungsbereich der Versicherung?
Versicherungsschutz besteht für das bezeichnete Montageprojekt bzw. die benannten Baustellen und Einsatzorte. Internationale Projekte, lokale Policen, Transitwege und Exportländer müssen gesondert koordiniert werden.
Versichert sind regelmäßig die im Versicherungsvertrag bezeichneten Betriebsstätten. Weitere Standorte, Außenlager, Fremdlager, Baustellen oder mobile Risiken müssen gesondert benannt oder pauschal mitversichert werden.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme richtet sich regelmäßig nach dem vollen Kontraktwert inklusive Material, Lohn, Fracht, Zoll, Montagekosten und gegebenenfalls Beistellungen des Auftraggebers. Fehlerhafte Wertansätze führen im Großschaden direkt zu Unterdeckung.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Ersatz der versicherten Reparatur- oder Wiederherstellungskosten am Montageobjekt
- Erstattung versicherter Aufräumungs-, Bergungs-, Schutz- und Mehrkosten
- Gegebenenfalls Mitversicherung von Kosten der Demontage und Remontage
- Leistung während Montage- und vereinbartem Probebetriebszeitraum
Was ist zu beachten?
Entscheidend sind Projektbeschreibung, Abgrenzung Transport/Montage, Beginn und Ende der Gefahrtragung, Probebetriebsregelung, Mitversicherung des Altbestands und die Frage, wer Versicherungsnehmer und Mitversicherter ist.
Im Schadenfall prüft der Versicherer sehr genau, ob gefahrerhebliche Umstände richtig angegeben wurden und ob Sicherheitsvorschriften eingehalten waren. Gerade bei Produktionsunternehmen entscheiden Risikobeschreibung, Summenermittlung und Sonderklauseln über die tatsächliche Werthaltigkeit des Versicherungsschutzes.
Aus der Praxis
Schadenbeispiele aus dem Alltag
Kranunfall auf der Baustelle
Beim Einheben einer Maschinenkomponente reißt ein Anschlagmittel. Die Einheit stürzt ab und wird schwer beschädigt. Die Montageversicherung übernimmt – je nach Bedingungswerk – den versicherten Sachschaden einschließlich notwendiger Demontage- und Wiederherstellungskosten.
Schaden im Probebetrieb
Bei der Inbetriebnahme einer neuen Verpackungslinie führt ein Montagefehler zu einem massiven Folgeschaden an Antrieben und Sensorik. Ob Deckung besteht, hängt wesentlich von der vereinbarten Probebetriebsphase und den Ausschlussregelungen ab.
Tipps für den Versicherungsschutz
Stimmen Sie Transport-, Montage-, Haftpflicht- und Montage-BU-Deckung projektbezogen aufeinander ab.
Lassen Sie Probebetrieb, Testläufe und Altbestand ausdrücklich regeln.
Achten Sie auf den vollständigen Kontraktwert inklusive Fremd- und Eigenleistungen.
Prüfen Sie internationale Projekte auf lokale Versicherungspflichten und Jurisdiktionen.
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Die am Markt üblichen Standardverträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standardverträge enthalten regelmäßig Deckungslücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktionsunternehmen nicht geeignet.
Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.
Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz möglichst kostenneutral aufwerten und Unternehmensrisiken sinnvoll absichern können.
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Rechtlicher Hinweis: Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, dem individuellen Bedingungswerk, den vereinbarten Klauseln, Selbstbehalten, Entschädigungsgrenzen, Sicherheitsvorschriften sowie der vollständigen und richtigen Risikobeschreibung.

