Montage­versicherung

Bei Montageprojekten entstehen die größten Deckungs­lücken oft in den Schnittstellen – nicht im offensichtlichen Hauptschaden.

Montage­versicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Montage­versicherung schützt die versicherten Sachen Ihres Unternehmens gegen die finanziellen Folgen eines versicherten Montageschadens während Aufbau, Installation, Probebetrieb oder Erprobung. Erstattet wird regelmäßig der unmittelbare Sachschaden; je nach Vertrags­gestaltung können zusätzlich Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten sowie sonstige vereinbarte Nebenkosten eingeschlossen werden.

Für produzierende Unternehmen ist diese Sparte ein zentraler Baustein des Sach­versicherungs­konzepts. Entscheidend ist, dass der Vertrag nicht nur die Standardgefahr benennt, sondern auch die betriebsspezifischen K.O.-Klauseln, Sicherungs­vorschriften und Entschädigungs­grenzen sauber verhandelt sind.

Wer benötigt diese Versicherung?

Unternehmen im Anlagenbau, Maschinenbau, Stahl- und Metallbau, Elektrotechnik, Automation, Generalunternehmer sowie Auftraggeber größerer Montageprojekte benötigen regelmäßig Montage­versicherung.

Was ist konkret versichert?

Versichert werden die zu montierenden Lieferungen und Leistungen, Hilfsmaterialien, Fremd- und Eigenleistungen sowie – je nach Vertrags­gestaltung – Montagegeräte, Reserveteile und bereits vorhandene Sachen am Montageort.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung der Montageobjekte während Montage, Demontage, Probebetrieb und Erprobung
  • Montagefehler, Fahrlässigkeit, Material- oder Konstruktionsfehler, Bedienungsfehler, höhere Gewalt und äußere Einwirkungen im versicherten Umfang
  • Transportrisiken innerhalb des Montageortes sowie Aufräumungs- und Schadenminderungskosten, wenn vereinbart
  • Schäden an mitversichertem Altbestand oder an Hilfskonstruktionen, soweit ausdrücklich eingeschlossen

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Bekannte Mängel, normale Nachbesserung oder reine Kosten zur Beseitigung eines Mangels ohne eingetretenen Sachschaden
  • Vertragsstrafen, Verzugsfolgen und reine Vermögens­schäden ohne besondere Zusatzdeckung
  • Verschleiß, Korrosion, allmähliche Einwirkung oder planmäßige Abnutzung
  • Schäden außerhalb des vereinbarten Montagezeitraums oder nach formaler Abnahme, sofern keine Anschlussdeckung besteht

Geltungsbereich der Versicherung?

Versicherungs­schutz besteht für das bezeichnete Montageprojekt bzw. die benannten Baustellen und Einsatzorte. Internationale Projekte, lokale Policen, Transitwege und Exportländer müssen gesondert koordiniert werden.

Versichert sind regelmäßig die im Versicherungs­vertrag bezeichneten Betriebs­stätten. Weitere Standorte, Außenlager, Fremdlager, Baustellen oder mobile Risiken müssen gesondert benannt oder pauschal mitversichert werden.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Die Versicherungs­summe richtet sich regelmäßig nach dem vollen Kontraktwert inklusive Material, Lohn, Fracht, Zoll, Montagekosten und gegebenenfalls Beistellungen des Auftraggebers. Fehlerhafte Wertansätze führen im Großschaden direkt zu Unterdeckung.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersatz der versicherten Reparatur- oder Wiederherstellungs­kosten am Montageobjekt
  • Erstattung versicherter Aufräumungs-, Bergungs-, Schutz- und Mehrkosten
  • Gegebenenfalls Mitversicherung von Kosten der Demontage und Remontage
  • Leistung während Montage- und vereinbartem Probebetriebszeitraum

Was ist zu beachten?

Entscheidend sind Projektbeschreibung, Abgrenzung Transport/Montage, Beginn und Ende der Gefahrtragung, Probebetriebsregelung, Mitversicherung des Altbestands und die Frage, wer Versicherungs­nehmer und Mitversicherter ist.

Im Schadenfall prüft der Versicherer sehr genau, ob gefahrerhebliche Umstände richtig angegeben wurden und ob Sicherheits­vorschriften eingehalten waren. Gerade bei Produktions­unternehmen entscheiden Risiko­beschreibung, Summenermittlung und Sonderklauseln über die tatsächliche Werthaltigkeit des Versicherungs­schutzes.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Kranunfall auf der Baustelle

Beim Einheben einer Maschinenkomponente reißt ein Anschlagmittel. Die Einheit stürzt ab und wird schwer beschädigt. Die Montage­versicherung übernimmt – je nach Bedingungs­werk – den versicherten Sachschaden einschließlich notwendiger Demontage- und Wiederherstellungs­kosten.

Schaden im Probebetrieb

Bei der Inbetriebnahme einer neuen Verpackungslinie führt ein Montagefehler zu einem massiven Folgeschaden an Antrieben und Sensorik. Ob Deckung besteht, hängt wesentlich von der vereinbarten Probebetriebsphase und den Ausschlussregelungen ab.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Stimmen Sie Transport-, Montage-, Haftpflicht- und Montage-BU-Deckung projektbezogen aufeinander ab.

2

Lassen Sie Probebetrieb, Testläufe und Altbestand ausdrücklich regeln.

3

Achten Sie auf den vollständigen Kontraktwert inklusive Fremd- und Eigenleistungen.

4

Prüfen Sie internationale Projekte auf lokale Versicherungspflichten und Jurisdiktionen.

Jetzt Versicherungs­schutz professionell prüfen lassen

Die am Markt üblichen Standard­verträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standard­verträge enthalten regelmäßig Deckungs­lücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktions­unternehmen nicht geeignet.

Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maß­geschneiderten Versicherungs­schutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.

Unsere Fach­spezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungs­schutz möglichst kosten­neutral aufwerten und Unternehmens­risiken sinnvoll absichern können.

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