Bauherren­haftpflichtversicherung

Wer baut, haftet. Gerade bei größeren Projekten reicht die allgemeine Betriebs­haftpflicht des Unternehmens dafür oft nicht aus.

Bauherren­haftpflichtversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Bauherren­haftpflichtversicherung schützt den Bauherrn vor Haftpflicht­ansprüchen Dritter aus dem Besitz, der Planung, der Koordination und der Durchführung eines Bauvorhabens. Sie ergänzt weder die Bauleistungs- noch die Betriebs­haftpflicht, sondern schließt eine eigene Haftungslücke des Bauherrn.

Haftpflicht­versicherung bedeutet immer zweierlei: Prüfung der Haftungsfrage und im vereinbarten Umfang Freistellung von berechtigten Ansprüchen. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt; insoweit ist die Police zugleich passiver Rechtsschutz.

Wer benötigt diese Versicherung?

Jeder gewerbliche Bauherr, Projektentwickler oder Eigentümer, der ein Bauvorhaben errichtet, umbaut, saniert oder erweitern lässt, sollte diese Sparte prüfen.

Was ist konkret versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Bauherrn aus dem benannten Bauvorhaben einschließlich typischer Nebenpflichten, z. B. Verkehrssicherung, Auswahl- und Überwachungspflichten.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Personen- und Sachschäden Dritter durch das Bauvorhaben
  • Haftung aus Verletzung von Verkehrssicherungs- und Überwachungspflichten
  • Ansprüche aus dem Zustand des Baugrundstücks oder aus typischen baubedingten Gefahren
  • Abwehr unbegründeter Ansprüche

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Schäden an der eigenen Bauleistung oder am eigenen Bauwerk
  • Reine Erfüllungs- und Nachbesserungsansprüche aus Bauverträgen
  • Ansprüche aus vorsätzlicher Pflichtverletzung
  • Spezialrisiken wie Umweltschäden, Nachbarrechte oder Altbestandsschäden, soweit nicht mitversichert

Geltungsbereich der Versicherung?

Der Geltungsbereich bezieht sich auf das konkret benannte Bauvorhaben und dessen Nebenflächen.

Bei internationalen Liefer- und Leistungsbeziehungen sind Export-, USA/Kanada-, Tochtergesellschafts-, Niederlassungs- und Gerichtsstandklauseln gesondert zu prüfen.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Die Deckungs­summe sollte sich an Baugröße, Lage, Publikumsverkehr, Nachbarbebauung, Tiefe des Eingriffs und potenziellen Personenschäden orientieren. Eine scheinbar hohe Summe hilft wenig, wenn Teilrisiken oder Mitversicherte nicht sauber erfasst sind.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Freistellung von berechtigten Haftpflicht­ansprüchen Dritter
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Übernahme von Prozess- und Gutachterkosten im Rahmen der Anspruchsabwehr
  • Leistung bis zur vereinbarten Deckungs­summe

Was ist zu beachten?

Wichtig sind Altbestand, Nachbargebäude, Tiefbau-/Abbruchrisiken, Verkehrswegesicherung, Mitversicherung von Planern/Bauleitern und die Abstimmung mit den Haftpflichtverträgen der beteiligten Unternehmer.

Besonders relevant sind Risiko­beschreibung, versicherte Tätigkeiten, Sublimite, Serienschadenklauseln, Eigenschaden- und Rückrufausschlüsse, vertragliche Haftungserweiterungen sowie die Frage, welche Mitversicherten tatsächlich eingeschlossen sind.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Passant stürzt an ungesicherter Baustelle

Ein Passant verletzt sich, weil ein Gehwegbereich an der Baustelle unzureichend gesichert war. Der Geschädigte nimmt den Bauherrn wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Anspruch.

Nachbargebäude beschädigt

Bei Bauarbeiten kommt es zu Setzungsrissen am Nachbargebäude. Ob die Bauherren­haftpflicht greift, hängt unter anderem von der Risiko­beschreibung, dem konkreten Verursachungszusammenhang und möglichen Ausschlüssen ab.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Schließen Sie Bauherren­haftpflicht nicht nur formal, sondern passend zu Art und Komplexität des Projekts ab.

2

Prüfen Sie Mitversicherung von Abbruch, Altbestand, Nachbargrundstücken und Tiefbauarbeiten.

3

Stimmen Sie den Vertrag mit Bauleistungs-, Feuerrohbau- und Unternehmerhaftpflichtdeckungen ab.

4

Dokumentieren Sie Sicherheitsmaßnahmen und Verantwortlichkeiten auf der Baustelle.

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