Bauherrenhaftpflichtversicherung
Wer baut, haftet. Gerade bei größeren Projekten reicht die allgemeine Betriebshaftpflicht des Unternehmens dafür oft nicht aus.
Bauherrenhaftpflichtversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungsschutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertragsgestaltung besonders ankommt.
Schnellnavigation
- Was leistet dieser Versicherungsschutz?
- Wer benötigt diese Versicherung?
- Was ist konkret versichert?
- Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Geltungsbereich der Versicherung?
- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
- Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Was ist zu beachten?
- Schadenbeispiele aus dem Alltag
- Tipps für den Versicherungsschutz
Was leistet dieser Versicherungsschutz?
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherrn vor Haftpflichtansprüchen Dritter aus dem Besitz, der Planung, der Koordination und der Durchführung eines Bauvorhabens. Sie ergänzt weder die Bauleistungs- noch die Betriebshaftpflicht, sondern schließt eine eigene Haftungslücke des Bauherrn.
Haftpflichtversicherung bedeutet immer zweierlei: Prüfung der Haftungsfrage und im vereinbarten Umfang Freistellung von berechtigten Ansprüchen. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt; insoweit ist die Police zugleich passiver Rechtsschutz.
Wer benötigt diese Versicherung?
Jeder gewerbliche Bauherr, Projektentwickler oder Eigentümer, der ein Bauvorhaben errichtet, umbaut, saniert oder erweitern lässt, sollte diese Sparte prüfen.
Was ist konkret versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Bauherrn aus dem benannten Bauvorhaben einschließlich typischer Nebenpflichten, z. B. Verkehrssicherung, Auswahl- und Überwachungspflichten.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Personen- und Sachschäden Dritter durch das Bauvorhaben
- Haftung aus Verletzung von Verkehrssicherungs- und Überwachungspflichten
- Ansprüche aus dem Zustand des Baugrundstücks oder aus typischen baubedingten Gefahren
- Abwehr unbegründeter Ansprüche
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Schäden an der eigenen Bauleistung oder am eigenen Bauwerk
- Reine Erfüllungs- und Nachbesserungsansprüche aus Bauverträgen
- Ansprüche aus vorsätzlicher Pflichtverletzung
- Spezialrisiken wie Umweltschäden, Nachbarrechte oder Altbestandsschäden, soweit nicht mitversichert
Geltungsbereich der Versicherung?
Der Geltungsbereich bezieht sich auf das konkret benannte Bauvorhaben und dessen Nebenflächen.
Bei internationalen Liefer- und Leistungsbeziehungen sind Export-, USA/Kanada-, Tochtergesellschafts-, Niederlassungs- und Gerichtsstandklauseln gesondert zu prüfen.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Deckungssumme sollte sich an Baugröße, Lage, Publikumsverkehr, Nachbarbebauung, Tiefe des Eingriffs und potenziellen Personenschäden orientieren. Eine scheinbar hohe Summe hilft wenig, wenn Teilrisiken oder Mitversicherte nicht sauber erfasst sind.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Freistellung von berechtigten Haftpflichtansprüchen Dritter
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Übernahme von Prozess- und Gutachterkosten im Rahmen der Anspruchsabwehr
- Leistung bis zur vereinbarten Deckungssumme
Was ist zu beachten?
Wichtig sind Altbestand, Nachbargebäude, Tiefbau-/Abbruchrisiken, Verkehrswegesicherung, Mitversicherung von Planern/Bauleitern und die Abstimmung mit den Haftpflichtverträgen der beteiligten Unternehmer.
Besonders relevant sind Risikobeschreibung, versicherte Tätigkeiten, Sublimite, Serienschadenklauseln, Eigenschaden- und Rückrufausschlüsse, vertragliche Haftungserweiterungen sowie die Frage, welche Mitversicherten tatsächlich eingeschlossen sind.
Aus der Praxis
Schadenbeispiele aus dem Alltag
Passant stürzt an ungesicherter Baustelle
Ein Passant verletzt sich, weil ein Gehwegbereich an der Baustelle unzureichend gesichert war. Der Geschädigte nimmt den Bauherrn wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in Anspruch.
Nachbargebäude beschädigt
Bei Bauarbeiten kommt es zu Setzungsrissen am Nachbargebäude. Ob die Bauherrenhaftpflicht greift, hängt unter anderem von der Risikobeschreibung, dem konkreten Verursachungszusammenhang und möglichen Ausschlüssen ab.
Tipps für den Versicherungsschutz
Schließen Sie Bauherrenhaftpflicht nicht nur formal, sondern passend zu Art und Komplexität des Projekts ab.
Prüfen Sie Mitversicherung von Abbruch, Altbestand, Nachbargrundstücken und Tiefbauarbeiten.
Stimmen Sie den Vertrag mit Bauleistungs-, Feuerrohbau- und Unternehmerhaftpflichtdeckungen ab.
Dokumentieren Sie Sicherheitsmaßnahmen und Verantwortlichkeiten auf der Baustelle.
Jetzt Versicherungsschutz professionell prüfen lassen
Die am Markt üblichen Standardverträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standardverträge enthalten regelmäßig Deckungslücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktionsunternehmen nicht geeignet.
Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.
Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz möglichst kostenneutral aufwerten und Unternehmensrisiken sinnvoll absichern können.
Oder sprechen Sie direkt mit uns: +49 371 40399-50
Rechtlicher Hinweis: Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, dem individuellen Bedingungswerk, den vereinbarten Klauseln, Selbstbehalten, Entschädigungsgrenzen, Sicherheitsvorschriften sowie der vollständigen und richtigen Risikobeschreibung.

