Vertragsrechtsschutzversicherung
Vertragsrechtsschutz ist nur dann wertvoll, wenn Ihre typischen Streitverträge tatsächlich vom Tarif erfasst sind.
Vertragsrechtsschutzversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungsschutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertragsgestaltung besonders ankommt.
Schnellnavigation
- Was leistet dieser Versicherungsschutz?
- Wer benötigt diese Versicherung?
- Was ist konkret versichert?
- Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Geltungsbereich der Versicherung?
- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
- Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Was ist zu beachten?
- Schadenbeispiele aus dem Alltag
- Tipps für den Versicherungsschutz
Was leistet dieser Versicherungsschutz?
Die Vertragsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, wenn das Unternehmen Ansprüche aus Vertragsverhältnissen durchsetzen oder sich gegen solche Ansprüche verteidigen muss – soweit der entsprechende Baustein eingeschlossen ist.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen – je nach Vertragsart – die Kosten der Interessenwahrnehmung, etwa Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen-, Zeugen- und gegebenenfalls Mediationskosten. Sie ersetzen aber keinen Haftpflicht- oder D&O-Schutz.
Wer benötigt diese Versicherung?
Unternehmen mit komplexen Liefer-, Werk-, Dienstleistungs-, IT- oder Projektverträgen sowie regelmäßigem Streitpotenzial profitieren besonders von dieser Sparte.
Was ist konkret versichert?
Versichert ist die rechtliche Interessenwahrnehmung aus schuldrechtlichen Verträgen im vereinbarten Umfang.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Durchsetzung offener Forderungen aus versicherten Verträgen
- Abwehr von Vertragsansprüchen des Gegners
- Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten in versicherten Vertragsstreitigkeiten
- Mediation oder außergerichtliche Konfliktlösung, soweit vorgesehen
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Nicht versicherte Vertragsarten oder Ausschlüsse für Bau-, Kapitalanlage-, Patent- oder Gesellschaftsrecht
- Vorvertragliche oder bereits bekannte Konflikte
- Reine Inkassofälle ohne hinreichende Erfolgsaussicht
- Streitigkeiten, die besser über E&O-, Haftpflicht- oder M&A-Policen abzubilden sind
Geltungsbereich der Versicherung?
Entscheidend sind Gerichtsstand, Rechtsordnung und Vertragsarten. Internationale Vertragsketten sind nicht automatisch mitversichert.
Entscheidend sind die versicherten Personen, Funktionen und Rechtsbereiche. Gerade bei international tätigen Unternehmen sind Gerichtsstände, Deckungszusagen und Auslandsrechtskosten gesondert zu prüfen.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Versicherungstechnisch maßgeblich ist meist die Kostenübernahmegrenze je Fall. Inhaltlich wichtiger ist aber, welche Vertragsarten und Streitkonstellationen der Tarif überhaupt zulässt.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten
- Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenwahrnehmung
- Gegebenenfalls Mediationskosten
- Leistung nach Deckungszusage und im Rahmen der Tarifbedingungen
Was ist zu beachten?
Gerade im Firmenkundensegment ist Vertragsrechtsschutz oft eingeschränkt oder selektiv ausgestaltet. Standardannahmen wie „jeder Vertragsstreit ist gedeckt“ sind gefährlich.
Wartezeiten, Spezial-Strafrechtsschutz, Vorsatzvorwurf, Compliance-Themen, freie Anwaltswahl, Selbstbehalte und Sublimite für einzelne Leistungsarten sollten vertraglich vorab sauber geprüft werden.
Aus der Praxis
Schadenbeispiele aus dem Alltag
Werkvertragsstreit
Ein Kunde verweigert die Abnahme und Zahlung wegen behaupteter Mängel. Das Unternehmen muss seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Hier setzt Vertragsrechtsschutz an, sofern Werkvertragsstreitigkeiten nicht ausgeschlossen sind.
IT-Projekt eskaliert
Nach einem IT-Projekt kommt es zum Streit über Leistungsumfang und Verzögerungen. Ob Deckung besteht, hängt stark von Tarif, Vertragsart und Ausschlüssen ab.
Tipps für den Versicherungsschutz
Prüfen Sie genau, welche Vertragsarten im Tarif versichert sind.
Achten Sie auf Ausschlüsse bei Bau, IT, Gesellschaftsrecht, M&A oder Kapitalanlage.
Spiegeln Sie Ihre wesentlichen Vertragsmuster gegen die Police.
Stimmen Sie Vertragsrechtsschutz mit E&O- und Haftpflichtkonzepten ab.
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Die am Markt üblichen Standardverträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standardverträge enthalten regelmäßig Deckungslücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktionsunternehmen nicht geeignet.
Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.
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Rechtlicher Hinweis: Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, dem individuellen Bedingungswerk, den vereinbarten Klauseln, Selbstbehalten, Entschädigungsgrenzen, Sicherheitsvorschriften sowie der vollständigen und richtigen Risikobeschreibung.

