Vertrags­rechtsschutzversicherung

Vertrags­rechtsschutz ist nur dann wertvoll, wenn Ihre typischen Streitverträge tatsächlich vom Tarif erfasst sind.

Vertrags­rechtsschutzversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Vertrags­rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, wenn das Unternehmen Ansprüche aus Vertragsverhältnissen durchsetzen oder sich gegen solche Ansprüche verteidigen muss – soweit der entsprechende Baustein eingeschlossen ist.

Rechtsschutz­versicherungen übernehmen – je nach Vertragsart – die Kosten der Interessenwahrnehmung, etwa Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen-, Zeugen- und gegebenenfalls Mediationskosten. Sie ersetzen aber keinen Haftpflicht- oder D&O-Schutz.

Wer benötigt diese Versicherung?

Unternehmen mit komplexen Liefer-, Werk-, Dienstleistungs-, IT- oder Projektverträgen sowie regelmäßigem Streitpotenzial profitieren besonders von dieser Sparte.

Was ist konkret versichert?

Versichert ist die rechtliche Interessenwahrnehmung aus schuldrechtlichen Verträgen im vereinbarten Umfang.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Durchsetzung offener Forderungen aus versicherten Verträgen
  • Abwehr von Vertragsansprüchen des Gegners
  • Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten in versicherten Vertragsstreitigkeiten
  • Mediation oder außergerichtliche Konfliktlösung, soweit vorgesehen

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Nicht versicherte Vertragsarten oder Ausschlüsse für Bau-, Kapitalanlage-, Patent- oder Gesellschaftsrecht
  • Vorvertragliche oder bereits bekannte Konflikte
  • Reine Inkassofälle ohne hinreichende Erfolgsaussicht
  • Streitigkeiten, die besser über E&O-, Haftpflicht- oder M&A-Policen abzubilden sind

Geltungsbereich der Versicherung?

Entscheidend sind Gerichtsstand, Rechtsordnung und Vertragsarten. Internationale Vertragsketten sind nicht automatisch mitversichert.

Entscheidend sind die versicherten Personen, Funktionen und Rechtsbereiche. Gerade bei international tätigen Unternehmen sind Gerichtsstände, Deckungszusagen und Auslandsrechtskosten gesondert zu prüfen.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Versicherungstechnisch maßgeblich ist meist die Kostenübernahmegrenze je Fall. Inhaltlich wichtiger ist aber, welche Vertragsarten und Streitkonstellationen der Tarif überhaupt zulässt.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten
  • Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenwahrnehmung
  • Gegebenenfalls Mediationskosten
  • Leistung nach Deckungszusage und im Rahmen der Tarifbedingungen

Was ist zu beachten?

Gerade im Firmenkundensegment ist Vertrags­rechtsschutz oft eingeschränkt oder selektiv ausgestaltet. Standardannahmen wie „jeder Vertragsstreit ist gedeckt“ sind gefährlich.

Wartezeiten, Spezial-Strafrechts­schutz, Vorsatzvorwurf, Compliance-Themen, freie Anwaltswahl, Selbstbehalte und Sublimite für einzelne Leistungsarten sollten vertraglich vorab sauber geprüft werden.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Werkvertragsstreit

Ein Kunde verweigert die Abnahme und Zahlung wegen behaupteter Mängel. Das Unternehmen muss seine Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Hier setzt Vertrags­rechtsschutz an, sofern Werkvertragsstreitigkeiten nicht ausgeschlossen sind.

IT-Projekt eskaliert

Nach einem IT-Projekt kommt es zum Streit über Leistungs­umfang und Verzögerungen. Ob Deckung besteht, hängt stark von Tarif, Vertragsart und Ausschlüssen ab.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Prüfen Sie genau, welche Vertragsarten im Tarif versichert sind.

2

Achten Sie auf Ausschlüsse bei Bau, IT, Gesellschaftsrecht, M&A oder Kapitalanlage.

3

Spiegeln Sie Ihre wesentlichen Vertragsmuster gegen die Police.

4

Stimmen Sie Vertrags­rechtsschutz mit E&O- und Haftpflichtkonzepten ab.

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