Cyber-Haftpflicht­versicherung

Cyber ist nicht nur Eigenschaden. Sobald Dritte betroffen sind, wird die Haftungsseite schnell existenziell.

Cyber-Haftpflicht­versicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Cyber-Haftpflicht­versicherung schützt Ihr Unternehmen vor Ansprüchen Dritter, wenn durch ein Cyberereignis Datenschutzverletzungen, Sicherheitsvorfälle oder Netzwerksicherheitsmängel zu Schäden bei Kunden, Geschäftspartnern oder sonstigen Betroffenen führen.

Haftpflicht­versicherung bedeutet immer zweierlei: Prüfung der Haftungsfrage und im vereinbarten Umfang Freistellung von berechtigten Ansprüchen. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt; insoweit ist die Police zugleich passiver Rechtsschutz.

Wer benötigt diese Versicherung?

Unternehmen mit personenbezogenen Daten, digitalisierten Prozessen, vernetzten Produktionsanlagen, E-Commerce, Cloud-Nutzung oder umfangreicher Dienstleisteranbindung sollten Cyber-Haftpflichtschutz prüfen.

Was ist konkret versichert?

Versichert sind Haftpflicht­ansprüche aus Datenschutzverletzungen, Vertraulichkeitsverstößen, Netzwerksicherheitsverletzungen, Übertragungen von Schadsoftware oder bestimmten Medien- und IT-Risiken im vereinbarten Umfang.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Ansprüche betroffener Personen wegen Datenschutzverletzungen
  • Ansprüche von Kunden oder Geschäftspartnern wegen Netzwerksicherheits- oder IT-Sicherheitsmängeln
  • Abwehrkosten, Anwaltskosten, Sachverständigen- und Krisenkosten im vereinbarten Umfang
  • Haftung aus der unbeabsichtigten Weitergabe von Malware oder aus fehlerhafter IT-Sicherheit

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Vorsätzliches, wissentlich pflichtwidriges Verhalten nach rechtskräftiger Feststellung
  • Vertragsstrafen, Bußgelder oder unversicherbare Sanktionen, soweit rechtlich nicht versicherbar
  • Nicht deklarierte bekannte Sicherheitsvorfälle vor Vertragsbeginn
  • Reine Eigenschäden, soweit diese nicht über den Cyber-Eigenschadenbaustein gedeckt sind

Geltungsbereich der Versicherung?

Cyber-Haftpflicht muss zur internationalen Daten- und Vertragswelt des Unternehmens passen. Serverstandorte, Kundenjurisdiktionen, ausländische Tochtergesellschaften und Datenschutzregime sind zentral.

Bei internationalen Liefer- und Leistungsbeziehungen sind Export-, USA/Kanada-, Tochtergesellschafts-, Niederlassungs- und Gerichtsstandklauseln gesondert zu prüfen.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Die Summe sollte sich an Datenvolumen, Vernetzungsgrad, Vertragsstruktur, Kundengröße und potenziellen Sammelansprüchen orientieren. Bei datenintensiven oder produktionskritischen Unternehmen sind hohe Sublimite für Haftpflicht- und Krisenkosten sinnvoll.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Abwehr unberechtigter Cyberansprüche
  • Freistellung von berechtigten Haftpflicht­ansprüchen Dritter
  • Übernahme von Forensik-, Rechtsberatungs- und Benachrichtigungskosten, soweit vereinbart
  • Krisenkommunikations- und PR-Kosten im Rahmen der Police

Was ist zu beachten?

Cyber-Haftpflicht funktioniert nur, wenn technische Mindeststandards, MFA, Backup-Konzept, Patch-Management, Notfallplanung und Dienstleistersteuerung tatsächlich vorhanden und dokumentiert sind.

Besonders relevant sind Risiko­beschreibung, versicherte Tätigkeiten, Sublimite, Serienschadenklauseln, Eigenschaden- und Rückrufausschlüsse, vertragliche Haftungserweiterungen sowie die Frage, welche Mitversicherten tatsächlich eingeschlossen sind.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Datenabfluss nach Phishing-Angriff

Nach einem Phishing-Angriff gelangen personenbezogene Kundendaten nach außen. Betroffene Personen und Geschäftspartner machen Ansprüche geltend. Die Cyber-Haftpflicht übernimmt – soweit vereinbart – Abwehr, Rechtsberatung und berechtigte Drittschäden.

Malware-Weitergabe an Kunden

Ein kompromittiertes System des Unternehmens überträgt Schadsoftware auf den Kunden. Dieser fordert Ersatz für den Wiederherstellungsaufwand. Genau solche Netzwerksicherheitsansprüche sind Kern der Cyber-Haftpflicht.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Spiegeln Sie Cyber-Haftpflicht immer mit Eigenschaden- und Krisenbausteinen.

2

Achten Sie auf Datenschutz-, Netzwerksicherheits- und Dienstleisterklauseln.

3

Dokumentieren Sie IT-Sicherheitsorganisation, MFA, Backup und Incident-Response-Prozesse.

4

Prüfen Sie internationale Kundenverträge und Haftungsübernahmen auf Versicherbarkeit.

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