Sturm- und Hagelversicherung

Sturm- und Hagelereignisse verursachen im Mittelstand regelmäßig erhebliche Gebäudeschäden und teure Folgeschäden am Inventar.

Sturm- und Hagelversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Sturm- und Hagelversicherung schützt die versicherten Sachen Ihres Unternehmens gegen die finanziellen Folgen eines versicherten Sturm- oder Hagelereignisses. Erstattet wird regelmäßig der unmittelbare Sachschaden; je nach Vertrags­gestaltung können zusätzlich Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten sowie sonstige vereinbarte Nebenkosten eingeschlossen werden.

Für produzierende Unternehmen ist diese Sparte ein zentraler Baustein des Sach­versicherungs­konzepts. Entscheidend ist, dass der Vertrag nicht nur die Standardgefahr benennt, sondern auch die betriebsspezifischen K.O.-Klauseln, Sicherungs­vorschriften und Entschädigungs­grenzen sauber verhandelt sind.

Wer benötigt diese Versicherung?

Unternehmen mit Gebäuden, Dachflächen, Fassaden, Außenanlagen, Lichtkuppeln, Photovoltaik, Werbeanlagen oder witterungsempfindlichen Lagerbereichen benötigen regelmäßig Sturm- und Hagelschutz.

Was ist konkret versichert?

Versichert sind die im Vertrag bezeichneten Gebäude- und Inhaltswerte, soweit sie durch Sturm oder Hagel unmittelbar oder mittelbar beschädigt werden.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Sachschäden durch Sturm ab der vertraglich definierten Windstärke und durch Hagel
  • Folgeschäden durch abgedeckte Dächer, zerstörte Fenster, eingedrungenen Niederschlag oder umstürzende Bäume
  • Schäden an fest versicherten Außenbestandteilen wie Lichtkuppeln, Werbeanlagen oder technischen Aufbauten, wenn vereinbart
  • Aufräumungs-, Schutz- und Sicherungskosten, soweit mitversichert

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Schäden durch bloßen Regen ohne sturmbedingte Öffnung des Gebäudes
  • Schäden durch Überschwemmung, Rückstau oder Schneedruck, wenn diese Gefahren nicht gesondert versichert sind
  • Schäden wegen Konstruktionsmängeln, Verschleiß oder fehlender Instandhaltung
  • Schäden an nicht fest installierten Sachen im Freien, soweit kein entsprechender Einschluss besteht

Geltungsbereich der Versicherung?

Versicherungs­schutz besteht grundsätzlich an den im Vertrag genannten Standorten. Außenlager, Messegüter, mobile Anlagen oder Baustellen sind nur bei ausdrücklicher Regelung erfasst.

Versichert sind regelmäßig die im Versicherungs­vertrag bezeichneten Betriebs­stätten. Weitere Standorte, Außenlager, Fremdlager, Baustellen oder mobile Risiken müssen gesondert benannt oder pauschal mitversichert werden.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Maßgeblich sind die korrekten Versicherungs­werte der betroffenen Gebäude- und Inhaltspositionen sowie ausreichende Limits für Außenanlagen, Werbeträger, Photovoltaik, Aufräumungs- und Sicherungskosten.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersatz der Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten der beschädigten versicherten Sachen
  • Übernahme versicherter Aufräumungs-, Schutz- und Sicherungskosten
  • Mehrkosten für provisorische Notabdichtung oder Notverglasung, wenn vereinbart
  • Gegebenenfalls Kosten für Schadenminderung und Sofortmaßnahmen

Was ist zu beachten?

Im industriellen Umfeld sind Dachaufbauten, Solaranlagen, Lüftungstechnik, Lichtbänder und Außenverladestellen typische Schwachstellen. Hier müssen Entschädigungs­grenzen und Mitversicherungstatbestände sauber gestaltet werden.

Im Schadenfall prüft der Versicherer sehr genau, ob gefahrerhebliche Umstände richtig angegeben wurden und ob Sicherheits­vorschriften eingehalten waren. Gerade bei Produktions­unternehmen entscheiden Risiko­beschreibung, Summenermittlung und Sonderklauseln über die tatsächliche Werthaltigkeit des Versicherungs­schutzes.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Abgedecktes Hallendach

Ein Sturm deckt große Teile des Hallendachs ab. Regen dringt ein und beschädigt Maschinen, Rohmaterial und Verpackungen. Die Sturm- und Hagelversicherung ersetzt den versicherten Sachschaden sowie vereinbarte Sicherungs- und Aufräumungskosten.

Hagelschaden an Lichtkuppeln

Ein Hagelereignis zerstört mehrere Lichtkuppeln. Niederschlag gelangt in den Lagerbereich und beschädigt Kartonagen und Fertigwaren. Ob und in welchem Umfang gezahlt wird, hängt auch davon ab, ob die betroffenen Gebäudeteile und Folgekosten korrekt im Vertrag abgebildet sind.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Prüfen Sie, ob Photovoltaik, Werbeanlagen, Außenlager und technische Dachaufbauten eingeschlossen sind.

2

Berücksichtigen Sie Notabdichtungs- und Sicherungskosten mit realistischen Sublimiten.

3

Stimmen Sie Sturm/Hagel mit Elementar-, Rückstau- und Betriebs­unterbrechungsdeckung ab.

4

Dokumentieren Sie Wartung und Instandhaltung von Dach und Fassade.

Jetzt Versicherungs­schutz professionell prüfen lassen

Die am Markt üblichen Standard­verträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standard­verträge enthalten regelmäßig Deckungs­lücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktions­unternehmen nicht geeignet.

Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maß­geschneiderten Versicherungs­schutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.

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