Produktschutz­versicherung

Wenn Produktsicherheit und Markenvertrauen gleichzeitig unter Druck geraten, reicht klassische Haftpflicht regelmäßig nicht aus.

Produktschutz­versicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Produktschutz­versicherung ist eine spezialisierte Deckung für wirtschaftliche Folgen von Produktkontamination, Produktsabotage, Produkterpressung und vergleichbaren Krisenlagen. Sie geht häufig über die reine Rückrufkosten­versicherung hinaus und verbindet Kosten-, Krisen- und teilweise Ertragskomponenten.

Im Unterschied zur klassischen Sach- oder Haftpflicht­versicherung stehen hier regelmäßig finanzielle Eigen- oder Drittschäden, Kosten der Gefahrenabwehr oder abgesicherte Transaktions- bzw. Forderungsrisiken im Vordergrund.

Wer benötigt diese Versicherung?

Vor allem Lebensmittelhersteller, Getränkehersteller, Pharma-/Kosmetikunternehmen, Konsumgüterproduzenten und andere marken- oder sicherheitskritische Hersteller profitieren von dieser Sparte.

Was ist konkret versichert?

Versichert sind – je nach Bedingungs­werk – Kosten und Schäden infolge tatsächlicher oder drohender Produktkontamination, vorsätzlicher Manipulation, Fehlchargen, böswilliger Produktbeeinflussung oder Produkterpressung.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Rückruf- und Vernichtungskosten
  • Krisenmanagement-, Kommunikations- und Beratungskosten
  • Kosten für Untersuchung, Laboranalysen, Sicherheitsmaßnahmen und Wiederanlauf
  • Teilweise Ertragsausfälle, Rehabilitationskosten oder Kosten infolge Produkterpressung, soweit vereinbart

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Reine Qualitätsmängel ohne Sicherheits- oder Kontaminationsbezug
  • Bekannte oder bewusst herbeigeführte Kontaminationen
  • Normaler Marktrückgang oder bloßer Imageverlust ohne versichertes Ereignis
  • Nicht versicherte Produktgruppen, Länder oder bewusst verletzte Sicherheitsstandards

Geltungsbereich der Versicherung?

Der Geltungsbereich folgt dem Markt, der Lieferkette und den regulatorischen Rückrufregimen. Internationale Markenpräsenz und Exportländer müssen zwingend einbezogen werden.

Gerade bei Verträgen mit Auslandsbezug sind anwendbares Recht, Gerichtsstand, versicherte Gesellschaften, Währungsrisiken, Meldefristen und Dokumentationspflichten vor Abschluss sauber zu definieren.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Die Summe richtet sich nach Markenwert, Marktpräsenz, Stückzahlen, Distributionsbreite, Rückrufkosten, Krisenkosten und potenziellem Umsatz-/Deckungsbeitragsverlust. Niedrige Limits verfehlen den Zweck der Sparte regelmäßig.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Erstattung versicherter Rückruf-, Analyse-, Vernichtungs- und Krisenkosten
  • Übernahme externer Berater-, Kommunikations- und Sicherheitskosten
  • Gegebenenfalls Leistung für versicherte Betriebs­unterbrechungs- oder Rehabilitationsbausteine
  • Kosten im Zusammenhang mit Produkterpressung, soweit im Vertrag eingeschlossen

Was ist zu beachten?

Produktschutz ist stark auf Krisenbewältigung ausgerichtet. Entscheidend sind Meldewege, Krisenplan, Labor- und Rückverfolgbarkeitssysteme, Lieferkettenkontrolle und die vertragliche Abgrenzung zu Rückruf, Produkt­haftpflicht und Cyber.

In diesen Sparten entscheiden Definitionen, Fristen, Selbstbehalte, Nachweisanforderungen und Obliegenheiten besonders häufig über die Leistungspflicht. Eine juristisch saubere Vertrags­gestaltung ist deshalb zwingend.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Kontamination einer Lebensmittelcharge

Durch einen Produktionsfehler gerät ein Fremdstoff in eine Charge. Das Produkt muss bundesweit zurückgerufen werden; zusätzlich fallen Labor-, Kommunikations- und Krisenkosten an. Genau dafür ist Produktschutz gedacht.

Produktsabotage und Erpressung

Ein Unternehmen erhält eine Drohung, wonach Produkte manipuliert worden seien. Noch bevor die Behauptung abschließend geprüft ist, müssen Krisenmanagement, Untersuchung und Marktmaßnahmen anlaufen. Je nach Policenwortlaut kann die Produktschutz­versicherung diese Kosten abfedern.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Nutzen Sie Produktschutz vor allem bei sicherheits- und markensensiblen Produkten.

2

Stimmen Sie Produktschutz, Rückrufkosten, Produkt­haftpflicht und Krisenkommunikation aufeinander ab.

3

Prüfen Sie Erpressungs-, Kontaminations- und Rehabilitationsbausteine im Detail.

4

Halten Sie Rückverfolgbarkeit, Qualitätsmanagement und Krisenplan auditfest vor.

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