Feuer-Betriebs­unterbrechungs­versicherung

Ein Brandschaden ist selten nur ein Sachschaden. Der eigentliche wirtschaftliche Schaden beginnt oft erst mit dem Produktions­stillstand.

Feuer-Betriebs­unterbrechungs­versicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Feuer-Betriebs­unterbrechungs­versicherung ersetzt den Ertrags­ausfall­schaden, wenn der laufende Betrieb infolge eines versicherten Feuerschadens ganz oder teilweise stillsteht oder wesentlich beeinträchtigt ist.

Versichert sind typischerweise der entgangene Betriebs­gewinn und die fortlaufenden fixen Kosten während der Haftzeit. Je nach Bedingungs­werk können auch Mehrkosten, Schadenminderungskosten, Aufwendungen zur Wiederaufnahme des Betriebs oder Mehrkosten der Fremdvergabe vereinbart werden.

Wer benötigt diese Versicherung?

Unternehmen mit hohen Fixkosten, komplexen Lieferterminen, hohem Automatisierungsgrad oder geringer Ausweichkapazität benötigen Betriebs­unterbrechungsschutz regelmäßig existenziell.

Was ist konkret versichert?

Versichert ist nicht die beschädigte Sache selbst, sondern die wirtschaftliche Folge des Sachschadens: der Betriebs­stillstand bzw. die Betriebs­beeinträchtigung.

Voraussetzung ist regelmäßig ein ersatzpflichtiger Sachschaden an versicherten Sachen durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder andere vereinbarte Feuergefahren.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Unterbrechung oder Beeinträchtigung des Betriebs infolge eines versicherten Feuerschadens
  • Fortlaufende feste Kosten, z. B. Löhne/Gehälter, Mieten, Leasingraten, Zinsen, Grundkosten
  • Entgangener Betriebs­gewinn
  • Vereinbarte Mehrkosten zur Aufrechterhaltung oder schnelleren Wiederaufnahme des Betriebs

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Unterbrechungen ohne versicherten Feuersachschaden
  • Markt- oder Nachfragerückgänge ohne Kausalität zum Schaden
  • Vertragsstrafen, Imageverluste oder Finanzierungsschäden ohne besonderen Einschluss
  • Leistungskürzungen bei Verletzung brandschutzbezogener Sicherheits­vorschriften

Geltungsbereich der Versicherung?

Versicherungs­schutz besteht für die im Vertrag benannten Betriebs­stätten und die dort versicherten Ertragsinteressen.

Maßgeblich ist, an welchen Betriebs­stätten die zugrunde liegenden Sachwerte und die Ertragsinteressen versichert sind. Auslandstandorte, Fremdlager, Zulieferer- oder Kundenabhängigkeiten sind nur mit ausdrücklicher Erweiterung erfasst.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Die Versicherungs­summe wird aus dem versicherten Jahresrohertrag bzw. Deckungsbeitrag sowie den fortlaufenden Kosten abgeleitet. Maßgeblich sind realistische Produktions- und Wiederanlaufzeiten, nicht nur der letzte Jahresabschluss.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Entgangener Betriebs­gewinn für die Dauer der versicherten Haftzeit
  • Fortlaufende fixe Kosten trotz Betriebs­stillstand
  • Vereinbarte Mehrkosten zur Schadenminderung oder zur Aufrechterhaltung der Leistungserbringung
  • Gegebenenfalls Nebenkosten, Aufräumungs- und Sofortmaßnahmen, soweit vertraglich vorgesehen

Was ist zu beachten?

Feuer-BU scheitert in der Praxis oft an zu kurzen Haftzeiten, unvollständiger Summenermittlung oder fehlender Abstimmung mit der Feuer­sachversicherung.

Besonders kritisch sind die korrekte Ermittlung des Jahresrohertrags bzw. Deckungsbeitrags, die passende Haftzeit, die Definition von Rückwirkungsschäden und die Einbeziehung von Abhängigkeiten in der Lieferkette.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Brand in der Hauptfertigung

Ein Brand zerstört den zentralen Produktionsbereich. Obwohl ein Teil der Maschinen ersetzt werden kann, steht der Betrieb monatelang still. Die Feuer-BU ersetzt den versicherten Ertrags­ausfall während der Haftzeit.

Rauchschaden mit Produktions­stillstand

Nach einem Feuer in einem Nebentrakt kontaminiert Rauch den gesamten Reinbereich. Die Produktion muss bis zur Sanierung eingestellt werden. Auch dieser Ertrags­ausfall kann mitversichert sein, wenn der Sachschaden gedeckt ist.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Ermitteln Sie Jahresrohertrag, Fixkosten und maximale Wiederanlaufzeit sauber und belastbar.

2

Wählen Sie eine Haftzeit, die auch Lieferzeiten, Wiederbeschaffung und Genehmigungsverzögerungen realistisch abbildet.

3

Stimmen Sie Sach-, BU- und Mehrkostenklauseln ohne Schnittstellenlücken aufeinander ab.

4

Prüfen Sie Rückwirkungsschäden bei Lieferanten- und Kundenabhängigkeiten.

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