Betriebs­haftpflichtversicherung

Die Betriebs­haftpflicht ist Pflichtprogramm – aber Standard­verträge schützen produzierende Unternehmen regelmäßig nicht ausreichend.

Betriebs­haftpflichtversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Betriebs­haftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen gesetzlicher Haftpflicht­ansprüche aus dem operativen Geschäfts­betrieb. Versichert ist also das klassische Personen- und Sachschadenrisiko, das sich aus Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres Unternehmens ergibt.

Haftpflicht­versicherung bedeutet immer zweierlei: Prüfung der Haftungsfrage und im vereinbarten Umfang Freistellung von berechtigten Ansprüchen. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt; insoweit ist die Police zugleich passiver Rechtsschutz.

Wer benötigt diese Versicherung?

Jedes Unternehmen benötigt Betriebs­haftpflichtschutz – vom Handwerksbetrieb über Dienstleister und Händler bis zum international tätigen Produktions­unternehmen.

Was ist konkret versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Unternehmens sowie der mitversicherten Personen und Funktionen aus dem versicherten Betriebsrisiko. Dazu gehören typischerweise Inhaber, gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende und weitere benannte Mitversicherte.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende Vermögens­folgeschäden
  • Tätigkeitsschäden, Bearbeitungsschäden oder Mietsachschäden, soweit vertraglich eingeschlossen
  • Ansprüche aus Betriebs­stätten, Lieferungen, Leistungen und Nebenrisiken
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche einschließlich Prozesskosten

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Eigenschäden des Versicherungs­nehmers ohne besondere Zusatzdeckung
  • Reine Vermögens­schäden, soweit diese nicht über eine spezielle Vermögensschaden-/E&O-Deckung versichert sind
  • Vertraglich übernommene Haftungen, Garantien oder Strafschadenersatz, soweit nicht ausdrücklich eingeschlossen

Geltungsbereich der Versicherung?

Der Geltungsbereich reicht – je nach Gestaltung – von Deutschland über Europa bis weltweit. Exporte, Auslandsniederlassungen und USA/Kanada-Risiken müssen gesondert geprüft werden.

Bei internationalen Liefer- und Leistungsbeziehungen sind Export-, USA/Kanada-, Tochtergesellschafts-, Niederlassungs- und Gerichtsstandklauseln gesondert zu prüfen.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Die Deckungs­summe ist am realistischen Maximalschaden auszurichten. Für produzierende Unternehmen sind 10 Mio. EUR oder mehr für Personen- und Sachschäden oft nur die Basis; viel kritischer sind häufig unzureichende Sublimite bei Vermögensfolgen, Tätigkeitsschäden oder besonderen Produktrisiken.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Zahlung berechtigter Schadenersatzansprüche bis zur vereinbarten Deckungs­summe
  • Abwehr unberechtigter oder überhöhter Ansprüche
  • Übernahme von Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Prozesskosten im Rahmen der Anspruchsabwehr
  • Freistellung von der Haftung nach rechtskräftiger Feststellung oder zulässigem Vergleich

Was ist zu beachten?

Die Risiko­beschreibung Ihres Betriebs ist der Kern des Vertrags. Falsche oder unvollständige Angaben zu Tätigkeiten, Produkten, Auftragsumfang, Auslandsbezug, Subunternehmern oder Umweltanlagen sind klassische K.O.-Klauseln.

Besonders relevant sind Risiko­beschreibung, versicherte Tätigkeiten, Sublimite, Serienschadenklauseln, Eigenschaden- und Rückrufausschlüsse, vertragliche Haftungserweiterungen sowie die Frage, welche Mitversicherten tatsächlich eingeschlossen sind.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Personenschaden beim Abladen

Beim Abladen einer Maschine verletzt ein Mitarbeiter des Versicherungs­nehmers einen Beschäftigten des Kunden schwer. Die Betriebs­haftpflicht prüft die Haftung und reguliert – soweit berechtigt – Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und weitere Ansprüche.

Sachschaden durch Montagearbeit

Bei einer Instandsetzungsarbeit wird eine Leitung falsch angeschlossen; infolge dessen kommt es zu einem Brand in der Produktionshalle des Kunden. Die Betriebs­haftpflicht übernimmt den versicherten Haftpflichtschaden, sofern die Tätigkeit und das Risiko sauber eingeschlossen sind.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Beschreiben Sie Tätigkeiten, Nebentätigkeiten, Subunternehmer und Exportbezug vollständig und schriftlich.

2

Verhandeln Sie Sublimite für Tätigkeitsschäden, Vermögensfolgen und besondere Branchenrisiken aktiv nach.

3

Lassen Sie Umweltanlagen, Produkt­haftpflichtbausteine und Serienschadenregelung sauber einschließen.

4

Passen Sie die Deckungs­summe am Maximalschaden Ihres größten Auftrags aus – nicht am Beitrag.

Jetzt Versicherungs­schutz professionell prüfen lassen

Die am Markt üblichen Standard­verträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standard­verträge enthalten regelmäßig Deckungs­lücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktions­unternehmen nicht geeignet.

Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maß­geschneiderten Versicherungs­schutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.

Unsere Fach­spezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungs­schutz möglichst kosten­neutral aufwerten und Unternehmens­risiken sinnvoll absichern können.

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