Strafrechts­schutzversicherung

Im Strafverfahren steht nicht das Unternehmen vor Gericht, sondern die verantwortliche Person.

Strafrechts­schutzversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Strafrechts­schutzversicherung übernimmt Kosten der strafrechtlichen Verteidigung und der begleitenden rechtlichen Interessenwahrnehmung, wenn gegen versicherte Personen Ermittlungen oder Strafverfahren eingeleitet werden. Im Unternehmensumfeld ist dies hochrelevant, weil strafrechtliche Verantwortung regelmäßig natürliche Personen trifft.

Rechtsschutz­versicherungen übernehmen – je nach Vertragsart – die Kosten der Interessenwahrnehmung, etwa Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen-, Zeugen- und gegebenenfalls Mediationskosten. Sie ersetzen aber keinen Haftpflicht- oder D&O-Schutz.

Wer benötigt diese Versicherung?

Geschäftsführung, Vorstände, Prokuristen, leitende Mitarbeitende sowie exponierte Fach- und Betriebsverantwortliche sollten Strafrechts­schutz in Unternehmen regelmäßig mitdenken.

Was ist konkret versichert?

Versichert sind – je nach Konzept – die Verteidigungskosten versicherter Personen in Ermittlungs-, Straf- und bestimmten Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie damit verbundene Spezialkosten.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Anwalts- und Strafverteidigerkosten
  • Sachverständigen- und Gutachterkosten
  • Kosten für Stellungnahmen, Koordination und bestimmte Krisen-/Kommunikationsleistungen, soweit vereinbart
  • In Spezialkonzepten auch Verteidigung bei Vorwurf vorsätzlicher Taten bis zur rechtskräftigen Feststellung

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Rechtskräftig festgestellte vorsätzliche Straftaten, soweit der Vertrag Rückforderung vorsieht
  • Geldstrafen, Bußgelder und nicht versicherbare Sanktionen
  • Rein zivilrechtliche Auseinandersetzungen ohne Strafbezug
  • Nicht versicherte Personen oder nicht erfasste Unternehmensbereiche

Geltungsbereich der Versicherung?

Der Geltungsbereich richtet sich nach den versicherten Personen, Funktionen und gegebenenfalls Ländern. Für international tätige Unternehmen ist transnationaler Ermittlungsbezug gesondert zu prüfen.

Entscheidend sind die versicherten Personen, Funktionen und Rechtsbereiche. Gerade bei international tätigen Unternehmen sind Gerichtsstände, Deckungszusagen und Auslandsrechtskosten gesondert zu prüfen.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Maßgeblich sind Zahl der versicherten Personen, Branche, Risikoprofil, Auslandsbezug, Ermittlungsanfälligkeit und gewünschter Leistungs­umfang. Bei Strafrechts­schutz sind hohe Summen und Spezialleistungen oft sinnvoller als eine billige Basisdeckung.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Kosten der Strafverteidigung
  • Sachverständigen-, Gutachter- und Gerichtsnebenkosten im vereinbarten Umfang
  • Gegebenenfalls Kosten der Unternehmensstellungnahme und Koordination
  • Leistung innerhalb der vereinbarten Höchstsummen und Sublimite

Was ist zu beachten?

Strafrechts­schutz ist nicht gleich Firmen­rechtsschutz. Entscheidend sind versicherte Deliktsgruppen, Vorsatzvorwurf, freie Verteidigerwahl, Spezial-Strafrechts­schutz und der Umfang der Nebenleistungen.

Wartezeiten, Spezial-Strafrechts­schutz, Vorsatzvorwurf, Compliance-Themen, freie Anwaltswahl, Selbstbehalte und Sublimite für einzelne Leistungsarten sollten vertraglich vorab sauber geprüft werden.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Ermittlungsverfahren nach Betriebsunfall

Nach einem schweren Arbeitsunfall ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Geschäftsführung und verantwortliche Führungskräfte. Die Strafrechts­schutzversicherung übernimmt die versicherten Verteidigungskosten.

Steuerstrafrechtlicher Vorwurf

Gegen einen Geschäftsführer wird wegen vermeintlich unzutreffender steuerlicher Behandlung ermittelt. Gerade in langwierigen Verfahren entstehen hohe Anwalts- und Gutachterkosten, die durch die Police aufgefangen werden können.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Prüfen Sie, ob auch Vorsatzvorwurf und Verbrechensvorwurf bis zur Klärung gedeckt sind.

2

Versichern Sie nicht nur die Geschäftsleitung, sondern auch exponierte Fachverantwortliche.

3

Stimmen Sie Strafrechts­schutz mit D&O und Manager­rechtsschutz ab.

4

Achten Sie auf freie Verteidigerwahl und ausreichende Kostenlimits.

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