Strafrechtsschutzversicherung
Im Strafverfahren steht nicht das Unternehmen vor Gericht, sondern die verantwortliche Person.
Strafrechtsschutzversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungsschutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertragsgestaltung besonders ankommt.
Schnellnavigation
- Was leistet dieser Versicherungsschutz?
- Wer benötigt diese Versicherung?
- Was ist konkret versichert?
- Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Geltungsbereich der Versicherung?
- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
- Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Was ist zu beachten?
- Schadenbeispiele aus dem Alltag
- Tipps für den Versicherungsschutz
Was leistet dieser Versicherungsschutz?
Die Strafrechtsschutzversicherung übernimmt Kosten der strafrechtlichen Verteidigung und der begleitenden rechtlichen Interessenwahrnehmung, wenn gegen versicherte Personen Ermittlungen oder Strafverfahren eingeleitet werden. Im Unternehmensumfeld ist dies hochrelevant, weil strafrechtliche Verantwortung regelmäßig natürliche Personen trifft.
Rechtsschutzversicherungen übernehmen – je nach Vertragsart – die Kosten der Interessenwahrnehmung, etwa Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen-, Zeugen- und gegebenenfalls Mediationskosten. Sie ersetzen aber keinen Haftpflicht- oder D&O-Schutz.
Wer benötigt diese Versicherung?
Geschäftsführung, Vorstände, Prokuristen, leitende Mitarbeitende sowie exponierte Fach- und Betriebsverantwortliche sollten Strafrechtsschutz in Unternehmen regelmäßig mitdenken.
Was ist konkret versichert?
Versichert sind – je nach Konzept – die Verteidigungskosten versicherter Personen in Ermittlungs-, Straf- und bestimmten Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie damit verbundene Spezialkosten.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Anwalts- und Strafverteidigerkosten
- Sachverständigen- und Gutachterkosten
- Kosten für Stellungnahmen, Koordination und bestimmte Krisen-/Kommunikationsleistungen, soweit vereinbart
- In Spezialkonzepten auch Verteidigung bei Vorwurf vorsätzlicher Taten bis zur rechtskräftigen Feststellung
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Rechtskräftig festgestellte vorsätzliche Straftaten, soweit der Vertrag Rückforderung vorsieht
- Geldstrafen, Bußgelder und nicht versicherbare Sanktionen
- Rein zivilrechtliche Auseinandersetzungen ohne Strafbezug
- Nicht versicherte Personen oder nicht erfasste Unternehmensbereiche
Geltungsbereich der Versicherung?
Der Geltungsbereich richtet sich nach den versicherten Personen, Funktionen und gegebenenfalls Ländern. Für international tätige Unternehmen ist transnationaler Ermittlungsbezug gesondert zu prüfen.
Entscheidend sind die versicherten Personen, Funktionen und Rechtsbereiche. Gerade bei international tätigen Unternehmen sind Gerichtsstände, Deckungszusagen und Auslandsrechtskosten gesondert zu prüfen.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Maßgeblich sind Zahl der versicherten Personen, Branche, Risikoprofil, Auslandsbezug, Ermittlungsanfälligkeit und gewünschter Leistungsumfang. Bei Strafrechtsschutz sind hohe Summen und Spezialleistungen oft sinnvoller als eine billige Basisdeckung.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Kosten der Strafverteidigung
- Sachverständigen-, Gutachter- und Gerichtsnebenkosten im vereinbarten Umfang
- Gegebenenfalls Kosten der Unternehmensstellungnahme und Koordination
- Leistung innerhalb der vereinbarten Höchstsummen und Sublimite
Was ist zu beachten?
Strafrechtsschutz ist nicht gleich Firmenrechtsschutz. Entscheidend sind versicherte Deliktsgruppen, Vorsatzvorwurf, freie Verteidigerwahl, Spezial-Strafrechtsschutz und der Umfang der Nebenleistungen.
Wartezeiten, Spezial-Strafrechtsschutz, Vorsatzvorwurf, Compliance-Themen, freie Anwaltswahl, Selbstbehalte und Sublimite für einzelne Leistungsarten sollten vertraglich vorab sauber geprüft werden.
Aus der Praxis
Schadenbeispiele aus dem Alltag
Ermittlungsverfahren nach Betriebsunfall
Nach einem schweren Arbeitsunfall ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Geschäftsführung und verantwortliche Führungskräfte. Die Strafrechtsschutzversicherung übernimmt die versicherten Verteidigungskosten.
Steuerstrafrechtlicher Vorwurf
Gegen einen Geschäftsführer wird wegen vermeintlich unzutreffender steuerlicher Behandlung ermittelt. Gerade in langwierigen Verfahren entstehen hohe Anwalts- und Gutachterkosten, die durch die Police aufgefangen werden können.
Tipps für den Versicherungsschutz
Prüfen Sie, ob auch Vorsatzvorwurf und Verbrechensvorwurf bis zur Klärung gedeckt sind.
Versichern Sie nicht nur die Geschäftsleitung, sondern auch exponierte Fachverantwortliche.
Stimmen Sie Strafrechtsschutz mit D&O und Managerrechtsschutz ab.
Achten Sie auf freie Verteidigerwahl und ausreichende Kostenlimits.
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Die am Markt üblichen Standardverträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standardverträge enthalten regelmäßig Deckungslücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktionsunternehmen nicht geeignet.
Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.
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Rechtlicher Hinweis: Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, dem individuellen Bedingungswerk, den vereinbarten Klauseln, Selbstbehalten, Entschädigungsgrenzen, Sicherheitsvorschriften sowie der vollständigen und richtigen Risikobeschreibung.

