Vermögensschaden­haftpflicht / E&O

Wo keine Sache kaputtgeht, aber trotzdem hoher Schaden entsteht, beginnt meist die E&O-Frage.

Vermögensschaden­haftpflicht / E&O für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Vermögensschaden­haftpflicht bzw. Errors-and-Omissions-Versicherung schützt Unternehmen und Berufsträger, die Dienstleistungen, Beratung, Planung, Konzeption oder sonstige professionelle Leistungen erbringen, vor Ansprüchen wegen reiner Vermögens­schäden aus Fehlern, Pflichtverletzungen, Unterlassungen oder Falschberatung.

Haftpflicht­versicherung bedeutet immer zweierlei: Prüfung der Haftungsfrage und im vereinbarten Umfang Freistellung von berechtigten Ansprüchen. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt; insoweit ist die Police zugleich passiver Rechtsschutz.

Wer benötigt diese Versicherung?

Berater, Ingenieure, IT-Dienstleister, Planer, Sachverständige, Projektmanager, technische Dienstleister, Agenturen und andere wissens- bzw. leistungsgetriebene Unternehmen benötigen diese Sparte.

Was ist konkret versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftung aus beruflicher oder vertragstypischer Tätigkeit wegen echter bzw. reiner Vermögens­schäden im vereinbarten Leistungsbild.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Reine Vermögens­schäden aus Beratungs-, Planungs-, Organisations- oder Dienstleistungsfehlern
  • Fehlberatung, Fristversäumnis, Falschberechnung, Dokumentationsfehler oder fehlerhafte Projektsteuerung
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • Claims-made-Deckung für später erhobene Ansprüche wegen früherer Pflichtverletzungen

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Personen- und Sachschäden, soweit hierfür Haftpflichtsparten zuständig sind
  • Vorsätzliche Pflichtverletzungen nach rechtskräftiger Feststellung
  • Garantiezusagen, Erfolgshaftungen oder nicht versicherte vertragliche Sonderzusagen
  • Bekannte Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn ohne Offenlegung

Geltungsbereich der Versicherung?

Wesentlich sind die tatsächlichen Beratungs- und Leistungsorte, das anwendbare Recht, internationale Kundenverträge sowie Gerichtsstände. Für grenzüberschreitende Mandate muss die Police entsprechend ausgelegt sein.

Bei internationalen Liefer- und Leistungsbeziehungen sind Export-, USA/Kanada-, Tochtergesellschafts-, Niederlassungs- und Gerichtsstandklauseln gesondert zu prüfen.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Die Summe muss sich an Projektgrößen, Vertragswerten, Mandatskonzentration und dem möglichen Sekundärschaden orientieren. Bei IT, Engineering, Projektsteuerung und Beratung ist der echte Maximalschaden oft erheblich höher als der Jahresumsatz eines Einzelprojekts.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Abwehrkosten und Prozesskosten
  • Freistellung von berechtigten Vermögensschadenansprüchen
  • Übernahme versicherter Nebenkosten im Rahmen der Police
  • Leistung nach Claims-made-Prinzip innerhalb der vereinbarten Summen

Was ist zu beachten?

Bei E&O ist die exakte Tätigkeitsbeschreibung alles. Schon kleine Abweichungen – z. B. Übergang von Beratung zu Implementierung, Hosting, Datenspeicherung, Design-to-cost oder Projektverantwortung – können die Deckung verändern.

Besonders relevant sind Risiko­beschreibung, versicherte Tätigkeiten, Sublimite, Serienschadenklauseln, Eigenschaden- und Rückrufausschlüsse, vertragliche Haftungserweiterungen sowie die Frage, welche Mitversicherten tatsächlich eingeschlossen sind.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Planungsfehler mit Kostenfolge

Ein Ingenieurbüro plant eine technische Anlage fehlerhaft. Der Auftraggeber muss umdisponieren und trägt erhebliche Mehrkosten. Hier geht es um einen reinen Vermögensschaden – genau dafür ist E&O gedacht.

IT-Dienstleister versäumt Frist

Ein IT-Dienstleister migriert ein System nicht rechtzeitig. Der Kunde macht entgangenen Gewinn und Zusatzkosten geltend. Ob Deckung besteht, hängt von Tätigkeitsbeschreibung, Vertragszusagen und Claims-made-Meldelogik ab.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Beschreiben Sie Ihr Leistungsbild präzise und aktualisieren Sie es bei Geschäftsmodelländerungen.

2

Prüfen Sie Claims-made, Rückwärtsdeckung, Nachhaftung und Umstandsmeldepflichten.

3

Spiegeln Sie Kundenverträge, Haftungsübernahmen und SLA-Regelungen gegen die Police.

4

Grenzen Sie E&O zu Betriebs­haftpflicht, Cyber und D&O sauber ab.

Jetzt Versicherungs­schutz professionell prüfen lassen

Die am Markt üblichen Standard­verträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standard­verträge enthalten regelmäßig Deckungs­lücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktions­unternehmen nicht geeignet.

Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maß­geschneiderten Versicherungs­schutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.

Unsere Fach­spezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungs­schutz möglichst kosten­neutral aufwerten und Unternehmens­risiken sinnvoll absichern können.

Oder sprechen Sie direkt mit uns: +49 371 40399-50