Vermögensschadenhaftpflicht / E&O
Wo keine Sache kaputtgeht, aber trotzdem hoher Schaden entsteht, beginnt meist die E&O-Frage.
Vermögensschadenhaftpflicht / E&O für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungsschutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertragsgestaltung besonders ankommt.
Schnellnavigation
- Was leistet dieser Versicherungsschutz?
- Wer benötigt diese Versicherung?
- Was ist konkret versichert?
- Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Geltungsbereich der Versicherung?
- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
- Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Was ist zu beachten?
- Schadenbeispiele aus dem Alltag
- Tipps für den Versicherungsschutz
Was leistet dieser Versicherungsschutz?
Die Vermögensschadenhaftpflicht bzw. Errors-and-Omissions-Versicherung schützt Unternehmen und Berufsträger, die Dienstleistungen, Beratung, Planung, Konzeption oder sonstige professionelle Leistungen erbringen, vor Ansprüchen wegen reiner Vermögensschäden aus Fehlern, Pflichtverletzungen, Unterlassungen oder Falschberatung.
Haftpflichtversicherung bedeutet immer zweierlei: Prüfung der Haftungsfrage und im vereinbarten Umfang Freistellung von berechtigten Ansprüchen. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt; insoweit ist die Police zugleich passiver Rechtsschutz.
Wer benötigt diese Versicherung?
Berater, Ingenieure, IT-Dienstleister, Planer, Sachverständige, Projektmanager, technische Dienstleister, Agenturen und andere wissens- bzw. leistungsgetriebene Unternehmen benötigen diese Sparte.
Was ist konkret versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftung aus beruflicher oder vertragstypischer Tätigkeit wegen echter bzw. reiner Vermögensschäden im vereinbarten Leistungsbild.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Reine Vermögensschäden aus Beratungs-, Planungs-, Organisations- oder Dienstleistungsfehlern
- Fehlberatung, Fristversäumnis, Falschberechnung, Dokumentationsfehler oder fehlerhafte Projektsteuerung
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Claims-made-Deckung für später erhobene Ansprüche wegen früherer Pflichtverletzungen
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Personen- und Sachschäden, soweit hierfür Haftpflichtsparten zuständig sind
- Vorsätzliche Pflichtverletzungen nach rechtskräftiger Feststellung
- Garantiezusagen, Erfolgshaftungen oder nicht versicherte vertragliche Sonderzusagen
- Bekannte Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn ohne Offenlegung
Geltungsbereich der Versicherung?
Wesentlich sind die tatsächlichen Beratungs- und Leistungsorte, das anwendbare Recht, internationale Kundenverträge sowie Gerichtsstände. Für grenzüberschreitende Mandate muss die Police entsprechend ausgelegt sein.
Bei internationalen Liefer- und Leistungsbeziehungen sind Export-, USA/Kanada-, Tochtergesellschafts-, Niederlassungs- und Gerichtsstandklauseln gesondert zu prüfen.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Summe muss sich an Projektgrößen, Vertragswerten, Mandatskonzentration und dem möglichen Sekundärschaden orientieren. Bei IT, Engineering, Projektsteuerung und Beratung ist der echte Maximalschaden oft erheblich höher als der Jahresumsatz eines Einzelprojekts.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Abwehrkosten und Prozesskosten
- Freistellung von berechtigten Vermögensschadenansprüchen
- Übernahme versicherter Nebenkosten im Rahmen der Police
- Leistung nach Claims-made-Prinzip innerhalb der vereinbarten Summen
Was ist zu beachten?
Bei E&O ist die exakte Tätigkeitsbeschreibung alles. Schon kleine Abweichungen – z. B. Übergang von Beratung zu Implementierung, Hosting, Datenspeicherung, Design-to-cost oder Projektverantwortung – können die Deckung verändern.
Besonders relevant sind Risikobeschreibung, versicherte Tätigkeiten, Sublimite, Serienschadenklauseln, Eigenschaden- und Rückrufausschlüsse, vertragliche Haftungserweiterungen sowie die Frage, welche Mitversicherten tatsächlich eingeschlossen sind.
Aus der Praxis
Schadenbeispiele aus dem Alltag
Planungsfehler mit Kostenfolge
Ein Ingenieurbüro plant eine technische Anlage fehlerhaft. Der Auftraggeber muss umdisponieren und trägt erhebliche Mehrkosten. Hier geht es um einen reinen Vermögensschaden – genau dafür ist E&O gedacht.
IT-Dienstleister versäumt Frist
Ein IT-Dienstleister migriert ein System nicht rechtzeitig. Der Kunde macht entgangenen Gewinn und Zusatzkosten geltend. Ob Deckung besteht, hängt von Tätigkeitsbeschreibung, Vertragszusagen und Claims-made-Meldelogik ab.
Tipps für den Versicherungsschutz
Beschreiben Sie Ihr Leistungsbild präzise und aktualisieren Sie es bei Geschäftsmodelländerungen.
Prüfen Sie Claims-made, Rückwärtsdeckung, Nachhaftung und Umstandsmeldepflichten.
Spiegeln Sie Kundenverträge, Haftungsübernahmen und SLA-Regelungen gegen die Police.
Grenzen Sie E&O zu Betriebshaftpflicht, Cyber und D&O sauber ab.
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Rechtlicher Hinweis: Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, dem individuellen Bedingungswerk, den vereinbarten Klauseln, Selbstbehalten, Entschädigungsgrenzen, Sicherheitsvorschriften sowie der vollständigen und richtigen Risikobeschreibung.

