Umwelt­haftpflichtversicherung

Bei Umweltrisiken genügt keine grobe Betriebsbeschreibung. Der Versicherer möchte im Schadenfall jedes Detail sehen.

Umwelt­haftpflichtversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Umwelt­haftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen vor Haftpflicht­ansprüchen Dritter wegen Personen-, Sach- und bestimmten Vermögens­folgeschäden, die durch Umwelteinwirkungen verursacht werden. Typische Risiken sind Verunreinigungen von Boden, Wasser oder Luft.

Haftpflicht­versicherung bedeutet immer zweierlei: Prüfung der Haftungsfrage und im vereinbarten Umfang Freistellung von berechtigten Ansprüchen. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt; insoweit ist die Police zugleich passiver Rechtsschutz.

Wer benötigt diese Versicherung?

Unternehmen mit Anlagen, Lagerungen, Produktion, Abfüllung, Verarbeitung, Einsatz oder Entsorgung umweltrelevanter Stoffe benötigen regelmäßig Umwelt­haftpflichtschutz.

Was ist konkret versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Umwelteinwirkungen im Zusammenhang mit den im Vertrag erfassten Risiken, Anlagen und Tätigkeiten.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Personen- und Sachschäden Dritter infolge plötzlicher oder – je nach Bedingungs­werk – bestimmter allmählicher Umwelteinwirkungen
  • Vermögens­folgeschäden aus versicherten Personen- oder Sachschäden
  • Haftpflicht­ansprüche aus Fehlverhalten beim Lagern, Abfüllen, Umschlagen oder Verwenden umweltgefährdender Stoffe
  • Abwehr unberechtigter Umweltansprüche

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Eigenschäden des Unternehmens an eigenem Boden oder eigenen Gewässern, soweit nicht über Umweltschaden-/Sanierungsbausteine versichert
  • Bekannte oder bewusst geduldete Umwelteinwirkungen
  • Schäden außerhalb der versicherten Anlagen- und Risiko­beschreibung
  • Öffentlich-rechtliche Sanierungsverpflichtungen, soweit diese nicht über Spezialdeckungen erfasst sind

Geltungsbereich der Versicherung?

Der Geltungsbereich richtet sich nach den versicherten Betriebs­stätten und Anlagen. Grenzüberschreitende Umweltrisiken, Auslandsstandorte und fremde Umweltanlagen sind gesondert zu prüfen.

Bei internationalen Liefer- und Leistungsbeziehungen sind Export-, USA/Kanada-, Tochtergesellschafts-, Niederlassungs- und Gerichtsstandklauseln gesondert zu prüfen.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Die Deckungs­summe orientiert sich an Stoffmengen, Standortlage, Anlagenart, Gewässernähe, Produktionsverfahren und dem denkbaren Maximalschaden. Viel entscheidender als die bloße Summe ist aber, dass sämtliche Umweltanlagen und -risiken vollständig im Vertrag abgebildet sind.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Freistellung von berechtigten Haftpflicht­ansprüchen Dritter
  • Abwehr unberechtigter oder überhöhter Umweltansprüche
  • Übernahme von Prozess-, Gutachter- und Sachverständigenkosten zur Anspruchsabwehr
  • Leistung bis zur vereinbarten Deckungs­summe unter Berücksichtigung etwaiger Sublimite

Was ist zu beachten?

Umweltrisiken sind ein Feld für K.O.-Klauseln. Nicht gemeldete Tanks, Abscheider, Lackieranlagen, Auffangräume, Chemikalienlager, Abfallzwischenlager oder betriebliche Besonderheiten führen im Ernstfall schnell zu Deckungs­lücken.

Besonders relevant sind Risiko­beschreibung, versicherte Tätigkeiten, Sublimite, Serienschadenklauseln, Eigenschaden- und Rückrufausschlüsse, vertragliche Haftungserweiterungen sowie die Frage, welche Mitversicherten tatsächlich eingeschlossen sind.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Dieselaustritt aus Lagertank

Durch einen Defekt an einer Tankanlage tritt Diesel aus und gelangt auf das Nachbargrundstück. Der Eigentümer fordert Bodensanierung und Nutzungsausfall. Die Umwelt­haftpflicht prüft die Haftung und reguliert berechtigte Drittansprüche.

Chemikalienaustritt in Gewässer

Bei einer Verladung gerät ein Medium in die Oberflächenentwässerung und belastet ein Gewässer. Geschädigte Dritte machen Ersatzansprüche geltend. Ob Deckung besteht, hängt wesentlich davon ab, ob der betroffene Umschlagplatz und die Anlage im Vertrag korrekt gemeldet waren.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Melden Sie alle Umweltanlagen pauschal und vollständig an – nicht nur die offensichtlichen Hauptanlagen.

2

Prüfen Sie die Schnittstellen zu Umweltschadenversicherung, Gewässerschadenhaftpflicht und Sanierungsbausteinen.

3

Dokumentieren Sie betriebliche Stoffströme, Lagerorte, Mengen und Sicherheitskonzepte.

4

Lassen Sie die Umweltrisikobeschreibung fachlich und juristisch prüfen.

Jetzt Versicherungs­schutz professionell prüfen lassen

Die am Markt üblichen Standard­verträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standard­verträge enthalten regelmäßig Deckungs­lücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktions­unternehmen nicht geeignet.

Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maß­geschneiderten Versicherungs­schutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.

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