Umwelthaftpflichtversicherung
Bei Umweltrisiken genügt keine grobe Betriebsbeschreibung. Der Versicherer möchte im Schadenfall jedes Detail sehen.
Umwelthaftpflichtversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungsschutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertragsgestaltung besonders ankommt.
Schnellnavigation
- Was leistet dieser Versicherungsschutz?
- Wer benötigt diese Versicherung?
- Was ist konkret versichert?
- Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Geltungsbereich der Versicherung?
- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
- Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Was ist zu beachten?
- Schadenbeispiele aus dem Alltag
- Tipps für den Versicherungsschutz
Was leistet dieser Versicherungsschutz?
Die Umwelthaftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen vor Haftpflichtansprüchen Dritter wegen Personen-, Sach- und bestimmten Vermögensfolgeschäden, die durch Umwelteinwirkungen verursacht werden. Typische Risiken sind Verunreinigungen von Boden, Wasser oder Luft.
Haftpflichtversicherung bedeutet immer zweierlei: Prüfung der Haftungsfrage und im vereinbarten Umfang Freistellung von berechtigten Ansprüchen. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt; insoweit ist die Police zugleich passiver Rechtsschutz.
Wer benötigt diese Versicherung?
Unternehmen mit Anlagen, Lagerungen, Produktion, Abfüllung, Verarbeitung, Einsatz oder Entsorgung umweltrelevanter Stoffe benötigen regelmäßig Umwelthaftpflichtschutz.
Was ist konkret versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Umwelteinwirkungen im Zusammenhang mit den im Vertrag erfassten Risiken, Anlagen und Tätigkeiten.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Personen- und Sachschäden Dritter infolge plötzlicher oder – je nach Bedingungswerk – bestimmter allmählicher Umwelteinwirkungen
- Vermögensfolgeschäden aus versicherten Personen- oder Sachschäden
- Haftpflichtansprüche aus Fehlverhalten beim Lagern, Abfüllen, Umschlagen oder Verwenden umweltgefährdender Stoffe
- Abwehr unberechtigter Umweltansprüche
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Eigenschäden des Unternehmens an eigenem Boden oder eigenen Gewässern, soweit nicht über Umweltschaden-/Sanierungsbausteine versichert
- Bekannte oder bewusst geduldete Umwelteinwirkungen
- Schäden außerhalb der versicherten Anlagen- und Risikobeschreibung
- Öffentlich-rechtliche Sanierungsverpflichtungen, soweit diese nicht über Spezialdeckungen erfasst sind
Geltungsbereich der Versicherung?
Der Geltungsbereich richtet sich nach den versicherten Betriebsstätten und Anlagen. Grenzüberschreitende Umweltrisiken, Auslandsstandorte und fremde Umweltanlagen sind gesondert zu prüfen.
Bei internationalen Liefer- und Leistungsbeziehungen sind Export-, USA/Kanada-, Tochtergesellschafts-, Niederlassungs- und Gerichtsstandklauseln gesondert zu prüfen.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Deckungssumme orientiert sich an Stoffmengen, Standortlage, Anlagenart, Gewässernähe, Produktionsverfahren und dem denkbaren Maximalschaden. Viel entscheidender als die bloße Summe ist aber, dass sämtliche Umweltanlagen und -risiken vollständig im Vertrag abgebildet sind.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Freistellung von berechtigten Haftpflichtansprüchen Dritter
- Abwehr unberechtigter oder überhöhter Umweltansprüche
- Übernahme von Prozess-, Gutachter- und Sachverständigenkosten zur Anspruchsabwehr
- Leistung bis zur vereinbarten Deckungssumme unter Berücksichtigung etwaiger Sublimite
Was ist zu beachten?
Umweltrisiken sind ein Feld für K.O.-Klauseln. Nicht gemeldete Tanks, Abscheider, Lackieranlagen, Auffangräume, Chemikalienlager, Abfallzwischenlager oder betriebliche Besonderheiten führen im Ernstfall schnell zu Deckungslücken.
Besonders relevant sind Risikobeschreibung, versicherte Tätigkeiten, Sublimite, Serienschadenklauseln, Eigenschaden- und Rückrufausschlüsse, vertragliche Haftungserweiterungen sowie die Frage, welche Mitversicherten tatsächlich eingeschlossen sind.
Aus der Praxis
Schadenbeispiele aus dem Alltag
Dieselaustritt aus Lagertank
Durch einen Defekt an einer Tankanlage tritt Diesel aus und gelangt auf das Nachbargrundstück. Der Eigentümer fordert Bodensanierung und Nutzungsausfall. Die Umwelthaftpflicht prüft die Haftung und reguliert berechtigte Drittansprüche.
Chemikalienaustritt in Gewässer
Bei einer Verladung gerät ein Medium in die Oberflächenentwässerung und belastet ein Gewässer. Geschädigte Dritte machen Ersatzansprüche geltend. Ob Deckung besteht, hängt wesentlich davon ab, ob der betroffene Umschlagplatz und die Anlage im Vertrag korrekt gemeldet waren.
Tipps für den Versicherungsschutz
Melden Sie alle Umweltanlagen pauschal und vollständig an – nicht nur die offensichtlichen Hauptanlagen.
Prüfen Sie die Schnittstellen zu Umweltschadenversicherung, Gewässerschadenhaftpflicht und Sanierungsbausteinen.
Dokumentieren Sie betriebliche Stoffströme, Lagerorte, Mengen und Sicherheitskonzepte.
Lassen Sie die Umweltrisikobeschreibung fachlich und juristisch prüfen.
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Die am Markt üblichen Standardverträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standardverträge enthalten regelmäßig Deckungslücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktionsunternehmen nicht geeignet.
Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.
Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz möglichst kostenneutral aufwerten und Unternehmensrisiken sinnvoll absichern können.
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Rechtlicher Hinweis: Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, dem individuellen Bedingungswerk, den vereinbarten Klauseln, Selbstbehalten, Entschädigungsgrenzen, Sicherheitsvorschriften sowie der vollständigen und richtigen Risikobeschreibung.

