Elektronik-Betriebs­unterbrechungs­versicherung

Bei digitalisierten Prozessen wird der elektronische Engpass schnell zum Ertragsrisiko.

Elektronik-Betriebs­unterbrechungs­versicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Elektronik-Betriebs­unterbrechungs­versicherung ersetzt den Ertrags­ausfall­schaden, wenn der laufende Betrieb infolge eines versicherten Elektroniksachschadens ganz oder teilweise stillsteht oder wesentlich beeinträchtigt ist.

Versichert sind typischerweise der entgangene Betriebs­gewinn und die fortlaufenden fixen Kosten während der Haftzeit. Je nach Bedingungs­werk können auch Mehrkosten, Schadenminderungskosten, Aufwendungen zur Wiederaufnahme des Betriebs oder Mehrkosten der Fremdvergabe vereinbart werden.

Wer benötigt diese Versicherung?

Unternehmen mit hohen Fixkosten, komplexen Lieferterminen, hohem Automatisierungsgrad oder geringer Ausweichkapazität benötigen Betriebs­unterbrechungsschutz regelmäßig existenziell.

Was ist konkret versichert?

Versichert ist nicht die beschädigte Sache selbst, sondern die wirtschaftliche Folge des Sachschadens: der Betriebs­stillstand bzw. die Betriebs­beeinträchtigung.

Voraussetzung ist regelmäßig ein versicherter Sachschaden an elektronischen Anlagen oder Geräten, die für den Betriebsablauf wesentlich sind – etwa SPS, Server, Leitstände, Mess- oder Prüftechnik.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Unterbrechung oder Beeinträchtigung des Betriebs infolge eines versicherten Elektroniksachschadens
  • Fortlaufende feste Kosten, z. B. Löhne/Gehälter, Mieten, Leasingraten, Zinsen, Grundkosten
  • Entgangener Betriebs­gewinn
  • Vereinbarte Mehrkosten zur Aufrechterhaltung oder schnelleren Wiederaufnahme des Betriebs

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Unterbrechungen wegen Softwarefehlern oder Cyberereignissen ohne versicherten Elektroniksachschaden
  • Bloße Performanceprobleme ohne bedingungsgemäßen Schaden
  • Schäden außerhalb der versicherten Geräte- und Anlagenliste
  • Ausfall infolge geplanter Updates oder Wartung

Geltungsbereich der Versicherung?

Versicherungs­schutz besteht für die im Vertrag benannten Betriebs­stätten und die dort versicherten Ertragsinteressen.

Maßgeblich ist, an welchen Betriebs­stätten die zugrunde liegenden Sachwerte und die Ertragsinteressen versichert sind. Auslandstandorte, Fremdlager, Zulieferer- oder Kundenabhängigkeiten sind nur mit ausdrücklicher Erweiterung erfasst.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Die Versicherungs­summe wird aus dem versicherten Jahresrohertrag bzw. Deckungsbeitrag sowie den fortlaufenden Kosten abgeleitet. Maßgeblich sind realistische Produktions- und Wiederanlaufzeiten, nicht nur der letzte Jahresabschluss.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Entgangener Betriebs­gewinn für die Dauer der versicherten Haftzeit
  • Fortlaufende fixe Kosten trotz Betriebs­stillstand
  • Vereinbarte Mehrkosten zur Schadenminderung oder zur Aufrechterhaltung der Leistungserbringung
  • Gegebenenfalls Nebenkosten, Aufräumungs- und Sofortmaßnahmen, soweit vertraglich vorgesehen

Was ist zu beachten?

Viele Unternehmen sind digital organisiert, aber analog versichert. Gerade Leitstände, MES, BDE/MDE, Prüfstände und Serverräume brauchen eine eigene BU-Betrachtung.

Besonders kritisch sind die korrekte Ermittlung des Jahresrohertrags bzw. Deckungsbeitrags, die passende Haftzeit, die Definition von Rückwirkungsschäden und die Einbeziehung von Abhängigkeiten in der Lieferkette.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Ausfall des Leitstands

Nach einem Überspannungsschaden fällt der Leitstand der Produktion aus. Ohne Leitstand ist keine Fertigungssteuerung möglich. Die Elektronik-BU ersetzt den versicherten Ertrags­ausfall.

Prüfstand ohne Ersatzgerät

Ein elektronischer Prüfstand wird durch Fehlbedienung beschädigt. Freigaben und Auslieferungen verzögern sich erheblich. Die Police kann die wirtschaftlichen Folgen dieses Ausfalls auffangen.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Ermitteln Sie Jahresrohertrag, Fixkosten und maximale Wiederanlaufzeit sauber und belastbar.

2

Wählen Sie eine Haftzeit, die auch Lieferzeiten, Wiederbeschaffung und Genehmigungsverzögerungen realistisch abbildet.

3

Stimmen Sie Sach-, BU- und Mehrkostenklauseln ohne Schnittstellenlücken aufeinander ab.

4

Prüfen Sie Rückwirkungsschäden bei Lieferanten- und Kundenabhängigkeiten.

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