Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung
Bei digitalisierten Prozessen wird der elektronische Engpass schnell zum Ertragsrisiko.
Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungsschutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertragsgestaltung besonders ankommt.
Schnellnavigation
- Was leistet dieser Versicherungsschutz?
- Wer benötigt diese Versicherung?
- Was ist konkret versichert?
- Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Geltungsbereich der Versicherung?
- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
- Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Was ist zu beachten?
- Schadenbeispiele aus dem Alltag
- Tipps für den Versicherungsschutz
Was leistet dieser Versicherungsschutz?
Die Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den Ertragsausfallschaden, wenn der laufende Betrieb infolge eines versicherten Elektroniksachschadens ganz oder teilweise stillsteht oder wesentlich beeinträchtigt ist.
Versichert sind typischerweise der entgangene Betriebsgewinn und die fortlaufenden fixen Kosten während der Haftzeit. Je nach Bedingungswerk können auch Mehrkosten, Schadenminderungskosten, Aufwendungen zur Wiederaufnahme des Betriebs oder Mehrkosten der Fremdvergabe vereinbart werden.
Wer benötigt diese Versicherung?
Unternehmen mit hohen Fixkosten, komplexen Lieferterminen, hohem Automatisierungsgrad oder geringer Ausweichkapazität benötigen Betriebsunterbrechungsschutz regelmäßig existenziell.
Was ist konkret versichert?
Versichert ist nicht die beschädigte Sache selbst, sondern die wirtschaftliche Folge des Sachschadens: der Betriebsstillstand bzw. die Betriebsbeeinträchtigung.
Voraussetzung ist regelmäßig ein versicherter Sachschaden an elektronischen Anlagen oder Geräten, die für den Betriebsablauf wesentlich sind – etwa SPS, Server, Leitstände, Mess- oder Prüftechnik.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Unterbrechung oder Beeinträchtigung des Betriebs infolge eines versicherten Elektroniksachschadens
- Fortlaufende feste Kosten, z. B. Löhne/Gehälter, Mieten, Leasingraten, Zinsen, Grundkosten
- Entgangener Betriebsgewinn
- Vereinbarte Mehrkosten zur Aufrechterhaltung oder schnelleren Wiederaufnahme des Betriebs
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Unterbrechungen wegen Softwarefehlern oder Cyberereignissen ohne versicherten Elektroniksachschaden
- Bloße Performanceprobleme ohne bedingungsgemäßen Schaden
- Schäden außerhalb der versicherten Geräte- und Anlagenliste
- Ausfall infolge geplanter Updates oder Wartung
Geltungsbereich der Versicherung?
Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag benannten Betriebsstätten und die dort versicherten Ertragsinteressen.
Maßgeblich ist, an welchen Betriebsstätten die zugrunde liegenden Sachwerte und die Ertragsinteressen versichert sind. Auslandstandorte, Fremdlager, Zulieferer- oder Kundenabhängigkeiten sind nur mit ausdrücklicher Erweiterung erfasst.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme wird aus dem versicherten Jahresrohertrag bzw. Deckungsbeitrag sowie den fortlaufenden Kosten abgeleitet. Maßgeblich sind realistische Produktions- und Wiederanlaufzeiten, nicht nur der letzte Jahresabschluss.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Entgangener Betriebsgewinn für die Dauer der versicherten Haftzeit
- Fortlaufende fixe Kosten trotz Betriebsstillstand
- Vereinbarte Mehrkosten zur Schadenminderung oder zur Aufrechterhaltung der Leistungserbringung
- Gegebenenfalls Nebenkosten, Aufräumungs- und Sofortmaßnahmen, soweit vertraglich vorgesehen
Was ist zu beachten?
Viele Unternehmen sind digital organisiert, aber analog versichert. Gerade Leitstände, MES, BDE/MDE, Prüfstände und Serverräume brauchen eine eigene BU-Betrachtung.
Besonders kritisch sind die korrekte Ermittlung des Jahresrohertrags bzw. Deckungsbeitrags, die passende Haftzeit, die Definition von Rückwirkungsschäden und die Einbeziehung von Abhängigkeiten in der Lieferkette.
Aus der Praxis
Schadenbeispiele aus dem Alltag
Ausfall des Leitstands
Nach einem Überspannungsschaden fällt der Leitstand der Produktion aus. Ohne Leitstand ist keine Fertigungssteuerung möglich. Die Elektronik-BU ersetzt den versicherten Ertragsausfall.
Prüfstand ohne Ersatzgerät
Ein elektronischer Prüfstand wird durch Fehlbedienung beschädigt. Freigaben und Auslieferungen verzögern sich erheblich. Die Police kann die wirtschaftlichen Folgen dieses Ausfalls auffangen.
Tipps für den Versicherungsschutz
Ermitteln Sie Jahresrohertrag, Fixkosten und maximale Wiederanlaufzeit sauber und belastbar.
Wählen Sie eine Haftzeit, die auch Lieferzeiten, Wiederbeschaffung und Genehmigungsverzögerungen realistisch abbildet.
Stimmen Sie Sach-, BU- und Mehrkostenklauseln ohne Schnittstellenlücken aufeinander ab.
Prüfen Sie Rückwirkungsschäden bei Lieferanten- und Kundenabhängigkeiten.
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Rechtlicher Hinweis: Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, dem individuellen Bedingungswerk, den vereinbarten Klauseln, Selbstbehalten, Entschädigungsgrenzen, Sicherheitsvorschriften sowie der vollständigen und richtigen Risikobeschreibung.

