Bauleistungs­versicherung

Auf Baustellen kumulieren Sach-, Haftungs- und Terminrisiken. Eine reine Standarddeckung reicht meist nicht aus.

Bauleistungs­versicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Bauleistungs­versicherung schützt die versicherten Sachen Ihres Unternehmens gegen die finanziellen Folgen eines versicherten unvorhergesehenen Beschädigung oder Zerstörung der Bauleistung während der Bauzeit. Erstattet wird regelmäßig der unmittelbare Sachschaden; je nach Vertrags­gestaltung können zusätzlich Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten sowie sonstige vereinbarte Nebenkosten eingeschlossen werden.

Für produzierende Unternehmen ist diese Sparte ein zentraler Baustein des Sach­versicherungs­konzepts. Entscheidend ist, dass der Vertrag nicht nur die Standardgefahr benennt, sondern auch die betriebsspezifischen K.O.-Klauseln, Sicherungs­vorschriften und Entschädigungs­grenzen sauber verhandelt sind.

Wer benötigt diese Versicherung?

Bauherren, Generalunternehmer, Projektentwickler, Industrieunternehmen mit Neubau- oder Umbauprojekten sowie ausführende Unternehmen größerer Bauvorhaben sollten Bauleistungsdeckung prüfen.

Was ist konkret versichert?

Versichert ist die im Vertrag bezeichnete Bauleistung einschließlich Baustoffen, Bauteilen, Hilfsbauten und gegebenenfalls vom Auftraggeber gestellter Materialien auf der Baustelle.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Bauleistung während der Bauzeit
  • Schäden durch höhere Gewalt, Fahrlässigkeit, Vandalismus, Ausführungsfehler, Materialfehler oder ungewöhnliche Witterungseinflüsse im bedingungsgemäßen Rahmen
  • Diebstahl fest eingebauter oder zum Einbau bestimmter Teile, soweit versichert
  • Aufräumungs-, Schutz-, Schadenminderungs- und Mehrkosten im vereinbarten Umfang

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Normale Witterungseinwirkungen, planmäßiger Verschleiß und reine Nachbesserung mangelhafter Werkleistung ohne eingetretenen Sachschaden
  • Vertragsstrafen, Verzugsfolgen oder reine Vermögens­schäden
  • Schäden an Maschinen, Geräten oder Werkzeugen, soweit diese nicht als Bauleistung versichert sind
  • Nicht vereinbarte Altbaubestände oder Nachbargebäude

Geltungsbereich der Versicherung?

Versicherungs­schutz besteht für die benannte Baustelle und den definierten Bauzeitraum. Altbestand, Nachbargebäude, Baunebenkosten oder mehrere Teilprojekte sind gesondert zu erfassen.

Versichert sind regelmäßig die im Versicherungs­vertrag bezeichneten Betriebs­stätten. Weitere Standorte, Außenlager, Fremdlager, Baustellen oder mobile Risiken müssen gesondert benannt oder pauschal mitversichert werden.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Die Summe orientiert sich regelmäßig an den gesamten Herstellungskosten des Bauvorhabens einschließlich Eigenleistungen, Materialbeistellungen, Planungs- und Nebenkosten, soweit diese versichert werden sollen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersatz der Wiederherstellungs- oder Reparaturkosten der beschädigten Bauleistung
  • Übernahme vereinbarter Aufräumungs-, Schutz- und Schadenminderungskosten
  • Gegebenenfalls Mitersatz bestimmter Baunebenkosten
  • Leistung bis zur Abnahme bzw. bis zum vereinbarten Ende des Bauzeitraums

Was ist zu beachten?

Wesentlich sind der exakte Bauzeitraum, die Zuordnung von Altbau und Neubau, besondere Gründungs- und Wasserhaltungsrisiken, Sicherungsmaßnahmen sowie die Abstimmung mit Bauherren­haftpflicht, Feuerrohbau- und Bauleistungs-BU.

Im Schadenfall prüft der Versicherer sehr genau, ob gefahrerhebliche Umstände richtig angegeben wurden und ob Sicherheits­vorschriften eingehalten waren. Gerade bei Produktions­unternehmen entscheiden Risiko­beschreibung, Summenermittlung und Sonderklauseln über die tatsächliche Werthaltigkeit des Versicherungs­schutzes.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Starkregen im Rohbau

Während der Ausbauphase dringt nach einem Starkregen Wasser in den noch nicht geschlossenen Rohbau ein. Dämmung, Trockenbau und eingebaute Technik werden beschädigt. Die Bauleistungs­versicherung übernimmt – soweit vereinbart – die Wiederherstellung der versicherten Bauleistung.

Vandalismus auf der Baustelle

Unbekannte zerstören in der Nacht bereits installierte Sanitär- und Elektroteile. Der Schaden kann über die Bauleistungs­versicherung gedeckt sein, wenn der entsprechende Tatbestand eingeschlossen ist.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Stimmen Sie Bauleistungs-, Bauherren­haftpflicht-, Feuerrohbau- und Projekt-BU-Deckung in einem Gesamtkonzept ab.

2

Erfassen Sie Altbestand, Nachbargebäude und Beistellungen separat.

3

Prüfen Sie Wasserhaltungs-, Gründungs- und besondere Witterungsrisiken.

4

Achten Sie auf realistische Bauzeit und automatische Verlängerungsoptionen.

Jetzt Versicherungs­schutz professionell prüfen lassen

Die am Markt üblichen Standard­verträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standard­verträge enthalten regelmäßig Deckungs­lücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktions­unternehmen nicht geeignet.

Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maß­geschneiderten Versicherungs­schutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.

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