Bauleistungsversicherung
Auf Baustellen kumulieren Sach-, Haftungs- und Terminrisiken. Eine reine Standarddeckung reicht meist nicht aus.
Bauleistungsversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungsschutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertragsgestaltung besonders ankommt.
Schnellnavigation
- Was leistet dieser Versicherungsschutz?
- Wer benötigt diese Versicherung?
- Was ist konkret versichert?
- Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Geltungsbereich der Versicherung?
- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
- Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Was ist zu beachten?
- Schadenbeispiele aus dem Alltag
- Tipps für den Versicherungsschutz
Was leistet dieser Versicherungsschutz?
Die Bauleistungsversicherung schützt die versicherten Sachen Ihres Unternehmens gegen die finanziellen Folgen eines versicherten unvorhergesehenen Beschädigung oder Zerstörung der Bauleistung während der Bauzeit. Erstattet wird regelmäßig der unmittelbare Sachschaden; je nach Vertragsgestaltung können zusätzlich Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten sowie sonstige vereinbarte Nebenkosten eingeschlossen werden.
Für produzierende Unternehmen ist diese Sparte ein zentraler Baustein des Sachversicherungskonzepts. Entscheidend ist, dass der Vertrag nicht nur die Standardgefahr benennt, sondern auch die betriebsspezifischen K.O.-Klauseln, Sicherungsvorschriften und Entschädigungsgrenzen sauber verhandelt sind.
Wer benötigt diese Versicherung?
Bauherren, Generalunternehmer, Projektentwickler, Industrieunternehmen mit Neubau- oder Umbauprojekten sowie ausführende Unternehmen größerer Bauvorhaben sollten Bauleistungsdeckung prüfen.
Was ist konkret versichert?
Versichert ist die im Vertrag bezeichnete Bauleistung einschließlich Baustoffen, Bauteilen, Hilfsbauten und gegebenenfalls vom Auftraggeber gestellter Materialien auf der Baustelle.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Bauleistung während der Bauzeit
- Schäden durch höhere Gewalt, Fahrlässigkeit, Vandalismus, Ausführungsfehler, Materialfehler oder ungewöhnliche Witterungseinflüsse im bedingungsgemäßen Rahmen
- Diebstahl fest eingebauter oder zum Einbau bestimmter Teile, soweit versichert
- Aufräumungs-, Schutz-, Schadenminderungs- und Mehrkosten im vereinbarten Umfang
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Normale Witterungseinwirkungen, planmäßiger Verschleiß und reine Nachbesserung mangelhafter Werkleistung ohne eingetretenen Sachschaden
- Vertragsstrafen, Verzugsfolgen oder reine Vermögensschäden
- Schäden an Maschinen, Geräten oder Werkzeugen, soweit diese nicht als Bauleistung versichert sind
- Nicht vereinbarte Altbaubestände oder Nachbargebäude
Geltungsbereich der Versicherung?
Versicherungsschutz besteht für die benannte Baustelle und den definierten Bauzeitraum. Altbestand, Nachbargebäude, Baunebenkosten oder mehrere Teilprojekte sind gesondert zu erfassen.
Versichert sind regelmäßig die im Versicherungsvertrag bezeichneten Betriebsstätten. Weitere Standorte, Außenlager, Fremdlager, Baustellen oder mobile Risiken müssen gesondert benannt oder pauschal mitversichert werden.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Summe orientiert sich regelmäßig an den gesamten Herstellungskosten des Bauvorhabens einschließlich Eigenleistungen, Materialbeistellungen, Planungs- und Nebenkosten, soweit diese versichert werden sollen.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Ersatz der Wiederherstellungs- oder Reparaturkosten der beschädigten Bauleistung
- Übernahme vereinbarter Aufräumungs-, Schutz- und Schadenminderungskosten
- Gegebenenfalls Mitersatz bestimmter Baunebenkosten
- Leistung bis zur Abnahme bzw. bis zum vereinbarten Ende des Bauzeitraums
Was ist zu beachten?
Wesentlich sind der exakte Bauzeitraum, die Zuordnung von Altbau und Neubau, besondere Gründungs- und Wasserhaltungsrisiken, Sicherungsmaßnahmen sowie die Abstimmung mit Bauherrenhaftpflicht, Feuerrohbau- und Bauleistungs-BU.
Im Schadenfall prüft der Versicherer sehr genau, ob gefahrerhebliche Umstände richtig angegeben wurden und ob Sicherheitsvorschriften eingehalten waren. Gerade bei Produktionsunternehmen entscheiden Risikobeschreibung, Summenermittlung und Sonderklauseln über die tatsächliche Werthaltigkeit des Versicherungsschutzes.
Aus der Praxis
Schadenbeispiele aus dem Alltag
Starkregen im Rohbau
Während der Ausbauphase dringt nach einem Starkregen Wasser in den noch nicht geschlossenen Rohbau ein. Dämmung, Trockenbau und eingebaute Technik werden beschädigt. Die Bauleistungsversicherung übernimmt – soweit vereinbart – die Wiederherstellung der versicherten Bauleistung.
Vandalismus auf der Baustelle
Unbekannte zerstören in der Nacht bereits installierte Sanitär- und Elektroteile. Der Schaden kann über die Bauleistungsversicherung gedeckt sein, wenn der entsprechende Tatbestand eingeschlossen ist.
Tipps für den Versicherungsschutz
Stimmen Sie Bauleistungs-, Bauherrenhaftpflicht-, Feuerrohbau- und Projekt-BU-Deckung in einem Gesamtkonzept ab.
Erfassen Sie Altbestand, Nachbargebäude und Beistellungen separat.
Prüfen Sie Wasserhaltungs-, Gründungs- und besondere Witterungsrisiken.
Achten Sie auf realistische Bauzeit und automatische Verlängerungsoptionen.
Jetzt Versicherungsschutz professionell prüfen lassen
Die am Markt üblichen Standardverträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standardverträge enthalten regelmäßig Deckungslücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktionsunternehmen nicht geeignet.
Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.
Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz möglichst kostenneutral aufwerten und Unternehmensrisiken sinnvoll absichern können.
Oder sprechen Sie direkt mit uns: +49 371 40399-50
Rechtlicher Hinweis: Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, dem individuellen Bedingungswerk, den vereinbarten Klauseln, Selbstbehalten, Entschädigungsgrenzen, Sicherheitsvorschriften sowie der vollständigen und richtigen Risikobeschreibung.

