Firmen­rechtsschutzversicherung

Firmen­rechtsschutz kann viel leisten – aber nur in den tatsächlich eingeschlossenen Rechtsgebieten.

Firmen­rechtsschutzversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Firmen­rechtsschutzversicherung bündelt verschiedene rechtliche Leistungsarten für das Unternehmen, etwa Schadenersatz-, Arbeits-, Steuer-, Sozial-, Verwaltungs- oder Vertrags­rechtsschutz – je nach Tarif und Bausteinauswahl.

Rechtsschutz­versicherungen übernehmen – je nach Vertragsart – die Kosten der Interessenwahrnehmung, etwa Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen-, Zeugen- und gegebenenfalls Mediationskosten. Sie ersetzen aber keinen Haftpflicht- oder D&O-Schutz.

Wer benötigt diese Versicherung?

Nahezu jedes Unternehmen mit Mitarbeitenden, Verträgen, Behördenkontakt und regelmäßigem Streitpotenzial profitiert von einem sauber strukturierten Firmen­rechtsschutz.

Was ist konkret versichert?

Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Unternehmens in den vereinbarten Rechtsbereichen und Leistungsarten.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Zeugenkosten in versicherten Rechtsgebieten
  • Schadenersatz-, Verwaltungs-, Steuer-, Sozial- und gegebenenfalls Vertrags­rechtsschutz
  • Mediation oder telefonische Rechtsberatung, soweit vorgesehen
  • Interessenwahrnehmung in arbeitsrechtlichen und sonstigen unternehmensbezogenen Streitigkeiten

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Nicht eingeschlossene Spezialbereiche, z. B. Kartell-, Patent- oder M&A-Streitigkeiten
  • Vorsätzlich begangene Straftaten und nicht versicherbare Sanktionen
  • Streitigkeiten aus vorvertraglichen oder bereits bekannten Konflikten
  • Reine Zahlungsunwilligkeit ohne hinreichende Erfolgsaussicht, soweit der Versicherer Deckung ablehnt

Geltungsbereich der Versicherung?

Der Geltungsbereich richtet sich nach Tarif, Rechtsgebieten und Gerichtsständen. Auslandsbezug und internationale Vertragslagen sind nicht selbstverständlich mitversichert.

Entscheidend sind die versicherten Personen, Funktionen und Rechtsbereiche. Gerade bei international tätigen Unternehmen sind Gerichtsstände, Deckungszusagen und Auslandsrechtskosten gesondert zu prüfen.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Bei Firmen­rechtsschutz steht meist eine Kosten- oder Versicherungs­summe je Rechtsschutzfall bzw. Kalenderjahr im Vordergrund. Entscheidend sind weniger symbolische Höchstbeträge als vielmehr der tatsächlich eingeschlossene Leistungs­umfang.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Übernahme versicherter Rechtsverfolgungskosten
  • Mediation, Beratung und Vertretung im vereinbarten Rahmen
  • Gerichts-, Anwalts-, Sachverständigen- und Zeugenkosten
  • Leistung nach Deckungszusage unter Berücksichtigung von Wartezeiten und Selbstbehalten

Was ist zu beachten?

Firmen­rechtsschutz ist nur wertvoll, wenn die tatsächlich streitträchtigen Rechtsbereiche eingeschlossen sind. Viele Unternehmer glauben, alles sei gedeckt – und stellen im Konflikt fest, dass gerade der relevante Baustein fehlt.

Wartezeiten, Spezial-Strafrechts­schutz, Vorsatzvorwurf, Compliance-Themen, freie Anwaltswahl, Selbstbehalte und Sublimite für einzelne Leistungsarten sollten vertraglich vorab sauber geprüft werden.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Behördliche Auseinandersetzung

Ein Unternehmen wehrt sich gegen eine aus seiner Sicht fehlerhafte behördliche Entscheidung. Soweit Verwaltungs-Rechtsschutz vereinbart ist, übernimmt die Police die Rechtsverfolgungskosten.

Streit mit Vertragspartner

Ein Kunde zahlt nicht und bestreitet zugleich die Leistung. Ob die Firmen­rechtsschutzversicherung den Streit übernimmt, hängt von der konkreten Vertrags­rechtsschutzregelung ab.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Kaufen Sie keinen Pauschalbegriff, sondern prüfen Sie die tatsächlich eingeschlossenen Rechtsgebiete.

2

Beachten Sie Wartezeiten, Selbstbehalte und Erfolgsaussichtsklauseln.

3

Kombinieren Sie Firmen­rechtsschutz mit Spezialpolicen für Straf-, Manager- oder Vertrags­rechtsschutz, wenn das Risikoprofil dies erfordert.

4

Spiegeln Sie Ihre häufigsten Konfliktfelder gegen den Tarif.

Jetzt Versicherungs­schutz professionell prüfen lassen

Die am Markt üblichen Standard­verträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standard­verträge enthalten regelmäßig Deckungs­lücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktions­unternehmen nicht geeignet.

Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maß­geschneiderten Versicherungs­schutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.

Unsere Fach­spezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungs­schutz möglichst kosten­neutral aufwerten und Unternehmens­risiken sinnvoll absichern können.

Oder sprechen Sie direkt mit uns: +49 371 40399-50