Arbeits­rechtsschutzversicherung

Arbeitsrechtliche Streitigkeiten sind häufig, teuer und prozessual besonders – auch wenn der Streitwert zunächst überschaubar wirkt.

Arbeits­rechtsschutzversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Arbeits­rechtsschutzversicherung trägt die Kosten arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen des Unternehmens, etwa in Kündigungsschutz-, Vergütungs-, Zeugnis-, Abmahnungs- oder sonstigen arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten.

Rechtsschutz­versicherungen übernehmen – je nach Vertragsart – die Kosten der Interessenwahrnehmung, etwa Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen-, Zeugen- und gegebenenfalls Mediationskosten. Sie ersetzen aber keinen Haftpflicht- oder D&O-Schutz.

Wer benötigt diese Versicherung?

Jedes Unternehmen mit Mitarbeitenden sollte Arbeits­rechtsschutz prüfen, insbesondere bei wachsender Personalstärke, Schichtbetrieb, Führungsebenen oder häufiger arbeitsrechtlicher Dynamik.

Was ist konkret versichert?

Versichert ist die rechtliche Interessenwahrnehmung des Unternehmens als Arbeitgeber in versicherten arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Anwalts- und Gerichtskosten in arbeitsrechtlichen Verfahren
  • Kosten der Vertretung in Kündigungsschutz- und sonstigen arbeitsgerichtlichen Prozessen
  • Außergerichtliche Beratung und Mediation, soweit vereinbart
  • Interessenwahrnehmung bei typischen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Streitigkeiten

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Vorsätzliche Gesetzesverstöße und nicht versicherbare Sanktionen
  • Vorvertraglich bekannte Konflikte
  • Streitigkeiten außerhalb des Arbeitsrechts oder mit Organmitgliedern, soweit diese nicht als Arbeitnehmer gelten
  • Kosten, die bereits vor Eintritt des Rechtsschutzfalles ausgelöst wurden

Geltungsbereich der Versicherung?

Der Geltungsbereich richtet sich nach den versicherten Unternehmen, Betriebs­stätten und dem arbeitsrechtlichen Bezug. Internationale Arbeitsverhältnisse sollten gesondert betrachtet werden.

Entscheidend sind die versicherten Personen, Funktionen und Rechtsbereiche. Gerade bei international tätigen Unternehmen sind Gerichtsstände, Deckungszusagen und Auslandsrechtskosten gesondert zu prüfen.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Maßgeblich ist die Kosten- bzw. Versicherungs­summe je Rechtsschutzfall. Praktisch wichtiger sind jedoch Wartezeit, Selbstbehalt, freie Anwaltswahl und der Umfang der gedeckten arbeitsrechtlichen Fallgruppen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Anwalts- und Gerichtskosten in versicherten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten
  • Kosten für Sachverständige und Zeugen, soweit erforderlich und gedeckt
  • Gegebenenfalls Mediations- und Beratungskosten
  • Leistung im Rahmen der Deckungszusage und Tarifbedingungen

Was ist zu beachten?

Im Arbeitsrecht gilt in der ersten Instanz häufig jede Partei ihre Kosten selbst – gerade deshalb ist die Police wirtschaftlich relevant. Sie ersetzt aber keine saubere Personal- und Dokumentationspraxis.

Wartezeiten, Spezial-Strafrechts­schutz, Vorsatzvorwurf, Compliance-Themen, freie Anwaltswahl, Selbstbehalte und Sublimite für einzelne Leistungsarten sollten vertraglich vorab sauber geprüft werden.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Kündigungsschutzklage

Ein Mitarbeiter erhebt Kündigungsschutzklage. Das Unternehmen muss anwaltlich vertreten werden. Die Arbeits­rechtsschutzversicherung übernimmt die versicherten Kosten.

Streit um variable Vergütung

Ein Vertriebsmitarbeiter klagt auf Bonuszahlung. Der Streit eskaliert vor Gericht. Auch solche Verfahren können über den Arbeits­rechtsschutz abgedeckt sein.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Stimmen Sie Arbeits­rechtsschutz mit Ihrer HR- und Führungskräftepraxis ab.

2

Achten Sie auf Wartezeiten, Selbstbehalte und freie Anwaltswahl.

3

Prüfen Sie, ob Organmitglieder, Geschäftsführer oder leitende Angestellte mit erfasst sind.

4

Nutzen Sie die Police als Kosteninstrument – nicht als Ersatz für saubere Personalprozesse.

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