Elektronik­versicherung

Dieser Editorbaustein ist für die Einordnung unter „Technische Versicherungen – Bestandssparte“ aufbereitet. Inhaltlich bleibt die Sparte identisch.

Elektronik­versicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Elektronik­versicherung schützt die versicherten Sachen Ihres Unternehmens gegen die finanziellen Folgen eines versicherten unvorhergesehenen Beschädigungs- oder Zerstörungsschadens an elektronischen Anlagen und Geräten. Erstattet wird regelmäßig der unmittelbare Sachschaden; je nach Vertrags­gestaltung können zusätzlich Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten sowie sonstige vereinbarte Nebenkosten eingeschlossen werden.

Für produzierende Unternehmen ist diese Sparte ein zentraler Baustein des Sach­versicherungs­konzepts. Entscheidend ist, dass der Vertrag nicht nur die Standardgefahr benennt, sondern auch die betriebsspezifischen K.O.-Klauseln, Sicherungs­vorschriften und Entschädigungs­grenzen sauber verhandelt sind.

Wer benötigt diese Versicherung?

Unternehmen mit produktionsnaher Steuerungs- und Automatisierungstechnik, IT-Infrastruktur, Mess- und Prüfsystemen, Telefonanlagen, Medientechnik oder sicherheitsrelevanter Elektronik sollten eine Elektronik­versicherung prüfen. Besonders wichtig ist sie, wenn ein Ausfall sofort zu Produktions­stillstand oder Datenverlust führt.

Was ist konkret versichert?

Versichert sind die im Vertrag bezeichneten elektronischen Anlagen und Geräte einschließlich Peripherie, Datenträgern, Betriebssoftware, Mess- und Regeltechnik sowie gegebenenfalls fest installierter Leitungs- und Netzwerktechnik.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Konstruktions- und Materialfehler
  • Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Stromschwankungen und andere innere Betriebsvorgänge, soweit bedingungsgemäß erfasst
  • Wasser, Feuchtigkeit, Brandfolgen, Diebstahl, Sabotage oder Vandalismus, wenn vereinbart
  • Wiederherstellungs­kosten für Daten und Programme sowie Mehrkosten für Ersatzgeräte, soweit eingeschlossen

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Normale Abnutzung, Verschleiß, Korrosion oder allmähliche Verschlechterung
  • Schäden, die unter Herstellergewährleistung, Wartungsvertrag oder Garantie fallen, soweit der Versicherer Regress nehmen kann
  • Vorsätzliche Beschädigung durch den Versicherungs­nehmer
  • Nicht versicherte Software-, Lizenz- oder Cyberereignisse ohne entsprechenden Einschluss

Geltungsbereich der Versicherung?

Der Versicherungs­schutz gilt für die bezeichneten Standorte; mobile Geräte, Homeoffice-Nutzung, Auslandsmitnahme, Messen oder Baustellen müssen ausdrücklich abgebildet sein.

Versichert sind regelmäßig die im Versicherungs­vertrag bezeichneten Betriebs­stätten. Weitere Standorte, Außenlager, Fremdlager, Baustellen oder mobile Risiken müssen gesondert benannt oder pauschal mitversichert werden.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Maßgeblich ist in der Regel der Neuwert der versicherten Elektronik einschließlich Zubehör, Peripherie, Datenträgern und gegebenenfalls Software-/Datenkosten. Unter­versicherung entsteht häufig, wenn Netzwerktechnik, Schnittstellen, Sensorik oder Embedded Systems nicht vollständig aufgenommen werden.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsentschädigung für versicherte Geräte
  • Ersatz von Daten- und Programmkosten im vereinbarten Umfang
  • Mehrkosten für Leih- oder Ersatzgeräte, sofern eingeschlossen
  • Kosten für Aufräumung, Dekontamination, De- und Remontage, soweit vereinbart

Was ist zu beachten?

In Produktions­unternehmen ist die Abgrenzung zwischen Elektronik- und Maschinen­versicherung besonders wichtig. Steuerungen, SPS, Messmittel, BDE/MDE-Systeme, Prüfstände und IT-nahe Produktionskomponenten müssen ohne Deckungslücke zugeordnet werden.

Im Schadenfall prüft der Versicherer sehr genau, ob gefahrerhebliche Umstände richtig angegeben wurden und ob Sicherheits­vorschriften eingehalten waren. Gerade bei Produktions­unternehmen entscheiden Risiko­beschreibung, Summenermittlung und Sonderklauseln über die tatsächliche Werthaltigkeit des Versicherungs­schutzes.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

SPS-Schaden nach Überspannung

Nach einer Netzstörung fällt die SPS einer Fertigungslinie aus. Mehrere Baugruppen müssen ersetzt und die Parametrierung neu eingespielt werden. Die Elektronik­versicherung übernimmt – je nach Vertrag – Reparatur, Ersatzteile und Wiederherstellungs­kosten für Programme.

Messsystem durch Fehlbedienung beschädigt

Bei einer Kalibrierung wird ein hochwertiges Messsystem falsch angeschlossen und irreparabel beschädigt. Solche unvorhergesehenen Bedienfehler sind typischerweise der Kernbereich einer guten Elektronik­versicherung.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Versichern Sie Produktions-IT, SPS, Sensorik, Mess- und Regeltechnik vollständig und nicht nur klassische Büro-IT.

2

Prüfen Sie Daten-/Programmkosten, Leihgeräte und Express-Mehrkosten als zwingende Zusatzbausteine.

3

Stimmen Sie Elektronik- mit Maschinen- und Elektronik-BU-Deckung sauber ab.

4

Achten Sie auf klare Regelungen für mobile Geräte, Außenstandorte und Homeoffice-Komponenten.

Jetzt Versicherungs­schutz professionell prüfen lassen

Die am Markt üblichen Standard­verträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standard­verträge enthalten regelmäßig Deckungs­lücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktions­unternehmen nicht geeignet.

Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maß­geschneiderten Versicherungs­schutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.

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