All-Risk-Betriebsunterbrechungsversicherung
All-Risk ist kein Selbstläufer. Die Qualität steht und fällt mit den Ausschlüssen.
All-Risk-Betriebsunterbrechungsversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungsschutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertragsgestaltung besonders ankommt.
Schnellnavigation
- Was leistet dieser Versicherungsschutz?
- Wer benötigt diese Versicherung?
- Was ist konkret versichert?
- Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Geltungsbereich der Versicherung?
- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
- Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Was ist zu beachten?
- Schadenbeispiele aus dem Alltag
- Tipps für den Versicherungsschutz
Was leistet dieser Versicherungsschutz?
Die All-Risk-Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den Ertragsausfallschaden, wenn der laufende Betrieb infolge eines versicherten versicherten All-Risk-Sachschadens ganz oder teilweise stillsteht oder wesentlich beeinträchtigt ist.
Versichert sind typischerweise der entgangene Betriebsgewinn und die fortlaufenden fixen Kosten während der Haftzeit. Je nach Bedingungswerk können auch Mehrkosten, Schadenminderungskosten, Aufwendungen zur Wiederaufnahme des Betriebs oder Mehrkosten der Fremdvergabe vereinbart werden.
Wer benötigt diese Versicherung?
Unternehmen mit hohen Fixkosten, komplexen Lieferterminen, hohem Automatisierungsgrad oder geringer Ausweichkapazität benötigen Betriebsunterbrechungsschutz regelmäßig existenziell.
Was ist konkret versichert?
Versichert ist nicht die beschädigte Sache selbst, sondern die wirtschaftliche Folge des Sachschadens: der Betriebsstillstand bzw. die Betriebsbeeinträchtigung.
Die All-Risk-BU knüpft an ein All-Risk-Sachkonzept an. Versichert sind Ertragsausfälle aus unvorhergesehenen Sachschäden, soweit der jeweilige Auslöser nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das ist die weiteste Form des klassischen BU-Schutzes.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Unterbrechung oder Beeinträchtigung des Betriebs infolge eines versicherten versicherten All-Risk-Sachschadens
- Fortlaufende feste Kosten, z. B. Löhne/Gehälter, Mieten, Leasingraten, Zinsen, Grundkosten
- Entgangener Betriebsgewinn
- Vereinbarte Mehrkosten zur Aufrechterhaltung oder schnelleren Wiederaufnahme des Betriebs
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Ausdrücklich ausgeschlossene Gefahren und Schäden
- Reine Markt- oder Konjunkturverluste ohne Sachschaden
- Verschleiß, Alterung oder planmäßige Instandsetzung
- Nicht versicherte Lieferketten- oder Dienstleisterausfälle ohne vereinbarte Rückwirkung
Geltungsbereich der Versicherung?
Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag benannten Betriebsstätten und die dort versicherten Ertragsinteressen.
Maßgeblich ist, an welchen Betriebsstätten die zugrunde liegenden Sachwerte und die Ertragsinteressen versichert sind. Auslandstandorte, Fremdlager, Zulieferer- oder Kundenabhängigkeiten sind nur mit ausdrücklicher Erweiterung erfasst.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme wird aus dem versicherten Jahresrohertrag bzw. Deckungsbeitrag sowie den fortlaufenden Kosten abgeleitet. Maßgeblich sind realistische Produktions- und Wiederanlaufzeiten, nicht nur der letzte Jahresabschluss.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Entgangener Betriebsgewinn für die Dauer der versicherten Haftzeit
- Fortlaufende fixe Kosten trotz Betriebsstillstand
- Vereinbarte Mehrkosten zur Schadenminderung oder zur Aufrechterhaltung der Leistungserbringung
- Gegebenenfalls Nebenkosten, Aufräumungs- und Sofortmaßnahmen, soweit vertraglich vorgesehen
Was ist zu beachten?
All-Risk klingt umfassend, ist aber nur dann belastbar, wenn die Ausschlüsse und Sublimite professionell verhandelt wurden.
Besonders kritisch sind die korrekte Ermittlung des Jahresrohertrags bzw. Deckungsbeitrags, die passende Haftzeit, die Definition von Rückwirkungsschäden und die Einbeziehung von Abhängigkeiten in der Lieferkette.
Aus der Praxis
Schadenbeispiele aus dem Alltag
Ungewöhnlicher Sachschaden an Nebenaggregat
Ein unvorhergesehener, nicht klassisch benannter Sachschaden an einem Nebenaggregat legt die Produktion still. Gerade hier zeigt die All-Risk-BU ihren Mehrwert, wenn der Auslöser nicht ausgeschlossen ist.
Kombinierter Schadenfall mit mehreren Ursachen
Nach einem ungewöhnlichen Kettenereignis aus technischem Defekt und Sachfolgeschaden ist die Produktionslinie wochenlang nicht nutzbar. Eine gute All-Risk-BU bietet hier den weitesten Prüfungsmaßstab.
Tipps für den Versicherungsschutz
Ermitteln Sie Jahresrohertrag, Fixkosten und maximale Wiederanlaufzeit sauber und belastbar.
Wählen Sie eine Haftzeit, die auch Lieferzeiten, Wiederbeschaffung und Genehmigungsverzögerungen realistisch abbildet.
Stimmen Sie Sach-, BU- und Mehrkostenklauseln ohne Schnittstellenlücken aufeinander ab.
Prüfen Sie Rückwirkungsschäden bei Lieferanten- und Kundenabhängigkeiten.
Lassen Sie Ausschlüsse, Sublimite und Definitionen in All-Risk-Konzepten zwingend im Detail prüfen.
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Die am Markt üblichen Standardverträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standardverträge enthalten regelmäßig Deckungslücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktionsunternehmen nicht geeignet.
Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.
Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz möglichst kostenneutral aufwerten und Unternehmensrisiken sinnvoll absichern können.
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Rechtlicher Hinweis: Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, dem individuellen Bedingungswerk, den vereinbarten Klauseln, Selbstbehalten, Entschädigungsgrenzen, Sicherheitsvorschriften sowie der vollständigen und richtigen Risikobeschreibung.

