Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht – die Qualität des Flottenkonzepts ist dagegen Verhandlungssache.
Kfz-Haftpflichtversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungsschutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertragsgestaltung besonders ankommt.
Schnellnavigation
- Was leistet dieser Versicherungsschutz?
- Wer benötigt diese Versicherung?
- Was ist konkret versichert?
- Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Geltungsbereich der Versicherung?
- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
- Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Was ist zu beachten?
- Schadenbeispiele aus dem Alltag
- Tipps für den Versicherungsschutz
Was leistet dieser Versicherungsschutz?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter, die durch den Gebrauch eines versicherten Fahrzeugs entstehen. Sie ist in Deutschland für zulassungspflichtige Fahrzeuge Pflichtversicherung.
Haftpflichtversicherung bedeutet immer zweierlei: Prüfung der Haftungsfrage und im vereinbarten Umfang Freistellung von berechtigten Ansprüchen. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt; insoweit ist die Police zugleich passiver Rechtsschutz.
Wer benötigt diese Versicherung?
Jedes Unternehmen mit zugelassenen Fahrzeugen, Flotten, Anhängern oder speziellen Kennzeichenlösungen benötigt Kfz-Haftpflichtschutz.
Was ist konkret versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftung des Halters, Eigentümers und berechtigten Fahrers aus dem Gebrauch des versicherten Fahrzeugs im vereinbarten Umfang.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden Dritter aus dem Fahrzeuggebrauch
- Haftung beim Fahren, Rangieren, Be- und Entladen, soweit der Schaden dem Gebrauch des Fahrzeugs zuzurechnen ist
- Ansprüche gegen Halter, Eigentümer oder Fahrer innerhalb des versicherten Rahmens
- Abwehr unbegründeter Ansprüche
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Eigenschäden am eigenen Fahrzeug – dafür ist die Kaskoversicherung zuständig
- Vorsätzliche Schadenverursachung
- Ansprüche aus nicht versichertem oder nicht zulässigem Fahrzeuggebrauch
- Bestimmte rein vertragliche Ansprüche oder nicht fahrzeugbezogene Betriebshaftungsrisiken
Geltungsbereich der Versicherung?
Der Geltungsbereich folgt den AKB und den gesetzlichen Regelungen, regelmäßig mindestens innerhalb der vereinbarten geographischen Zone. Grenzüberschreitender Einsatz, Spezialkennzeichen oder Fuhrparks mit Auslandsbezug sind gesondert zu prüfen.
Bei internationalen Liefer- und Leistungsbeziehungen sind Export-, USA/Kanada-, Tochtergesellschafts-, Niederlassungs- und Gerichtsstandklauseln gesondert zu prüfen.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Kfz-Haftpflicht folgt den gesetzlichen Mindestdeckungen, in der Praxis sollten jedoch deutlich höhere pauschale Deckungssummen gewählt werden. Für Flottenkunden ist die strategische Gestaltung von Selbstbehalten, Schadenservice und Fahrerregelungen entscheidend.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Befriedigung berechtigter Schadenersatzansprüche Dritter
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Übernahme von Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten zur Haftungsabwehr
- Leistung bis zur vereinbarten Deckungssumme
Was ist zu beachten?
Wichtig sind Fahrerkreise, Einsatzarten, Anhänger, Wechselaufbauten, Sonderkennzeichen, Werkstatt-/Probe-/Überführungsfahrten und die Abgrenzung zu Betriebshaftpflicht- sowie Kasko- und Transportthemen.
Besonders relevant sind Risikobeschreibung, versicherte Tätigkeiten, Sublimite, Serienschadenklauseln, Eigenschaden- und Rückrufausschlüsse, vertragliche Haftungserweiterungen sowie die Frage, welche Mitversicherten tatsächlich eingeschlossen sind.
Aus der Praxis
Schadenbeispiele aus dem Alltag
Auffahrunfall eines Firmenwagens
Ein Mitarbeiter verursacht mit dem Firmenwagen einen Auffahrunfall. Die Kfz-Haftpflicht reguliert die Personenschäden und Sachschäden des Unfallgegners.
Schaden beim Rangieren auf Kundengelände
Ein Transporter beschädigt beim Rangieren auf dem Kundengelände eine Toranlage. Maßgeblich ist, ob der Schaden dem Fahrzeuggebrauch zuzurechnen ist; dann greift die Kfz-Haftpflicht.
Tipps für den Versicherungsschutz
Wählen Sie hohe pauschale Deckungssummen und nicht nur die gesetzliche Mindestlösung.
Prüfen Sie Flottenregelungen, Fahrerkreis, Auslandseinsatz und Spezialfahrzeuge.
Stimmen Sie Kfz-Haftpflicht, Kasko, Transport- und Betriebshaftpflicht strategisch ab.
Erfassen Sie Anhänger, Wechselaufbauten und Werkstatt-/Überführungsrisiken vollständig.
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Rechtlicher Hinweis: Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, dem individuellen Bedingungswerk, den vereinbarten Klauseln, Selbstbehalten, Entschädigungsgrenzen, Sicherheitsvorschriften sowie der vollständigen und richtigen Risikobeschreibung.

