Sturm/Hagel-Betriebsunterbrechungsversicherung
Wetterereignisse treffen nicht nur die Hülle des Gebäudes, sondern oft den gesamten Wertschöpfungsprozess.
Sturm/Hagel-Betriebsunterbrechungsversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungsschutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertragsgestaltung besonders ankommt.
Schnellnavigation
- Was leistet dieser Versicherungsschutz?
- Wer benötigt diese Versicherung?
- Was ist konkret versichert?
- Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Geltungsbereich der Versicherung?
- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
- Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Was ist zu beachten?
- Schadenbeispiele aus dem Alltag
- Tipps für den Versicherungsschutz
Was leistet dieser Versicherungsschutz?
Die Sturm/Hagel-Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den Ertragsausfallschaden, wenn der laufende Betrieb infolge eines versicherten Sturm- oder Hagelschadens ganz oder teilweise stillsteht oder wesentlich beeinträchtigt ist.
Versichert sind typischerweise der entgangene Betriebsgewinn und die fortlaufenden fixen Kosten während der Haftzeit. Je nach Bedingungswerk können auch Mehrkosten, Schadenminderungskosten, Aufwendungen zur Wiederaufnahme des Betriebs oder Mehrkosten der Fremdvergabe vereinbart werden.
Wer benötigt diese Versicherung?
Unternehmen mit hohen Fixkosten, komplexen Lieferterminen, hohem Automatisierungsgrad oder geringer Ausweichkapazität benötigen Betriebsunterbrechungsschutz regelmäßig existenziell.
Was ist konkret versichert?
Versichert ist nicht die beschädigte Sache selbst, sondern die wirtschaftliche Folge des Sachschadens: der Betriebsstillstand bzw. die Betriebsbeeinträchtigung.
Voraussetzung ist regelmäßig ein bedingungsgemäßer Sachschaden an versicherten Sachen infolge Sturm oder Hagel.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Unterbrechung oder Beeinträchtigung des Betriebs infolge eines versicherten Sturm- oder Hagelschadens
- Fortlaufende feste Kosten, z. B. Löhne/Gehälter, Mieten, Leasingraten, Zinsen, Grundkosten
- Entgangener Betriebsgewinn
- Vereinbarte Mehrkosten zur Aufrechterhaltung oder schnelleren Wiederaufnahme des Betriebs
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Betriebsstörungen ohne gedeckten Sachschaden an versicherten Sachen
- Bloße Regenereignisse ohne sturmbedingte Gebäudeöffnung
- Elementarschäden, soweit nicht separat gedeckt
- Nicht versicherte Schäden an Außenanlagen oder Dachaufbauten
Geltungsbereich der Versicherung?
Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag benannten Betriebsstätten und die dort versicherten Ertragsinteressen.
Maßgeblich ist, an welchen Betriebsstätten die zugrunde liegenden Sachwerte und die Ertragsinteressen versichert sind. Auslandstandorte, Fremdlager, Zulieferer- oder Kundenabhängigkeiten sind nur mit ausdrücklicher Erweiterung erfasst.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme wird aus dem versicherten Jahresrohertrag bzw. Deckungsbeitrag sowie den fortlaufenden Kosten abgeleitet. Maßgeblich sind realistische Produktions- und Wiederanlaufzeiten, nicht nur der letzte Jahresabschluss.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Entgangener Betriebsgewinn für die Dauer der versicherten Haftzeit
- Fortlaufende fixe Kosten trotz Betriebsstillstand
- Vereinbarte Mehrkosten zur Schadenminderung oder zur Aufrechterhaltung der Leistungserbringung
- Gegebenenfalls Nebenkosten, Aufräumungs- und Sofortmaßnahmen, soweit vertraglich vorgesehen
Was ist zu beachten?
Bei Hallenbetrieben mit empfindlicher Produktion sind Notdach, Trocknung, Elektrik und Gebäudedichtigkeit oft der Taktgeber der Haftzeit.
Besonders kritisch sind die korrekte Ermittlung des Jahresrohertrags bzw. Deckungsbeitrags, die passende Haftzeit, die Definition von Rückwirkungsschäden und die Einbeziehung von Abhängigkeiten in der Lieferkette.
Aus der Praxis
Schadenbeispiele aus dem Alltag
Abgedecktes Hallendach
Ein Sturm deckt das Hallendach ab. Regen beschädigt Produktionsmaterial und die Halle ist vorübergehend nicht nutzbar. Die Sturm/Hagel-BU ersetzt den daraus folgenden Ertragsausfall.
Hagelschaden an Dachverglasung
Hagel zerstört Lichtbänder und Dachkuppeln. Bis zur Reparatur kann nicht produziert werden. Mehrkosten und fortlaufende Kosten sind – je nach Vertrag – mitversichert.
Tipps für den Versicherungsschutz
Ermitteln Sie Jahresrohertrag, Fixkosten und maximale Wiederanlaufzeit sauber und belastbar.
Wählen Sie eine Haftzeit, die auch Lieferzeiten, Wiederbeschaffung und Genehmigungsverzögerungen realistisch abbildet.
Stimmen Sie Sach-, BU- und Mehrkostenklauseln ohne Schnittstellenlücken aufeinander ab.
Prüfen Sie Rückwirkungsschäden bei Lieferanten- und Kundenabhängigkeiten.
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Die am Markt üblichen Standardverträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standardverträge enthalten regelmäßig Deckungslücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktionsunternehmen nicht geeignet.
Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.
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Rechtlicher Hinweis: Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, dem individuellen Bedingungswerk, den vereinbarten Klauseln, Selbstbehalten, Entschädigungsgrenzen, Sicherheitsvorschriften sowie der vollständigen und richtigen Risikobeschreibung.

