Leitungswasser­versicherung

Leitungswasser ist kein Bagatellrisiko. Schon kleine Leckagen können hohe Sach- und Folgekosten auslösen.

Leitungswasser­versicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Leitungswasser­versicherung schützt die versicherten Sachen Ihres Unternehmens gegen die finanziellen Folgen eines versicherten Leitungswasserschadens. Erstattet wird regelmäßig der unmittelbare Sachschaden; je nach Vertrags­gestaltung können zusätzlich Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten sowie sonstige vereinbarte Nebenkosten eingeschlossen werden.

Für produzierende Unternehmen ist diese Sparte ein zentraler Baustein des Sach­versicherungs­konzepts. Entscheidend ist, dass der Vertrag nicht nur die Standardgefahr benennt, sondern auch die betriebsspezifischen K.O.-Klauseln, Sicherungs­vorschriften und Entschädigungs­grenzen sauber verhandelt sind.

Wer benötigt diese Versicherung?

Unternehmen mit Produktionshallen, Büros, Sozialräumen, Heizungs-, Kühl- oder Sanitäranlagen sowie wasserführender Haustechnik sollten Leitungswasserrisiken absichern. Besonders hoch ist das Risiko bei EDV-nahen Bereichen, Lagerflächen und mehrgeschossigen Objekten.

Was ist konkret versichert?

Versichert sind die im Vertrag bezeichneten Gebäude- und Inhaltswerte, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser beschädigt werden.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Bestimmungswidriger Austritt von Leitungswasser aus Rohren, Schläuchen, Armaturen, Becken, Heizungs- oder Sanitäranlagen
  • Nässeschäden an Gebäuden, Einrichtungen, Waren und Vorräten
  • Frost- und Bruchschäden an versicherten wasserführenden Installationen, soweit mitversichert
  • Vereinbarte Kosten für Leckortung, Aufräumung, Trocknung, Bewegungs- und Schutzmaßnahmen

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Schäden durch Grundwasser, Rückstau, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge, soweit diese nicht gesondert versichert sind
  • Allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit, Kondenswasser oder fehlende Instandhaltung
  • Schäden an nicht versicherten Leitungen, z. B. außerhalb des Grundstücks, wenn nicht ausdrücklich vereinbart
  • Folgeschäden, wenn vorgeschriebene Frostschutz- oder Entleerungsmaßnahmen nicht beachtet wurden

Geltungsbereich der Versicherung?

Der Versicherungs­schutz bezieht sich regelmäßig auf die im Vertrag bezeichneten Gebäude und Betriebs­stätten einschließlich der dort versicherten wasserführenden Installationen.

Versichert sind regelmäßig die im Versicherungs­vertrag bezeichneten Betriebs­stätten. Weitere Standorte, Außenlager, Fremdlager, Baustellen oder mobile Risiken müssen gesondert benannt oder pauschal mitversichert werden.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Die Summen richten sich nach den versicherten Sachwerten. Wichtig ist, dass nicht nur Gebäude und Einrichtung korrekt bewertet sind, sondern auch Kostenpositionen wie Lecksuche, Trocknung, Aufbrucharbeiten, Schutzkosten und Aufwendungen für provisorische Maßnahmen ausreichend berücksichtigt werden.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersatz des unmittelbaren Nässeschadens an den versicherten Sachen
  • Erstattung versicherter Bruch- und Frostschäden an Rohrsystemen oder Anlagen
  • Übernahme vereinbarter Leckortungs-, Trocknungs-, Aufbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Mehrkosten für Sofortmaßnahmen, soweit im Vertrag vorgesehen

Was ist zu beachten?

Leitungswasserschäden werden häufig unterschätzt. In der Praxis sind nicht nur der sichtbare Wasserschaden, sondern auch Korrosion, Schimmel, Produktions­stillstand und elektronische Folgeschäden kritisch. Die Abgrenzung zu Rückstau- und Elementarschäden muss vertraglich sauber sein.

Im Schadenfall prüft der Versicherer sehr genau, ob gefahrerhebliche Umstände richtig angegeben wurden und ob Sicherheits­vorschriften eingehalten waren. Gerade bei Produktions­unternehmen entscheiden Risiko­beschreibung, Summenermittlung und Sonderklauseln über die tatsächliche Werthaltigkeit des Versicherungs­schutzes.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Rohrbruch über Serverraum

Über Nacht platzt eine Heizungsleitung im Obergeschoss. Wasser dringt in den darunterliegenden Server- und Bürobereich ein, beschädigt Verkabelung, Möbel und Unterlagen. Die Leitungswasser­versicherung trägt den Sachschaden und – je nach Vertrag – auch Trocknungs- und Wiederherstellungs­kosten.

Defekte Kühlwasserleitung in der Halle

Eine unbemerkte Leckage in einer Kühlwasserleitung setzt den Boden einer Produktionshalle unter Wasser. Verpackungsmaterial, Steuerungskomponenten und gelagerte Halbzeuge werden unbrauchbar. Entscheidend ist, ob die betroffene Anlage und die Folgekosten vollständig mitversichert sind.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Klären Sie, welche Rohrsysteme, Anlagen und Ableitungen genau als versichert gelten.

2

Lassen Sie Frost-, Leckortungs-, Trocknungs- und Aufbruchkosten in ausreichender Höhe einschließen.

3

Prüfen Sie die Schnittstellen zu Rückstau-, Überschwemmungs- und Elektronikschäden.

4

Dokumentieren Sie Wartung, Instandhaltung und Wintermaßnahmen, um Diskussionen im Schadenfall zu vermeiden.

Jetzt Versicherungs­schutz professionell prüfen lassen

Die am Markt üblichen Standard­verträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standard­verträge enthalten regelmäßig Deckungs­lücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktions­unternehmen nicht geeignet.

Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maß­geschneiderten Versicherungs­schutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.

Unsere Fach­spezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungs­schutz möglichst kosten­neutral aufwerten und Unternehmens­risiken sinnvoll absichern können.

Oder sprechen Sie direkt mit uns: +49 371 40399-50