Einbruchdiebstahl-Betriebsunterbrechungsversicherung
Der eigentliche Schaden eines Einbruchs liegt oft nicht in der entwendeten Sache, sondern im Ausfall der Produktion.
Einbruchdiebstahl-Betriebsunterbrechungsversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungsschutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertragsgestaltung besonders ankommt.
Schnellnavigation
- Was leistet dieser Versicherungsschutz?
- Wer benötigt diese Versicherung?
- Was ist konkret versichert?
- Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Geltungsbereich der Versicherung?
- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
- Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Was ist zu beachten?
- Schadenbeispiele aus dem Alltag
- Tipps für den Versicherungsschutz
Was leistet dieser Versicherungsschutz?
Die Einbruchdiebstahl-Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den Ertragsausfallschaden, wenn der laufende Betrieb infolge eines versicherten Einbruchdiebstahl-, Raub- oder Vandalismusschadens ganz oder teilweise stillsteht oder wesentlich beeinträchtigt ist.
Versichert sind typischerweise der entgangene Betriebsgewinn und die fortlaufenden fixen Kosten während der Haftzeit. Je nach Bedingungswerk können auch Mehrkosten, Schadenminderungskosten, Aufwendungen zur Wiederaufnahme des Betriebs oder Mehrkosten der Fremdvergabe vereinbart werden.
Wer benötigt diese Versicherung?
Unternehmen mit hohen Fixkosten, komplexen Lieferterminen, hohem Automatisierungsgrad oder geringer Ausweichkapazität benötigen Betriebsunterbrechungsschutz regelmäßig existenziell.
Was ist konkret versichert?
Versichert ist nicht die beschädigte Sache selbst, sondern die wirtschaftliche Folge des Sachschadens: der Betriebsstillstand bzw. die Betriebsbeeinträchtigung.
Voraussetzung ist regelmäßig ein bedingungsgemäßer Einbruchdiebstahl- oder Vandalismusschaden an versicherten Sachen mit nachfolgender Betriebsstörung.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Unterbrechung oder Beeinträchtigung des Betriebs infolge eines versicherten Einbruchdiebstahl-, Raub- oder Vandalismusschadens
- Fortlaufende feste Kosten, z. B. Löhne/Gehälter, Mieten, Leasingraten, Zinsen, Grundkosten
- Entgangener Betriebsgewinn
- Vereinbarte Mehrkosten zur Aufrechterhaltung oder schnelleren Wiederaufnahme des Betriebs
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Unterbrechungen nach einfachem Diebstahl ohne versicherten Tatbestand
- Reine Inventurdifferenzen oder ungeklärtes Abhandenkommen
- Leistungsfreiheit wegen Verletzung von Sicherungsvorschriften
- Bloße Lieferverzögerungen ohne bedingungsgemäßen Sachschaden
Geltungsbereich der Versicherung?
Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag benannten Betriebsstätten und die dort versicherten Ertragsinteressen.
Maßgeblich ist, an welchen Betriebsstätten die zugrunde liegenden Sachwerte und die Ertragsinteressen versichert sind. Auslandstandorte, Fremdlager, Zulieferer- oder Kundenabhängigkeiten sind nur mit ausdrücklicher Erweiterung erfasst.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme wird aus dem versicherten Jahresrohertrag bzw. Deckungsbeitrag sowie den fortlaufenden Kosten abgeleitet. Maßgeblich sind realistische Produktions- und Wiederanlaufzeiten, nicht nur der letzte Jahresabschluss.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Entgangener Betriebsgewinn für die Dauer der versicherten Haftzeit
- Fortlaufende fixe Kosten trotz Betriebsstillstand
- Vereinbarte Mehrkosten zur Schadenminderung oder zur Aufrechterhaltung der Leistungserbringung
- Gegebenenfalls Nebenkosten, Aufräumungs- und Sofortmaßnahmen, soweit vertraglich vorgesehen
Was ist zu beachten?
Im Mittelstand werden häufig nur der Entwendungsschaden, nicht aber die Ertragsfolgen abgesichert. Das ist insbesondere bei Spezialwerkzeugen, Servern oder Schlüsselteilen riskant.
Besonders kritisch sind die korrekte Ermittlung des Jahresrohertrags bzw. Deckungsbeitrags, die passende Haftzeit, die Definition von Rückwirkungsschäden und die Einbeziehung von Abhängigkeiten in der Lieferkette.
Aus der Praxis
Schadenbeispiele aus dem Alltag
Diebstahl von Spezialwerkzeugen
Nach einem Einbruch werden Spezialwerkzeuge und Vorrichtungen entwendet. Ersatz ist erst nach sechs Wochen verfügbar. Die Einbruchdiebstahl-BU fängt den versicherten Ertragsverlust auf.
Vandalismus an Steuerungstechnik
Täter beschädigen nach einem Einbruch zentrale Steuerungskomponenten. Die Produktion stoppt, obwohl nur wenig entwendet wurde. Entscheidend ist, dass auch der Vandalismusschaden und dessen BU-Folge versichert sind.
Tipps für den Versicherungsschutz
Ermitteln Sie Jahresrohertrag, Fixkosten und maximale Wiederanlaufzeit sauber und belastbar.
Wählen Sie eine Haftzeit, die auch Lieferzeiten, Wiederbeschaffung und Genehmigungsverzögerungen realistisch abbildet.
Stimmen Sie Sach-, BU- und Mehrkostenklauseln ohne Schnittstellenlücken aufeinander ab.
Prüfen Sie Rückwirkungsschäden bei Lieferanten- und Kundenabhängigkeiten.
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Die am Markt üblichen Standardverträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standardverträge enthalten regelmäßig Deckungslücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktionsunternehmen nicht geeignet.
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Rechtlicher Hinweis: Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, dem individuellen Bedingungswerk, den vereinbarten Klauseln, Selbstbehalten, Entschädigungsgrenzen, Sicherheitsvorschriften sowie der vollständigen und richtigen Risikobeschreibung.

