Erweiterte Betriebs­unterbrechungs­versicherung

Die erweiterte BU schließt Lücken, die bei klassischen Grundgefahren offenbleiben.

Erweiterte Betriebs­unterbrechungs­versicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Erweiterte Betriebs­unterbrechungs­versicherung ersetzt den Ertrags­ausfall­schaden, wenn der laufende Betrieb infolge eines versicherten Sachschadens aus weiter gefassten versicherten Gefahren ganz oder teilweise stillsteht oder wesentlich beeinträchtigt ist.

Versichert sind typischerweise der entgangene Betriebs­gewinn und die fortlaufenden fixen Kosten während der Haftzeit. Je nach Bedingungs­werk können auch Mehrkosten, Schadenminderungskosten, Aufwendungen zur Wiederaufnahme des Betriebs oder Mehrkosten der Fremdvergabe vereinbart werden.

Wer benötigt diese Versicherung?

Unternehmen mit hohen Fixkosten, komplexen Lieferterminen, hohem Automatisierungsgrad oder geringer Ausweichkapazität benötigen Betriebs­unterbrechungsschutz regelmäßig existenziell.

Was ist konkret versichert?

Versichert ist nicht die beschädigte Sache selbst, sondern die wirtschaftliche Folge des Sachschadens: der Betriebs­stillstand bzw. die Betriebs­beeinträchtigung.

Die erweiterte BU knüpft typischerweise an eine erweiterte Sachdeckung an und umfasst je nach Vertrag zusätzliche Gefahren, z. B. Innere Unruhen, Fahrzeuganprall, Rauch, Überspannung oder sonstige benannte Gefahren.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Unterbrechung oder Beeinträchtigung des Betriebs infolge eines versicherten Sachschadens aus weiter gefassten versicherten Gefahren
  • Fortlaufende feste Kosten, z. B. Löhne/Gehälter, Mieten, Leasingraten, Zinsen, Grundkosten
  • Entgangener Betriebs­gewinn
  • Vereinbarte Mehrkosten zur Aufrechterhaltung oder schnelleren Wiederaufnahme des Betriebs

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Gefahren, die trotz erweiterter BU nicht im zugrunde liegenden Sachvertrag gedeckt sind
  • Reine Markt- oder Absatzverluste
  • Pandemien oder behördliche Betriebsschließungen ohne entsprechenden Sonderbaustein
  • Nicht vereinbarte Rückwirkungsschäden

Geltungsbereich der Versicherung?

Versicherungs­schutz besteht für die im Vertrag benannten Betriebs­stätten und die dort versicherten Ertragsinteressen.

Maßgeblich ist, an welchen Betriebs­stätten die zugrunde liegenden Sachwerte und die Ertragsinteressen versichert sind. Auslandstandorte, Fremdlager, Zulieferer- oder Kundenabhängigkeiten sind nur mit ausdrücklicher Erweiterung erfasst.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Die Versicherungs­summe wird aus dem versicherten Jahresrohertrag bzw. Deckungsbeitrag sowie den fortlaufenden Kosten abgeleitet. Maßgeblich sind realistische Produktions- und Wiederanlaufzeiten, nicht nur der letzte Jahresabschluss.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Entgangener Betriebs­gewinn für die Dauer der versicherten Haftzeit
  • Fortlaufende fixe Kosten trotz Betriebs­stillstand
  • Vereinbarte Mehrkosten zur Schadenminderung oder zur Aufrechterhaltung der Leistungserbringung
  • Gegebenenfalls Nebenkosten, Aufräumungs- und Sofortmaßnahmen, soweit vertraglich vorgesehen

Was ist zu beachten?

Erweiterte BU ist sinnvoll, wenn das Risikoprofil des Unternehmens deutlich über Feuer/LW/Sturm/ED hinausgeht.

Besonders kritisch sind die korrekte Ermittlung des Jahresrohertrags bzw. Deckungsbeitrags, die passende Haftzeit, die Definition von Rückwirkungsschäden und die Einbeziehung von Abhängigkeiten in der Lieferkette.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Anprall an Trafostation

Ein Fahrzeug prallt gegen eine betriebliche Trafostation. Die Stromversorgung fällt aus, der Betrieb steht. Besteht für diese Gefahr Sachdeckung, kann die erweiterte BU die Ertragsfolgen übernehmen.

Rauchschaden ohne offenen Brand

Durch ein technisches Ereignis kommt es zu massivem Rauch- und Rußeintrag in sensible Produktionszonen. Die erweiterte BU springt ein, wenn der zugrunde liegende Sachschaden bedingungsgemäß gedeckt ist.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Ermitteln Sie Jahresrohertrag, Fixkosten und maximale Wiederanlaufzeit sauber und belastbar.

2

Wählen Sie eine Haftzeit, die auch Lieferzeiten, Wiederbeschaffung und Genehmigungsverzögerungen realistisch abbildet.

3

Stimmen Sie Sach-, BU- und Mehrkostenklauseln ohne Schnittstellenlücken aufeinander ab.

4

Prüfen Sie Rückwirkungsschäden bei Lieferanten- und Kundenabhängigkeiten.

5

Erweitern Sie BU nie isoliert, sondern immer parallel zur zugrunde liegenden Sachdeckung.

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