Glas­versicherung

Für viele Unternehmen ist Glas kein Kernrisiko. Bei hochwertigen Fassaden oder Sonderverglasungen kann die Sparte trotzdem wirtschaftlich sinnvoll sein.

Glas­versicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Glas­versicherung schützt die versicherten Sachen Ihres Unternehmens gegen die finanziellen Folgen eines versicherten Bruchs von versicherten Verglasungen. Erstattet wird regelmäßig der unmittelbare Sachschaden; je nach Vertrags­gestaltung können zusätzlich Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten sowie sonstige vereinbarte Nebenkosten eingeschlossen werden.

Für produzierende Unternehmen ist diese Sparte ein zentraler Baustein des Sach­versicherungs­konzepts. Entscheidend ist, dass der Vertrag nicht nur die Standardgefahr benennt, sondern auch die betriebsspezifischen K.O.-Klauseln, Sicherungs­vorschriften und Entschädigungs­grenzen sauber verhandelt sind.

Wer benötigt diese Versicherung?

Die Sparte ist vor allem für Unternehmen mit hochwertigen Schaufenstern, Pfosten-Riegel-Fassaden, Glasabtrennungen, Lichtkuppeln, Vitrinen, Spezialverglasungen oder aufwändigen Innenausbauten relevant. Für viele Produktions­unternehmen ist sie kein existenzielles, aber ein sinnvolles Ordnungsrisiko.

Was ist konkret versichert?

Versichert sind die im Vertrag bezeichneten fertig eingesetzten oder montierten Glasscheiben, Kunststoffscheiben, Glaskeramikflächen sowie gegebenenfalls Werbeanlagen, Glasbausteine oder Sonderverglasungen.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Bruchschäden an der versicherten Verglasung unabhängig von der konkreten Ursache, soweit kein Ausschluss greift
  • Kosten für Notverglasung, Entsorgung, Gerüste oder Schutzmaßnahmen, wenn mitversichert
  • Beschriftungen, Folien, Oberflächenbearbeitungen oder Sonderausstattungen, soweit ausdrücklich eingeschlossen
  • Bruch an Innen- und Außenverglasungen, wenn beide Bereiche im Vertrag erfasst sind

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Schäden an Rahmen, Beschlägen, Mauerwerk oder angrenzenden Bauteilen, soweit nicht zusätzlich versichert
  • Kratzer, Schrammen, blinde Stellen, Undichtigkeiten oder reine Oberflächenschäden ohne Bruch
  • Bruch an Hohlgläsern, Beleuchtungskörpern oder Produktionswerkzeugen, soweit diese nicht als versicherte Verglasung gelten
  • Schäden an nicht bezeichneten Sonderverglasungen oder Werbeanlagen

Geltungsbereich der Versicherung?

Versichert sind die im Vertrag bezeichneten Standorte und die dort vorhandenen Glasflächen bzw. Glaseinbauten.

Versichert sind regelmäßig die im Versicherungs­vertrag bezeichneten Betriebs­stätten. Weitere Standorte, Außenlager, Fremdlager, Baustellen oder mobile Risiken müssen gesondert benannt oder pauschal mitversichert werden.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Glasverträge arbeiten häufig nicht mit klassischen Summen je Einzelglas, sondern mit einer risikobasierten Beschreibung der versicherten Verglasungen. Dennoch müssen wertintensive Sondergläser, großformatige Fassaden oder gebogene Spezialscheiben ausdrücklich erfasst sein.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Ersatz der beschädigten Verglasung einschließlich Aus- und Einbau
  • Erstattung vereinbarter Notverglasungs-, Gerüst-, Entsorgungs- und Schutzkosten
  • Gegebenenfalls Mitersatz von Beschriftungen, Folien und Oberflächenbearbeitungen
  • Kosten der provisorischen Sicherung bis zur Wiederherstellung

Was ist zu beachten?

Die Glas­versicherung ist kein Ersatz für Bauwerks- oder Inhaltsdeckung. Bei Sonderglas, ESG/VSG-Aufbauten, Wärmeschutz- und Brandschutzverglasungen oder großformatigen Fassaden muss der Vertragswortlaut sehr präzise sein.

Im Schadenfall prüft der Versicherer sehr genau, ob gefahrerhebliche Umstände richtig angegeben wurden und ob Sicherheits­vorschriften eingehalten waren. Gerade bei Produktions­unternehmen entscheiden Risiko­beschreibung, Summenermittlung und Sonderklauseln über die tatsächliche Werthaltigkeit des Versicherungs­schutzes.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Glasschaden an Empfangsfront

Ein Anlieferfahrzeug touchiert beim Rangieren die Ganzglasfront des Empfangsbereichs. Mehrere Scheiben zerspringen. Die Glas­versicherung übernimmt – je nach Vereinbarung – Ersatz, Ausbau, Entsorgung und Notverglasung.

Bruch einer Hallenlichtkuppel

Durch eine unglückliche Wartungshandlung bricht eine Lichtkuppel. Regen droht einzudringen. Die Glas­versicherung trägt den versicherten Bruchschaden; etwaige Nässeschäden am Inventar fallen dagegen in andere Sparten.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Definieren Sie Sonderverglasungen, Lichtkuppeln und Werbeanlagen ausdrücklich im Vertrag.

2

Prüfen Sie, ob Folien, Beschriftungen und Oberflächenbearbeitungen mitversichert sind.

3

Grenzen Sie Glas- von Sach-, Sturm/Hagel- und Bauleistungsdeckung sauber ab.

4

Nutzen Sie Glasdeckung nur dort, wo das Kosten-Nutzen-Verhältnis betriebswirtschaftlich sinnvoll ist.

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Die am Markt üblichen Standard­verträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standard­verträge enthalten regelmäßig Deckungs­lücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktions­unternehmen nicht geeignet.

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