Maschinen­versicherung

Bei stationären Maschinen ist der Schaden oft nicht nur technisch, sondern sofort ertragswirksam.

Maschinen­versicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Maschinen­versicherung schützt die versicherten Sachen Ihres Unternehmens gegen die finanziellen Folgen eines versicherten unvorhergesehenen Sachschadens an stationären Maschinen. Erstattet wird regelmäßig der unmittelbare Sachschaden; je nach Vertrags­gestaltung können zusätzlich Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten sowie sonstige vereinbarte Nebenkosten eingeschlossen werden.

Für produzierende Unternehmen ist diese Sparte ein zentraler Baustein des Sach­versicherungs­konzepts. Entscheidend ist, dass der Vertrag nicht nur die Standardgefahr benennt, sondern auch die betriebsspezifischen K.O.-Klauseln, Sicherungs­vorschriften und Entschädigungs­grenzen sauber verhandelt sind.

Wer benötigt diese Versicherung?

Produktions­unternehmen, verarbeitende Betriebe, Druckereien, Lebensmittelhersteller, Metall- und Kunststoffverarbeiter sowie jeder Betrieb mit kritischen Produktions­maschinen sollten diese Sparte regelmäßig prüfen.

Was ist konkret versichert?

Versichert sind die im Vertrag bezeichneten stationären Maschinen und maschinellen Einrichtungen einschließlich ihrer fest verbundenen mechanischen, elektrischen und gegebenenfalls elektronischen Komponenten.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit und Böswilligkeit
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler sowie Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Kurzschluss, Überspannung, Überstrom, Zentrifugalkräfte, Wasser- und Ölmangel sowie sonstige unvorhergesehene innere Betriebsvorgänge im bedingungsgemäßen Umfang
  • Physische Beschädigung oder Zerstörung durch äußere Einwirkung

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Normale Abnutzung, Verschleiß, Korrosion, Kavitation oder allmähliche Verschlechterung
  • Reine Mängelbeseitigung ohne eingetretenen versicherten Sachschaden
  • Betriebsschäden an elektronischen Bauteilen ohne nachweisbare äußere Einwirkung, soweit der Vertrag dies ausschließt
  • Schäden, die über Wartungsvertrag, Garantie oder Gewährleistung anderweitig gedeckt sind

Geltungsbereich der Versicherung?

Versicherungs­schutz besteht grundsätzlich an den im Vertrag genannten Standorten. Transportable Geräte, Leihmaschinen, Reserveaggregate oder Außenstandorte sind gesondert zu benennen.

Versichert sind regelmäßig die im Versicherungs­vertrag bezeichneten Betriebs­stätten. Weitere Standorte, Außenlager, Fremdlager, Baustellen oder mobile Risiken müssen gesondert benannt oder pauschal mitversichert werden.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Die Versicherungs­summe entspricht regelmäßig dem Neuwert der Maschine einschließlich fest verbundener Bestandteile sowie Kosten für Montage, Frachten und Zölle. Unter­versicherung entsteht häufig bei Umbauten, Retrofits oder nachgerüsteter Peripherie.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Reparaturkosten einschließlich De- und Remontage
  • Wiederbeschaffungs- oder Neuwertentschädigung bei Totalschaden nach Bedingungs­werk
  • Kosten für Aufräumung, Bergung und gegebenenfalls Expressfracht, wenn vereinbart
  • Leistung für versicherte Folgekosten im vereinbarten Umfang

Was ist zu beachten?

Maschinenverträge entscheiden sich im Detail: Elektronikanteil, Fundamentierung, Hilfsaggregate, Werkzeuge, Innenbetriebsschäden, Bruchrisiken und die Schnittstelle zur Maschinen-BU müssen exakt geregelt werden.

Im Schadenfall prüft der Versicherer sehr genau, ob gefahrerhebliche Umstände richtig angegeben wurden und ob Sicherheits­vorschriften eingehalten waren. Gerade bei Produktions­unternehmen entscheiden Risiko­beschreibung, Summenermittlung und Sonderklauseln über die tatsächliche Werthaltigkeit des Versicherungs­schutzes.

Aus der Praxis

Schaden­bei­spiele aus dem Alltag

Lagerschaden an Bearbeitungszentrum

An einem Bearbeitungszentrum versagt ein Spindellager. Es kommt zu einem massiven Folgeschaden an Spindel und Gehäuse. Die Maschinen­versicherung übernimmt – soweit bedingungsgemäß – die Reparatur des eingetretenen Sachschadens.

Hydraulikschaden nach Bedienfehler

Beim Umrüsten einer Pressenanlage wird ein Bedienfehler gemacht. Die Hydraulik wird beschädigt, mehrere Komponenten müssen ersetzt werden. Genau für solche unvorhergesehenen Betriebsschäden ist die Sparte gedacht.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Erfassen Sie Retrofits, Zusatzaggregate, Werkzeugsysteme und Automatisierungseinheiten vollständig.

2

Prüfen Sie die Abgrenzung zwischen Maschinen-, Elektronik- und Instandhaltungsthemen.

3

Versichern Sie kritische Leit- und Steuerungstechnik ohne Zuordnungslücken.

4

Kombinieren Sie die Sachdeckung mit einer angemessenen Maschinen-Betriebs­unterbrechung.

Jetzt Versicherungs­schutz professionell prüfen lassen

Die am Markt üblichen Standard­verträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standard­verträge enthalten regelmäßig Deckungs­lücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktions­unternehmen nicht geeignet.

Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maß­geschneiderten Versicherungs­schutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.

Unsere Fach­spezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungs­schutz möglichst kosten­neutral aufwerten und Unternehmens­risiken sinnvoll absichern können.

Oder sprechen Sie direkt mit uns: +49 371 40399-50