Maschinenversicherung
Bei stationären Maschinen ist der Schaden oft nicht nur technisch, sondern sofort ertragswirksam.
Maschinenversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungsschutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertragsgestaltung besonders ankommt.
Schnellnavigation
- Was leistet dieser Versicherungsschutz?
- Wer benötigt diese Versicherung?
- Was ist konkret versichert?
- Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Geltungsbereich der Versicherung?
- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
- Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Was ist zu beachten?
- Schadenbeispiele aus dem Alltag
- Tipps für den Versicherungsschutz
Was leistet dieser Versicherungsschutz?
Die Maschinenversicherung schützt die versicherten Sachen Ihres Unternehmens gegen die finanziellen Folgen eines versicherten unvorhergesehenen Sachschadens an stationären Maschinen. Erstattet wird regelmäßig der unmittelbare Sachschaden; je nach Vertragsgestaltung können zusätzlich Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten, Mehrkosten sowie sonstige vereinbarte Nebenkosten eingeschlossen werden.
Für produzierende Unternehmen ist diese Sparte ein zentraler Baustein des Sachversicherungskonzepts. Entscheidend ist, dass der Vertrag nicht nur die Standardgefahr benennt, sondern auch die betriebsspezifischen K.O.-Klauseln, Sicherungsvorschriften und Entschädigungsgrenzen sauber verhandelt sind.
Wer benötigt diese Versicherung?
Produktionsunternehmen, verarbeitende Betriebe, Druckereien, Lebensmittelhersteller, Metall- und Kunststoffverarbeiter sowie jeder Betrieb mit kritischen Produktionsmaschinen sollten diese Sparte regelmäßig prüfen.
Was ist konkret versichert?
Versichert sind die im Vertrag bezeichneten stationären Maschinen und maschinellen Einrichtungen einschließlich ihrer fest verbundenen mechanischen, elektrischen und gegebenenfalls elektronischen Komponenten.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit und Böswilligkeit
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler sowie Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
- Kurzschluss, Überspannung, Überstrom, Zentrifugalkräfte, Wasser- und Ölmangel sowie sonstige unvorhergesehene innere Betriebsvorgänge im bedingungsgemäßen Umfang
- Physische Beschädigung oder Zerstörung durch äußere Einwirkung
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Normale Abnutzung, Verschleiß, Korrosion, Kavitation oder allmähliche Verschlechterung
- Reine Mängelbeseitigung ohne eingetretenen versicherten Sachschaden
- Betriebsschäden an elektronischen Bauteilen ohne nachweisbare äußere Einwirkung, soweit der Vertrag dies ausschließt
- Schäden, die über Wartungsvertrag, Garantie oder Gewährleistung anderweitig gedeckt sind
Geltungsbereich der Versicherung?
Versicherungsschutz besteht grundsätzlich an den im Vertrag genannten Standorten. Transportable Geräte, Leihmaschinen, Reserveaggregate oder Außenstandorte sind gesondert zu benennen.
Versichert sind regelmäßig die im Versicherungsvertrag bezeichneten Betriebsstätten. Weitere Standorte, Außenlager, Fremdlager, Baustellen oder mobile Risiken müssen gesondert benannt oder pauschal mitversichert werden.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Versicherungssumme entspricht regelmäßig dem Neuwert der Maschine einschließlich fest verbundener Bestandteile sowie Kosten für Montage, Frachten und Zölle. Unterversicherung entsteht häufig bei Umbauten, Retrofits oder nachgerüsteter Peripherie.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Reparaturkosten einschließlich De- und Remontage
- Wiederbeschaffungs- oder Neuwertentschädigung bei Totalschaden nach Bedingungswerk
- Kosten für Aufräumung, Bergung und gegebenenfalls Expressfracht, wenn vereinbart
- Leistung für versicherte Folgekosten im vereinbarten Umfang
Was ist zu beachten?
Maschinenverträge entscheiden sich im Detail: Elektronikanteil, Fundamentierung, Hilfsaggregate, Werkzeuge, Innenbetriebsschäden, Bruchrisiken und die Schnittstelle zur Maschinen-BU müssen exakt geregelt werden.
Im Schadenfall prüft der Versicherer sehr genau, ob gefahrerhebliche Umstände richtig angegeben wurden und ob Sicherheitsvorschriften eingehalten waren. Gerade bei Produktionsunternehmen entscheiden Risikobeschreibung, Summenermittlung und Sonderklauseln über die tatsächliche Werthaltigkeit des Versicherungsschutzes.
Aus der Praxis
Schadenbeispiele aus dem Alltag
Lagerschaden an Bearbeitungszentrum
An einem Bearbeitungszentrum versagt ein Spindellager. Es kommt zu einem massiven Folgeschaden an Spindel und Gehäuse. Die Maschinenversicherung übernimmt – soweit bedingungsgemäß – die Reparatur des eingetretenen Sachschadens.
Hydraulikschaden nach Bedienfehler
Beim Umrüsten einer Pressenanlage wird ein Bedienfehler gemacht. Die Hydraulik wird beschädigt, mehrere Komponenten müssen ersetzt werden. Genau für solche unvorhergesehenen Betriebsschäden ist die Sparte gedacht.
Tipps für den Versicherungsschutz
Erfassen Sie Retrofits, Zusatzaggregate, Werkzeugsysteme und Automatisierungseinheiten vollständig.
Prüfen Sie die Abgrenzung zwischen Maschinen-, Elektronik- und Instandhaltungsthemen.
Versichern Sie kritische Leit- und Steuerungstechnik ohne Zuordnungslücken.
Kombinieren Sie die Sachdeckung mit einer angemessenen Maschinen-Betriebsunterbrechung.
Jetzt Versicherungsschutz professionell prüfen lassen
Die am Markt üblichen Standardverträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standardverträge enthalten regelmäßig Deckungslücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktionsunternehmen nicht geeignet.
Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.
Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz möglichst kostenneutral aufwerten und Unternehmensrisiken sinnvoll absichern können.
Oder sprechen Sie direkt mit uns: +49 371 40399-50
Rechtlicher Hinweis: Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, dem individuellen Bedingungswerk, den vereinbarten Klauseln, Selbstbehalten, Entschädigungsgrenzen, Sicherheitsvorschriften sowie der vollständigen und richtigen Risikobeschreibung.

