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Schadenmeldung Kfz-Versicherung

Für Ihre Fahrzeuge: Haftpflicht, Teil- und Vollkasko. Unfall, Diebstahl, Glasbruch, Wildschaden. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus.

Schadenformular Kraftfahrzeugversicherung

Sie können Ihre Angaben direkt online ausfüllen und uns über den Sendebutton zusenden. Eine Kopie der Daten wird an Ihre angegebene Emailadresse gesendet.

Wichtige Hinweise:
  • Melden Sie den Schaden bitte unverzüglich an uns, damit die Obliegenheiten gegenüber dem Versicherer erfüllt werden. Melden Sie bitte auch einen möglichen Schaden.
  • Senden Sie uns aussagekräftige Bilder zur Schadensache und eine/n Kostenschätzung/Kostenvoranschlag.
  • Geben Sie gegenüber dem Anspruchsteller/Geschädigten kein Schuldanerkenntnis ab, auch wenn die Schadenfrage geklärt scheint.
  • Zahlen Sie KEINE Rechnung an den Anspruchsteller/Geschädigten vor Freigabe durch den Versicherer!
  • Bewahren Sie beschädigte Sachen unbedingt auf. Weisen Sie die Werkstatt bitte daraufhin.
  • Beginnen Sie erst mit der Reparatur, wenn Sie von uns die Reparaturfreigabe erhalten.
  • Tragen Sie unbedingt zur Minderung des Schadens bei. Wir beraten Sie gern dazu.
    Sie sind immer zur Schadenminderung verpflichtet.

Weiterhin bitten wir, unsere Datenschutzerklärung und unser Impressum mit den gesetzlichen Pflichtmitteilungen zu beachten.

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1. Wann und wo ereignete sich der Schaden?

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2. Wie ereignete sich der Schaden?

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Hier haben Sie die Möglichkeit, Fotos vom Schadenort direkt zu übermitteln.
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3. Wer verursachte den Schaden?

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Stand der Verursacher unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen?*
Stand der Verursacher unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen?
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War der Verursacher im Besitz eines gültigen Führerscheins?*
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4. Wer ist der Geschädigte?

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5. Was wurde beschädigt?

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Ist eine Wiederherstellung möglich?*
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Liegt ein Kostenvoranschlag vor?
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6. Wurde jemand verletzt?

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7. Ist am eigenen Fahrzeug ein Schaden eingetreten?

Ist am eigenen Fahrzeug ein Schaden eingetreten?*
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8. Wurde der Schaden polizeilich aufgenommen?

Wurde der Schaden polizeilich aufgenommen?*
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9. An wen ist die Ersatzpflicht/ Regulierung zu leisten?

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10. Wie entstand der Schaden?

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Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Skizze vom Schadenhergang direkt zu übermitteln.
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Wichtige Hinweise:
  • Melden Sie den Schaden unverzüglich an uns, damit die Obliegenheiten gegenüber dem Versicherer erfüllt werden.
  • Senden Sie uns aussagekräftige Bilder zur Schadensache.
  • Geben Sie gegenüber dem Geschädigten kein Schuldanerkenntnis ab, auch wenn die Schadenfrage geklärt scheint.
  • Bewahren Sie beschädigte Sachen unbedingt auf!
  • Beginnen Sie erst mit der Reparatur, wenn Sie von uns die Reparaturfreigabe erhalten.
  • Tragen Sie unbedingt zur Minderung des Schadens bei. Wir beraten Sie gern dazu.
    Sie sind zur Schadenminderung verpflichtet.

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