Die enorme Inflation stellt für Ihre Haftungssituation eine große Bedrohung dar.
Die "Politik der Notenpresse und des leichten Geldes" und die globalen Entwicklungen der letzten Jahre haben unter anderem durch die Preisexplosionen im Öl-, Gas- und Stromsektor die Kosten für Unternehmen und Verbraucher massiv in die Höhe getrieben. Dies sorgt – in Verbindung mit teilweise sinnfreien politischen Entscheidungen in der EU und in Deutschland – dafür, dass heftig an der Preisschraube gedreht wurde und die Inflation im Oktober 2022 auf eine Rekordhöhe von 10,4 Prozent stieg. Dabei reden wir nur vom Warenkorb, der ständig von den "Handwerkern der Politik" angepasst wird, um die Daten zu schönen (z.B. Surrogate im Warenkorn - zur Senkung der offiziellen Inflationsrate wird der Energieanteil im Warenkorn 2022 gesenkt). Die Politik der Ahnungslosen beruhigt die Masse und spricht von einem temporären Effekt, aber zahlreiche Indikatoren und wirtschaftliche Entwicklungen weisen darauf hin, dass die Inflation bleiben wird - zumindest im Bereich von vier bis sechs Prozent - und damit die Ersparnisse der Bürger zerstören wird. Profitieren werden die überschuldeten Staaten. Für 2023 prognostiziert das Research-Unternehmen Statista eine Steigerung der Inflationsrate um 8,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Doch was hat das mit Ihren Deckungs- und Versicherungssummen in Ihren Verträgen zu tun?
Besonders bei Verträgen mit fix vereinbarten Versicherungssummen besteht das Risiko einer Unterversicherung, weil die anfallenden Kosten bzw. die Preise der versicherten Gegenstände mittlerweile inflationsbedingt höher sind als die abgesicherten Deckungssummen. Folgendes Schadenbeispiel verdeutlicht die Thematik:
Im ersten Stockwerk eines Geschäftshauses kommt es an Silvester zu einem Brand. Die Feuerwehr kann das Gebäude mit ausgiebigem Löschwassereinsatz teilweise retten. Unter den ausgebrannten Büroräumen befindet sich im Erdgeschoss eine Produktionshalle des Unternehmens, die durch die Wassermassen in Mitleidenschaft gezogen wird. Unter anderem werden fast alle elektronischen Geräte und Maschinen durch eindringende Feuchtigkeit sowie Kontamination mit Salzsäure (Reaktion von Kunststoffrauchgasen mit Löschwasser) unbrauchbar. Das Unternehmen hat im Jahr 2019 für die Produktion im Rahmen einer Geschäftsinhaltsversicherung mit einer Deckungssumme von 23.500.000 Euro vorgesorgt. Für die Neuanschaffung und Wiederherstellung identischer Geräte und Maschinen muss inflationsbedingt zwischenzeitlich eine Gesamtsumme von etwa 29.200.000 Euro veranschlagt werden. Die Geschäftsinhaltsversicherung leistet nur anteilig wegen Unterversicherung von 24,4% , also 17,7 Mio. Euro. Im Vertrag des Unternehmens ist – wie in vielen Verträgen am Markt – keine automatische Anpassung der Versicherungssummen vereinbart. Dem Unternehmen fehlen für den Wiederaufbau 11,43 Mio. Euro.
Mehr zur Problematik der Unterversicherung auf Unterversicherung
Das Problem besteht nicht nur bei den Sachversicherungen!
Das beschriebene Risiko für den zu geringen Versicherungsschutz besteht nicht nur bei gewerblichen Sachversicherungen, wie der Inhalts-, Gebäude- oder Elektronikversicherung, sondern beispielsweise auch bei der Absicherung von Maschinen- und Haftpflichtrisiken. Oft werden die Deckungssummen über viele Jahre nicht der Risikosituation des Unternehmens angepasst. Deshalb sollten Sie jetzt vor allem bei Verträgen mit fixen Versicherungssummen überprüfen, ob die Deckungssummen noch ausreichend sind. Wir unterstützen Sie gern dabei.
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Text/Bearbeitung: Vivian Leiteritz