Betriebshaftpflicht - Produkthaftpflicht - Produkthaftung - Import-/Exportrisiken
Der Schaden aus Fernost
Die Wirren des Produkthaftungsgesetzes für Unternehmen
Bereits am 1. Januar 1990 wurde in Deutschland das Produkthaftungsgesetz eingeführt, um eine einheitliche Regelung zur Haftung eines Herstellers bei fehlerhaften Produkten zu schaffen. Der Gesetzgeber versteht unter einem Produkt alle beweglichen Dinge, auch wenn sie nur Teil einer anderen beweglichen oder unbeweglichen Sache sind. Auch Elektrizität wird als Produkt gewertet, für das die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes greifen.
Wir leben in einem Zeitalter der Globalisierung, in der es auch für mittelständische Betriebe üblich ist, Teile aus Fernost zuliefern zu lassen bzw. Handelswaren direkt zu importieren. Der niedrige Einkaufspreis verspricht gute Gewinnmargen bei einer inzwischen soliden Qualität.
Gerade bei reinen Handelsbetrieben wird oft nicht daran gedacht, dass man in einem solchen Fall als Quasi-Hersteller haftbar wird.
Haftbar? Was ist ein Quasihersteller?
Vor allem bei fertigen Produkten, in deren Entwicklung man selbst nicht eingebunden war, ist deshalb Vorsicht angebracht. Auch ein einfaches Stofftier und verarbeitete Textilien oder Lebensmittel können die Gefahr dauerhafter Gesundheitsschädigungen in sich bergen. Sie haften als sogenannter Quasihersteller, weil Sie mangelhafte Produkte, die außerhalb der EU gefertigt wurden, in der EU in Verkehr gebracht haben.
Meist deckt der Umfang einer am Markt üblichen Betriebshaftpflichtversicherung das Problem der Produkthaftung nicht mit ab. Wir empfehlen daher vor Bestellung bzw. Aufnahme importierter Waren von außerhalb des Gebiets der EU das Gespräch mit uns zu suchen, damit wir Ihr Haftungsrisiko konkret ausloten können. Gehen Sie bitte auf Nummer sicher!
Zahlreiche Schadenfälle in den letzten 28 Jahren belegen, dass eine ausreichende Produkthaftungsversicherung unbedingt notwendig ist, um das eigene Unternehmen wirksam zu schützen.
Bei manchen Unternehmen mussten erst dunkle Wolken aufziehen, ehe sie die qualifizierte Beratung unseres Hauses gesucht haben.
Weitere Informationen...
Die IHKs der Bundesländer haben in der Regel sehr gute Abhandlungen zu diesem Themenbereich erstellt. Unter dem folgenden Link kann sich bei der IHK Pfalz näher zur Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz eingelesen werden. Dies empfehlen wir für Hersteller, Händler und Importeure.
Link: Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz
Welche Lösung können wir Ihnen bieten?
Im Moment wetteifern die Versicherer mal wieder um Marktanteile im Bereich der Betriebshaftpflichtversicherungen.
Angebote wie: "Zehn Prozent unter den Vorversicherer..." sind keine Seltenheit.
Aber Vorsicht!
Oftmals fehlen in den Neuverträgen sehr wichtige Deckungsinhalte, die auf den ersten Blick für den Verbraucher bzw. das versicherte Unternehmen nicht erkennbar sind. Im Schadenfall kommt dann das Erwachen.
Nur ein guter Versicherungsvertrag mit leistungsstarken Bedingungen kann Sie und Ihr Unternehmen im Schadenfall zuverlässig schützen.
Es gibt viele wichtige Ergänzungen, die in die Standardverträge zusätzlich übernommen werden müssen (z. B. Regressverzichts-, Lieferketten-, Serienschaden-, Repräsentanten-, Versehens-, Schadenmeldefristklauseln usw.).
Meist fehlen auch Deckungsbausteine innerhalb der Produkthaftpflichtversicherung, sodass zum Beispiel notwendige Aus- und Einbaukosten, Weiterver-/Weiterbearbeitungskosten, Kosten für Umetikettierungen u.v.m. im Schadenfall nicht ersetzt werden und die Liquidität Ihres Unternehmens gefährden.
Unser Fachgebiet ist es, maßgeschneiderten und preiswerten Versicherungsschutz für Unternehmen zu schaffen. Die üblicherweise am Markt verkauften Standardverträge sind für mittelständische Unternehmen oftmals ungeeignet.
Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz kostenneutral aufwerten können.
Sie erreichen uns 24 Stunden an 365 Tagen über unseren Chat, unser Kontaktformular (Gern rufen wir Sie zurück.) oder telefonisch unter: +49-371-40399-50.
Bearbeitung: Vivian Leiteritz
Bild: Pexels-Dark Clouds-415355