Die Politik greift mit den "Corona-Maßnahmen" massiv in die Marktwirtschaft ein und schafft u. a. mit der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und Unterbrechung der Lieferketten durch Grenzsschließungen die Grundlagen für Zombie-Unternehmen und einen verschobenen Insolvenzdominoeffekt mit weitreichenden Folgen - nicht nur für die Führungskräfte.
Die wirtschaftlichen Verwerfungen sind in zahlreichen Unternehmen deutlich. Jahrelange Aufbauarbeit und finanzielle Reserven wurden in wenigen Monaten zunichtegemacht. Viele Firmen kämpfen ums Überleben und gerade im Mittelstand sehen UnternehmerInnen ihr Lebenswerk gefährdet.
Durch die fehlenden Regelinsolvenzauflagen ist es kaum noch möglich, "quasiinsolvente" Auftraggeber zu erkennen. Es bilden sich mehr und mehr "Zombie-Unternehmen", die von staatlichen Hilfeleistungen und Krediten abhängig werden.
Bitte verstehen Sie uns nicht falsch. Wir machen diesen Unternehmern keinen Vorwurf, weil die meisten völlig unverschuldet in diese Lage gebracht wurden.
Dennoch möchten wir unsere Mandanten vor dieser Marktsituation warnen, da sie zu einem verzögerten Dominoeffekt führen kann und heute noch gesunde Unternehmen durch Zahlungsausfälle in den Insolvenzsog ziehen.
Zudem steigt mit der neuen Gesetzeslage die Haftung für Führungskräfte deutlich an und fordert eine noch umfangreichere Dokumentation von Risiken.
Wo liegt das Problem?
Das „Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts“ trat mit Wirkung vom 01. Januar 2021 in Kraft. Damit soll gewährleistet werden, dass Unternehmen fortbestehen können, die im Zuge der aktuellen politischen Maßnahmen in finanzielle Notlage geraten sind.
Eine Insolvenz soll durch das Sanierungsverfahren verhindert werden, sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden können. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit können die in Not geratenen Firmen eine frühzeitige Sanierung auf der Grundlage anstreben, dass 75% der Gläubiger dem Sanierungs- und Restrukturierungsplan zustimmen.
Die Insolvenzantragspflicht kann bis zu zwölf Monate ausgesetzt werden. Die Gläubigerinteresssen rücken nun bereits mit der drohenden Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens in den Fokus.
Viele mittelständische Unternehmen erholen sich gerade vom schwierigen Jahr 2020 bzw. versuchen mit voller Kraft, die Firma aus der Talsohle zu bringen. Jeder Auftrag wird gern angenommen.
Dabei stellen wir fest, dass die notwendigen Prüfungen neuer und bekannter Auftraggeber nicht mit der notwendigen Sorgfalt durchgeführt werden. Die Freude über den Neuauftrag und die Hoffnung, die Geschäfte wieder anzukurbeln, überwiegt.
Aber genau damit bringen sich viele Unternehmen selbst in eine bedrohliche Lage.
Wieso noch mehr Haftung?
Es gilt nun, dass für eine mögliche drohende Zahlungsunfähigkeit ein Prognosezeitraum von 24 Monaten anzuwenden ist. Für Unternehmen heißt das, dass eine Liquiditätsplanung von 24 Monaten Grundlage sein muss. Sollte es notwendige Änderungen des Liquiditätsplans geben, die einen längeren Planungszeitraum erfordern, müssen diese einer Revision standhalten.
Für Führungskräfte heißt das: Ohne die notwendige Transparenz ist der Vorwurf einer Insolvenzverschleppung und die damit verbundene persönliche Haftung der Geschäftsleitung unmittelbar gegeben. Diese Mehrpflichten führen also unweigerlich zu mehr Haftungsansätzen.
Die bekannten Gesetze (z. Bsp. GmbHG der AktG) bleiben weiterhin bestehen und damit auch die hohe Haftung der Führungskräfte in Ihrem Unternehmen.
Dokumentieren Sie revisionssicher, um nicht in die persönliche Haftung zu geraten. Bitte beachten Sie, dass nach wie vor bei verspäteter Insolvenzantragsstellung, die Masseschmälerungshaftung bestehen bleibt.
Sie müssen als Geschäftsführer nachweisen, dass Sie auch im Sanierungsverfahren besondere Sorgfalt haben walten lassen. Und Sie müssen nachweisen, dass Sie den Standards der ordentlichen Geschäftsführung nachgekommen sind und stets im Interesse der Gläubiger gehandelt haben. Sonst droht die persönliche Haftungsinanspruchnahme und unter Umständen sogar Freiheitsentzug.
Wie schützen Sie sich und Ihr Unternehmen?
Der Blick von außen...
Im Regelinsolvenzverfahren können Sie beim Studium der Handelsregisterveröffentlichungen schnell erkennen, ob ein Geschäftsführer "nicht mehr im Geschäft ist". Bei einem Sanierungsverfahren nach den aktuellen gesetzlichen Grundlagen ist dies nicht der Regelfall.
Wie wollen Sie also erkennen, ob Ihr Auftraggeber zahlungsfähig ist?
Prüfen Sie JEDEN Auftraggeber auf Herz und Nieren, auch wenn Sie mit diesem über viele Jahre zusammenarbeiten.
Holen Sie sich vor der Auftragsannahme Unternehmensauskünfte ein. Dazu bieten sich drei Wege an, die gleichzeitig genutzt werden sollten:
- Unser Partner CRIF Bürgel-Chemnitz macht unseren Mandanten ein besonders Prüfungsangebot. (siehe weiter unten)
- Nutzen Sie Ihre Warenkreditversicherung und lassen Sie den neuen/bekannten Auftraggeber prüfen.
- Holen Sie schriftlich bei Ihren Hausbanken Bankauskünfte zum Auftraggeber ein.
Ihr Unternehmen schützen und Ihre Haftung reduzieren...
- Sollte der Auftraggeber trotzdem Insolvenz anmelden oder zahlungsunfähig sein, entsteht bei Ihnen als Auftragnehmer eine höhere Wahrscheinlichkeit für ein Insolvenzanfechtungsverfahren. Sichern Sie sich ab und halten Sie die rechtlichen Schritte des Mahnverfahrens akribisch ein. Lassen Sie sich nicht auf Zugeständnisse ein und formulieren Sie diese nie schriftlich.
- Schaffen Sie sich für einen möglichen Zahlungsausfall den notwenigen Liquiditätspuffer. Lagern Sie das Auftraggeberzahlungs- und das Insolvenzanfechtungsrisiko an einen Warenkreditversicherer aus.
- Die persönliche Haftung gilt es zu vermeiden und mögliche Zahlungsansprüche aus Ihrem Privatvermögen abzuwenden. Sichern Sie sich persönlich und Ihr Unternehmen mit einer D&O-Versicherung, die mögliche Schadenersatzansprüche prüft, befriedigt oder bei Bedarf auch gerichtlich abwendet.
Wir wollen Sie schützen.
Damit Sie sich schnell und kostengünstig über Ihre Auftraggeber informieren können, machen wir Ihnen gemeinsam mit unserem Kooperationspartner CRIF Bürgel Chemnitz ein besonderes Angebot:
Einmaliger Bonus bis 31. März 2021:
Sie können Ihre Auftraggeber kostenfrei auf die Watchlist im CRIF-Bürgel-Kundenportal aufschalten lassen.
Sie erhalten zu jeder signifikanten Änderung bei Ihrem Auftraggeber eine E-Mail.
Wünschen Sie eine Bonitätsanfrage zu einem Auftraggeber, so kosten Sie die ersten zehn Bonitätsanfragen pauschal nur EUR 190,00. (In der Regel kosten diese Anfragen am Markt zwischen EUR 25,00 und EUR 90,00 je Anfrage!)
Bis zu zwölf (12) Monate können Sie dieses Bonuspaket für sich nutzen.
FAZIT: Sie sparen erhebliche Kosten, habe eine exzellente Risikofrüherkennung, schützen sich selbst und Ihr Unternehmen besser, müssen Angebote nur für solvente Auftrageber erstellen und erhalten zwölf Monate alle wichtigen Informationen zu Ihren Kunden.
Ihre Vorteile:
- Risikofrüherkennung für alle Neu- und Bestandskunden
- Sicherung Ihres eigenen Unternehmens gegen Insolvenzausfälle und einen mögliche eigene Folgeinsolvenz
- deutliche Reduzierung Ihrer persönlichen Haftung
Sprechen Sie uns einfach an. Wir schaffen für Sie Ihre individuelle und kostengünstige Lösung.
Mit unserer langjährigen Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, Ihr Unternehmen zu sichern.
Sie erreichen uns 24 Stunden an 365 Tagen über unseren Chat (Cookieeinstellung beachten),
unser Kontaktformular (Gern rufen wir Sie zurück.)
oder telefonisch unter: +49-371-40399-50.
Text/Bearbeitung: Vivian Leiteritz
Bilder: AdobeStock 66088233 / 6430123 / 312580660