Maßgeschneiderter Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen
„Ein guter Versicherungsvertrag ist es erst,
wenn der Versicherer auch im mittleren und großen Schadenfall leisten muss.“
Stellen Sie sich vor:
Sie fahren zu Ihrem Autohändler, damit Ihnen dieser neue Bremsklötze einbaut. Und der Autohändler baut Ihnen sehr teure Bremsklötze ein, von denen er aber schon weiß, dass diese im Notfall wahrscheinlich nicht halten.
Würden auch Sie das charakterlos und skrupellos finden?
Wahrscheinlich im höchsten Maße.
In der Versicherungsbranche werden ständig solche Bremsklötze als Versicherungsverträge verkauft.
Glauben Sie nicht?
Oft stellen wir über 60 gefährliche Klauseln in den Versicherungsverträgen der mittelständischen Unternehmen fest.
Vier Praxisbeispiele, die wahrscheinlich auch Sie betreffen:
- Sie zahlen eine teure Neuwertversicherung für Ihr Anlagevermögens, weil Sie im Schadenfall das Geld für den Wiederaufbau brauchen. In den meisten Versicherungsverträgen steht sinngemäß, dass die Versicherer für den Maschinenpark nur den Zeitwert zahlen, wenn die Maschinen im Gebrauch waren oder die Abschreibung mind. 40% beträgt! Produktionsmaschinen haben auch längere Standzeiten oder schreiben sich in der Nutzung sehr schnell ab. Wird Ihre Firma es überleben, wenn diese Falle zuschnappt?
- Weil Sie für die Maschinen nur den Zeitwert erhalten, fehlt Ihnen das Kapital für den Wiederaufbau. Auch langwierige Verhandlungen mit der Bank führen nicht zum Erfolg. Nun wird es noch problematischer, denn die Versicherer haben da eine Klausel, die besagt, dass auch für das Gebäude nur der Zeitwert gezahlt wird, wenn Sie mangels Kapital nicht wieder aufbauen können. Und dann steht oft im Vertrag eine zusätzliche Zeitklausel, dass der Wiederaufbau grundsätzlich innerhalb 24 Monaten erfolgen muss, sonst gibt es ebenso generell nur den Zeitwert. Wie wollen Sie wiederaufbauen, wenn Millionen fehlen?
- Kennen Sie alle gesetzlichen Sicherheitsvorschriften und vertraglichen Obliegenheiten, w. z. B. die Garagenverordnung, die Brandverhütungsvorschriften, die Fristen für die Prüfung elektrischer Anlagen oder die Anzeigepflichten für Gefahrerhöhungen? Halten alle Ihre Mitarbeiter und externen Handwerker und Dienstleister diese täglich ein? Wahrscheinlich nicht. Stellt sich im Schadenfall heraus, dass durch die Verletzung einer Vorschrift der Schaden entstand oder vergrößert wurde, kann der Versicherer die Schadenleistung prozentual nach der Schwere des Vergehens kürzen. Und weil das nicht genug ist, wird in den meisten Verträgen der Mitarbeiter als Repräsentant dem Versicherungsnehmer gleichgestellt, was Ihre Verhandlungsposition massiv einschränkt.
- Um den Schaden zu ermitteln, beauftragt der Versicherer einen Sachverständigen. Es stellt sich heraus, dass es sich bei diesem um Ihren Mitbewerber handelt. Da Sie im Vertrag keine Regelung haben, müssen Sie diesen akzeptieren. Sie wollen ein Gegengutachten beauftragen und denken, dass der Versicherer dies im Rahmen der Sachverständigenklausel des Vertrages zahlt. Aber weit gefehlt. Sie brauchen Ihre Liquidität, weil Sie Ihre Mitarbeiter nicht einfach entlassen können, und Ihnen fehlt das Geld für einen eigenen Sachverständigen. Auch können Sie den Deckungsklageprozess gegen den Versicherer mangels Liquidität nicht führen, weil Ihnen die Kostenübernahmeerklärung im Rechtsschutzvertrag fehlt. Wie geht es mit Ihrem Unternehmen weiter?
Es handelt sich nur um vier übliche Situationen. Wir finden regelmäßig über 60 solcher nachteiliger Klauseln in den Versicherungsverträgen der mittelständischen Unternehmen!
Hand aufs Herz: Wie ist es bei Ihnen?
Hoffen Sie noch oder wissen Sie schon?
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Unternehmensversicherungen anschauen, um die K.O.-Klauseln aufzudecken und Lösungen zu schaffen.
Sie meinen, es trifft nur die anderen?
Große Schadenfälle kommen laufend vor (Schauen Sie HIER), werden aber zu wenig publik gemacht.
Auch die F.A.Z. berichtet laufend über aktuelle Brände. Täglich finden Sie dort neue Einträge: Frankfurter Allgemeine Zeitung - Brände
Sie wissen, es wäre nicht klug, mit der Vertragprüfung bis zum Schadenfall zu warten.
Kennen Sie diesen oder einen ähnlichen Fall?
2.47 Uhr, das Schrillen des Telefons reißt den 58 jährigen Unternehmer und seine Frau aus dem Schlaf. Der Wachschutz seiner Firma. Erst kann er die Worte des Anrufers noch unklar verstehen, aber plötzlich ist er hellwach. „Was, meine Firma brennt? Haben Sie die Feuerwehr informiert? Ich komme sofort.“
Er ist stolz auf seine Firma, die er in 30 Jahren mit viel Herzblut aufgebaut hat. Er macht mit seinen Mitarbeitern 20 Mio. EUR Umsatz. Vor 3 Jahren wurde die neue Produktionshalle eingeweiht. Aber mit 60 will er kürzer treten und seine Firma an einen bekannten Unternehmer zu einem zweistelligen Millionenbetrag verkaufen. Den Vorvertrag hat er bereits in der Tasche.
Seiner Frau hat er versprochen, dass sie nach 30 Jahren Vollgas gemeinsam das Leben genießen, wovon sie immer geträumt haben. Und sie wollen ihre Weltreise nachholen, die seit zehn Jahren geplant und immer wieder wegen der Firma verschoben wurde.
Alles läuft wie am Schnürchen bis zum 26. Februar. {slider Zum Weiterlesen hier klicken... " theme="minimal" class="weiterlesen" open="false"}
Er fährt sofort zu seinem Unternehmen und kann nur noch zusehen, wie das Feuer Lager und Produktion niederreißt. Mit Tränen in den Augen schießen ihm tausend Fragen durch den Kopf. Die über Jahre mühsam akquirierten Kundenbeziehungen. Die offenen Aufträge, die er nicht mehr bedienen kann. Wie geht es weiter?
Zur Krisensitzung mit der Führungscrew im benachbarten Gasthof sagt er etwas erleichtert: „Bin ich froh, dass wir die neue Feuerversicherung vor drei Jahren mit dem Neubau abgeschlossen haben. Und wir haben die Produktionsausfallversicherung für zwölf Monate. Zum Glück. Jetzt müssen wir schnell wiederaufbauen und unsere Kunden sichern und zurückgewinnen.“
Die Schadenregulierung gestaltet sich schwierig und ganz anders als vom Versicherungsverkäufer versprochen wurde. Sie zieht sich wie Gummi.
Es vergeht Woche um Woche. Der Versicherer verlangt immer neue Dokumente, von der Betriebsgenehmigung über die VdS-Befundscheine, sämtlichen Baugenehmigungen bis zu Sicherungsscheinen.
Aufgrund arbeitsrechtlicher Vorschriften kann er seine nicht benötigten Mitarbeiter nicht kündigen. Das Arbeitsamt übernimmt noch keine finanzielle Unterstützung.
Die Liquidität wird knapp. Die laufenden Kosten drücken.
Er greift seine privaten Reserven an, weil der Versicherer nicht bereit ist, einen Vorschuss zu zahlen. Stattdessen werden weitere Dokumente verlangt - letztendlich sind es insgesamt fast 900.
Die Bank wird die Kreditlinie wegen des Schadens nicht ausbauen - trotz der bis dahin ausgezeichneten Bonität.
Erste gute Mitarbeiter und eine wichtige Führungskraft sowie zwei Topverkäufer werden von seiner Konkurrenz abgeworben.
Er hat für die laufenden Kosten über die vielen Wochen bereits 5,7 Mio. EUR zur Überbrückung in die Firma gepumpt und nun sind alle Reserven aufgebraucht.
Endlich kommt nach vielen Erinnerungen und Monaten des Wartens der lang ersehnte Brief des Versicherers. Statt der sehnsüchtig erwarteten Überweisung für den Wiederaufbau lehnt der Versicherer die Schadenleistung zu 80% ab, weil mehrere gesetzlichen Sicherheitsvorschriften im Unternehmen von Mitarbeitern nicht beachtet und von den Ermittlern als Schadenursache identifiziert wurden.
Auch Interventionen seines Anwaltes bringen keinen Erfolg. Für ein aufwendiges gerichtliches Verfahren fehlt ihm das Geld, denn allein die Rechtskosten würden in der Endkonsequenz für den 30 Mio. EUR Schaden ca. 3,5 Mio. EUR Kostenrisiko bedeuten – und dies bei geringer Erfolgsaussicht.
Da er nicht wiederaufbauen kann, zahlt der Versicherer letztendlich nur den anteiligen Zeitwert von 1,6 Mio. EUR und überweist diesen Betrag wegen des Sicherungsscheines direkt an die Bank.
Die Bank kündigt die Kreditlinie, der Insolvenzverwalter steht vor der Tür und nimmt ihn wegen mangelnder Geschäftsführung in die Haftung. Die sichergeglaubte Altersversorgung wird gepfändet.
Der gestern noch gefeierte und geachtete Vorzeigeunternehmer steht vor einem Scherbenhaufen. Folgen Privatinsolvenz sowie Hartz 4 und bestimmen den Lebensabend?
Was würden Sie Ihrem besten Unternehmerfreund vorher raten?