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Betriebs­haftpflicht­versicherung

Die Betriebshaftpflicht ist Pflichtprogramm – aber Standard­verträge schützen produzierende Unternehmen regelmäßig nicht ausreichend.

Betriebs­haftpflicht­versicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungs­schutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertrags­gestaltung besonders ankommt.

Was leistet dieser Versicherungs­schutz?

Die Betriebs­haftpflicht­versicherung schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen gesetzlicher Haftpflicht­ansprüche aus dem operativen Geschäfts­betrieb. Versichert ist also das klassische Personen- und Sachschaden­risiko, das sich aus Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechts­verhältnissen Ihres Unternehmens ergibt.

Haftpflicht­versicherung bedeutet immer zweierlei: Prüfung der Haftungsfrage und im vereinbarten Umfang Freistellung von berechtigten Ansprüchen. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt; insoweit ist die Police zugleich passiver Rechts­schutz.

Wer benötigt diese Versicherung?

Jedes Unternehmen benötigt Betriebs­haftpflicht­schutz – vom Handwerks­betrieb über Dienst­leister und Händler bis zum international tätigen Produktions­unternehmen.

Was ist konkret versichert?

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Unternehmens sowie der mitversicherten Personen und Funktionen aus dem versicherten Betriebs­risiko. Dazu gehören typischerweise Inhaber, gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende und weitere benannte Mitversicherte.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

  • Personen­schäden, Sach­schäden und daraus resultierende Vermögens­folge­schäden
  • Tätigkeits­schäden, Bearbeitungs­schäden oder Mietsach­schäden, soweit vertraglich eingeschlossen
  • Ansprüche aus Betriebs­stätten, Lieferungen, Leistungen und Neben­risiken
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche einschließlich Prozess­kosten

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • Vorsätzlich verursachte Schäden
  • Eigen­schäden des Versicherungs­nehmers ohne besondere Zusatz­deckung
  • Reine Vermögens­schäden, soweit diese nicht über eine spezielle Vermögensschaden-/E&O-Deckung versichert sind
  • Vertraglich übernommene Haftungen, Garantien oder Strafschaden­ersatz, soweit nicht ausdrücklich eingeschlossen

Geltungsbereich der Versicherung

Der Geltungsbereich reicht – je nach Gestaltung – von Deutschland über Europa bis weltweit. Exporte, Auslands­niederlassungen und USA/Kanada-Risiken müssen gesondert geprüft werden.

Bei internationalen Liefer- und Leistungs­beziehungen sind Export-, USA/Kanada-, Tochtergesellschafts-, Niederlassungs- und Gerichts­stands­klauseln gesondert zu prüfen.

Wie wird die Versicherungs­summe ermittelt?

Die Deckungs­summe ist am realistischen Maximal­schaden auszurichten. Für produzierende Unternehmen sind 10 Mio. EUR oder mehr für Personen- und Sach­schäden oft nur die Basis; viel kritischer sind häufig unzureichende Sublimite bei Vermögens­folgen, Tätigkeits­schäden oder besonderen Produkt­risiken.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Zahlung berechtigter Schadenersatz­ansprüche bis zur vereinbarten Deckungs­summe
  • Abwehr unberechtigter oder überhöhter Ansprüche
  • Übernahme von Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Prozess­kosten im Rahmen der Anspruchs­abwehr
  • Freistellung von der Haftung nach rechtskräftiger Feststellung oder zulässigem Vergleich

Was ist zu beachten?

Die Risiko­beschreibung Ihres Betriebs ist der Kern des Vertrags. Falsche oder unvollständige Angaben zu Tätigkeiten, Produkten, Auftrags­umfang, Auslands­bezug, Subunter­nehmern oder Umwelt­anlagen sind klassische K.O.-Klauseln.

Besonders relevant sind Risiko­beschreibung, versicherte Tätigkeiten, Sublimite, Serienschaden­klauseln, Eigenschaden- und Rückruf­ausschlüsse, vertragliche Haftungs­erweiterungen sowie die Frage, welche Mitversicherten tatsächlich eingeschlossen sind.

Aus der Praxis

Schaden­beispiele aus dem Alltag

Personen­schaden beim Abladen

Beim Abladen einer Maschine verletzt ein Mitarbeiter des Versicherungs­nehmers einen Beschäftigten des Kunden schwer. Die Betriebs­haftpflicht prüft die Haftung und reguliert – soweit berechtigt – Heil­behandlungs­kosten, Schmerzens­geld und weitere Ansprüche.

Sachschaden durch Montage­arbeit

Bei einer Instandsetzungs­arbeit wird eine Leitung falsch angeschlossen; infolgedessen kommt es zu einem Brand in der Produktions­halle des Kunden. Die Betriebs­haftpflicht übernimmt den versicherten Haftpflicht­schaden, sofern die Tätigkeit und das Risiko sauber eingeschlossen sind.

Tipps für den Versicherungs­schutz

1

Beschreiben Sie Tätigkeiten, Neben­tätigkeiten, Subunter­nehmer und Export­bezug vollständig und schriftlich.

2

Verhandeln Sie Sublimite für Tätigkeits­schäden, Vermögens­folgen und besondere Branchen­risiken aktiv nach.

3

Lassen Sie Umwelt­anlagen, Produkt­haftpflicht­bausteine und Serienschaden­regelung sauber einschließen.

4

Passen Sie die Deckungs­summe am Maximal­schaden Ihres größten Auftrags aus – nicht am Beitrag.

Jetzt Versicherungs­schutz professionell prüfen lassen

Die am Markt üblichen Standard­verträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standard­verträge enthalten regelmäßig Deckungs­lücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktions­unternehmen nicht geeignet.

Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maß­geschneiderten Versicherungs­schutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.

Unsere Fach­spezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungs­schutz möglichst kosten­neutral aufwerten und Unternehmens­risiken sinnvoll absichern können.

Oder sprechen Sie direkt mit uns: +49 371 40399-50

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