Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflicht ist Pflichtprogramm – aber Standardverträge schützen produzierende Unternehmen regelmäßig nicht ausreichend.
Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen: Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Versicherungsschutz leistet, wer ihn benötigt, welche Schäden typischerweise versicherbar sind und worauf es bei der Vertragsgestaltung besonders ankommt.
Schnellnavigation
- Was leistet dieser Versicherungsschutz?
- Wer benötigt diese Versicherung?
- Was ist konkret versichert?
- Welche Gefahren sind versicherbar?
- Welche Gefahren sind nicht versichert?
- Geltungsbereich der Versicherung
- Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
- Welche Zahlungen im Schadenfall?
- Was ist zu beachten?
- Schadenbeispiele aus dem Alltag
- Tipps für den Versicherungsschutz
Was leistet dieser Versicherungsschutz?
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen gesetzlicher Haftpflichtansprüche aus dem operativen Geschäftsbetrieb. Versichert ist also das klassische Personen- und Sachschadenrisiko, das sich aus Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres Unternehmens ergibt.
Haftpflichtversicherung bedeutet immer zweierlei: Prüfung der Haftungsfrage und im vereinbarten Umfang Freistellung von berechtigten Ansprüchen. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt; insoweit ist die Police zugleich passiver Rechtsschutz.
Wer benötigt diese Versicherung?
Jedes Unternehmen benötigt Betriebshaftpflichtschutz – vom Handwerksbetrieb über Dienstleister und Händler bis zum international tätigen Produktionsunternehmen.
Was ist konkret versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Unternehmens sowie der mitversicherten Personen und Funktionen aus dem versicherten Betriebsrisiko. Dazu gehören typischerweise Inhaber, gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende und weitere benannte Mitversicherte.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
- Personenschäden, Sachschäden und daraus resultierende Vermögensfolgeschäden
- Tätigkeitsschäden, Bearbeitungsschäden oder Mietsachschäden, soweit vertraglich eingeschlossen
- Ansprüche aus Betriebsstätten, Lieferungen, Leistungen und Nebenrisiken
- Abwehr unberechtigter Ansprüche einschließlich Prozesskosten
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Eigenschäden des Versicherungsnehmers ohne besondere Zusatzdeckung
- Reine Vermögensschäden, soweit diese nicht über eine spezielle Vermögensschaden-/E&O-Deckung versichert sind
- Vertraglich übernommene Haftungen, Garantien oder Strafschadenersatz, soweit nicht ausdrücklich eingeschlossen
Geltungsbereich der Versicherung
Der Geltungsbereich reicht – je nach Gestaltung – von Deutschland über Europa bis weltweit. Exporte, Auslandsniederlassungen und USA/Kanada-Risiken müssen gesondert geprüft werden.
Bei internationalen Liefer- und Leistungsbeziehungen sind Export-, USA/Kanada-, Tochtergesellschafts-, Niederlassungs- und Gerichtsstandsklauseln gesondert zu prüfen.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Die Deckungssumme ist am realistischen Maximalschaden auszurichten. Für produzierende Unternehmen sind 10 Mio. EUR oder mehr für Personen- und Sachschäden oft nur die Basis; viel kritischer sind häufig unzureichende Sublimite bei Vermögensfolgen, Tätigkeitsschäden oder besonderen Produktrisiken.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
- Zahlung berechtigter Schadenersatzansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme
- Abwehr unberechtigter oder überhöhter Ansprüche
- Übernahme von Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Prozesskosten im Rahmen der Anspruchsabwehr
- Freistellung von der Haftung nach rechtskräftiger Feststellung oder zulässigem Vergleich
Was ist zu beachten?
Die Risikobeschreibung Ihres Betriebs ist der Kern des Vertrags. Falsche oder unvollständige Angaben zu Tätigkeiten, Produkten, Auftragsumfang, Auslandsbezug, Subunternehmern oder Umweltanlagen sind klassische K.O.-Klauseln.
Besonders relevant sind Risikobeschreibung, versicherte Tätigkeiten, Sublimite, Serienschadenklauseln, Eigenschaden- und Rückrufausschlüsse, vertragliche Haftungserweiterungen sowie die Frage, welche Mitversicherten tatsächlich eingeschlossen sind.
Aus der Praxis
Schadenbeispiele aus dem Alltag
Personenschaden beim Abladen
Beim Abladen einer Maschine verletzt ein Mitarbeiter des Versicherungsnehmers einen Beschäftigten des Kunden schwer. Die Betriebshaftpflicht prüft die Haftung und reguliert – soweit berechtigt – Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld und weitere Ansprüche.
Sachschaden durch Montagearbeit
Bei einer Instandsetzungsarbeit wird eine Leitung falsch angeschlossen; infolgedessen kommt es zu einem Brand in der Produktionshalle des Kunden. Die Betriebshaftpflicht übernimmt den versicherten Haftpflichtschaden, sofern die Tätigkeit und das Risiko sauber eingeschlossen sind.
Tipps für den Versicherungsschutz
Beschreiben Sie Tätigkeiten, Nebentätigkeiten, Subunternehmer und Exportbezug vollständig und schriftlich.
Verhandeln Sie Sublimite für Tätigkeitsschäden, Vermögensfolgen und besondere Branchenrisiken aktiv nach.
Lassen Sie Umweltanlagen, Produkthaftpflichtbausteine und Serienschadenregelung sauber einschließen.
Passen Sie die Deckungssumme am Maximalschaden Ihres größten Auftrags aus – nicht am Beitrag.
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Die am Markt üblichen Standardverträge reichen für produzierende Unternehmen häufig nicht aus. Denn die am Markt üblichen Standardverträge enthalten regelmäßig Deckungslücken (K.O.-Klauseln) und sind zu häufig für Produktionsunternehmen nicht geeignet.
Unser Fachgebiet ist es, für Ihr Unternehmen maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen, mit Verträgen die Ihnen Vorteile im größeren Schadenfall schaffen.
Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz möglichst kostenneutral aufwerten und Unternehmensrisiken sinnvoll absichern können.
Oder sprechen Sie direkt mit uns: +49 371 40399-50
Rechtlicher Hinweis: Der konkrete Leistungsumfang richtet sich ausschließlich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, dem individuellen Bedingungswerk, den vereinbarten Klauseln, Selbstbehalten, Entschädigungsgrenzen, Sicherheitsvorschriften sowie der vollständigen und richtigen Risikobeschreibung.

