Zukünftig werden wir hier über die neuesten Entwicklung im Bereich der Unternehmensversicherungen, zum Risikomanagement und vielen übergreifenden Themen beitragen.
Bitte geben Sie uns Ihr Feedback, welche Themen besonders interessant sind. Sollten Sie zu einzelnen Themen Fragen haben, sind wir jederzeit und gern für Sie unter +49 371 403 99 50 oder an
Herzlichst, Ihr markstein-Team ;-)
Wieder entzieht sich ein Versicherer aus der Deckung, diesmal ein D&O-Anbieter.
Das OLG Düsseldorf hatte sich mit einem Anspruch einer insolventen Gesellschaft zu befassen, die gegen ihren versicherten Geschäftsführer auf Ersatz insolvenzrechtswidrig geleisteter Zahlungen der Gesellschaft gemäß § 64 GmbH-Gesetz klagte. Nach dem Urteil des OLG Düsseldorf umfasse der Versicherungsschutz einer D&O-Versicherung nicht den Anspruch der GmbH gegen den Geschäftsführer im Insolvenzfall.
Sie gewähren Ihrem langjährigen Kunden einen kleinen Zahlungsaufschub, weil dieser auf Geld seiner Kunden wartet und deshalb im Moment nicht liquide ist. Eine freundliche Geste - aber VORSICHT!
"Der Wunsch des Unternehmers nach finanzieller Freiheit und einem glücklichen Leben mutierte in eine ungeahnte Form. Nach seiner plötzlichen Krankheit, die durch einen unerkannten Zeckenbiss ausgelöst wurde, im akuten Stadium mehr als drei Jahre andauerte und letztlich einen chronischen Verlauf nahm, war zu viel in seiner Firma passiert. Bis zum Ende glaubte er daran, wieder in die Firma zurückzukommen und alles zu richten. Doch letztendlich trugen zahlreiche Fehlentscheidungen während seiner Abwesenheit dazu bei, dass man entscheidende Marktanteile verlor. Die "Reste" wurden verkauft. Heute lebt er von Hartz 4."
Viele meinen, dass die D&O Versicherung nur wichtig ist für Manager großer Konzerne. Natürlich wird ein solcher Vertrag dort gebraucht, wie die aktuellen Entwicklungen bei VW, Audi und Mercedes zeigen. Aber auch mittelständische Unternehmen haben dringend Bedarf für diesen Schutz. Warum erklären wir hier…