Hochentwickelte, sensible und teure elektronische Geräte sind heute in sehr vielen Betrieben unentbehrliche Helfer bei der täglichen Arbeit. In fast allen Firmen sogar absolute Basis, um auf Dauer überhaupt ertragreich arbeiten zu können. Welche Auswirkungen hätte es für Ihren Betrieb, wenn Sie Ihre technischen Geräte nicht nutzen könnten und gleichzeitig für Ersatz sorgen müssten?
Wer benötigt diese Versicherung?
Alle Betriebe, die elektronische Geräte nutzen, sofern deren Schadenumfang den Betrieb gefährden oder in der Liquidität schwächen kann.
Was ist versichert?
Elektronische Geräte, Anlagen und Systeme, wie z.B.:
- Daten- und Kommunikationstechnik
- Bürotechnik/Büroelektronik
- Mess- und Prüftechnik
- elektronische Kassen- und Waagensysteme
- Bild- und Tontechnik
- Medizintechnik
Mitversichert sind die fest installierten Datenträgen, z. B. Festplatten.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Alle inneren und äußeren Schäden, d.h. alle Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen.
Insbesondere Schäden durch:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Ruß und Rauch, Schmoren, Sengen, Glimmen
- Wasser aller Art, Feuchtigkeit
- Sturm, Frost, Überschwemmung
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
- Abnutzung und Alterung
- Werkzeuge und Verschleißteile
- Wartungen und vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen
- Betriebsbedingtes Einwirken von Feuchtigkeit und Säuredämpfen
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Krieg, Kernenergie, innere Unruhen, Erdbeben
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Versicherungsvertrag eingetragenen Betriebsgrundstücke, bei entsprechender Vereinbarung gilt auch das Bewegungsrisiko mitversichert.
Ermittlung der Versicherungssumme:
Aus dem gültigen Listenpreis im Neuzustand der Geräte bzw. den Herstellungskosten zuzüglich der Bezugskosten (z.B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage).
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Ersetzt wird in den meisten Fällen die Neuanschaffung der Geräte, bzw. deren Reparatur sowie die Kosten für die Aufräumarbeiten. Sind keine gleichwertigen Geräte mehr verfügbar, wird das dem am nächsten kommende Gerät ersetzt.
Beispiel: Sie haben noch einen Pentium-Computer der ersten Generation im Einsatz. Dessen Preis lag bei 3.000 EUR. Da ein solcher Rechner nicht mehr am Markt verfügbar ist, wird der am Markt verfügbare Rechner ersetzt, der diesem "Altteil" am nächsten kommt, z. B. ein Pentium QuadCore IV.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Datenversicherung:
Durch Schäden an elektronischen Anlagen kann es zum Verlust von unternehmenswichtigen Datenbeständen kommen. Die Wiederherstellung dieser Daten kann um ein Vielfaches teurer werden als die Reparatur des ursächlichen Defekts. Eine Datenversicherung übernimmt für Sie alle fianziellen Aufwendungen für die Wiederbeschaffung und Wiedereingabe von Daten, Programmen und Datenträgern. Im Rahmen der weitergehenden Softwareversicherung sind auch Datenverluste z.B. durch Fehlbedienungen mitversichert.
Betriebsunterbrechungsversicherung:
Oft werden elektrische Geräte ganz speziell für einen Betrieb entwickelt. Ein rascher Ersatz oder ein Ausweichen auf andere Geräte ist dann nicht möglich. Bei einem Ausfall des Gerätes ist die direkte Folge ein Ertragsausfall für das Unternehmen. Eine Betriebsunterbrechung ersetzt Ihnen die Kosten, die Sie nicht erwirtschaften können, weil der frühere betriebsfertige Zustand einer beschädigten Sache wiederhergestellt oder eine zerstörte Sache durch eine gleichartige ersetzt werden muss.
Mehrkostenversicherung:
Diese Versicherung bietet sich an, wenn bei Ausfall einer wichtigen elektronischen Anlage zwar mittels anderer Anlagen weitergearbeitet werden kann, dies jedoch nur mit Mehrkosten möglich ist. Z.B. Kosten für ein Provisorium, die Anwendung anderer Arbeits- und Fertigungsverfahren, die Inanspruchnahme von Lohndienstleistungen oder Lohnfertigungsleistungen oder der Bezug von Halb- oder Fertigfabrikaten sowie einmalige Umprogrammierungskosten.
Schadenbeispiele aus der Praxis
Schadenbeispiel 1 - Sommergewitter
Während eines Sommergewitters schlug ein Blitz in die benachbarte Freileitung ein. Die daraus resultierende Überspannung beschädigte den Server und diverse Arbeitsstationen eines Architekturbüros. Die Schadenhöhe an der Hardware wurde auf 3.500 € geschätzt. Weitere 1.500 € waren nötig, um die Rechner neu einzurichten.
Schadenbeispiel 2 - Missgeschick
Ein handwerklicher Mitarbeiter einer Firma will auf der Büroetage des Unternehmens eine Glühbirne wechseln. Er kippt mit der Leiter um und beschädigt die Sprinkleranlage, die dadurch ausgelöst wird. Das Wasser verursacht am Großteil der Büroelektronik Kurzschlüsse. In der Folge muss nahezu alles neu angeschafft werden. Der Schaden wird auf 85.000 Euro geschätzt.
Schadenbeispiel 3 - Diebstahl des Notebooks aus dem Auto
Auf einer Autobahnraststätte wurde einem Mitarbeiter der Firma der Pkw aufgebrochen. Die Täter entwendeten u. a. einen hochwertigen Laptop aus dem verschlossenen und nicht einsehbaren Kofferraum. Nur durch den Einschluss des Bewegungsrisikos ist dieser Schaden versicherbar. Der Schaden wurde auf 2.500 € geschätzt.
TIPPS für Ihren Versicherungsschutz
Unterversicherung: Vereinbaren Sie mit dem Versicherer grundsätzlich den Verzicht auf eine Anrechnung der Unterversicherung oder eine kostenfreie pauschale Vorsorgedeckung von zumindest 20%. Stellt nämlich der Versicherer eine Unterversicherung im Schadenfall fest, kann er Ihnen die Schadenersatzleistung prozentual kürzen. Mehr zur Unterversicherung hier: Unterversicherung - wie wirkt das?
Versicherte Sachen: Legen Sie im Vertrag fest, dass der Versicherer alle Anlagengruppen (Daten-, Kommunikations-, Bürotechnik, Mess- und Prüftechnik usw.) pauschal versichert. So kann es nicht passieren, dass z. B. Prüfgeräte oder mobile Technik angeschafft werden, die im Schadenfall nicht versichert sind, weil man nur Daten- und Kommunikationstechnik versichert hatte.
Datenversicherung: Achten Sie darauf, dass die Datenversicherung z. B. bis 20% der Versicherungssumme mitversichert gilt. Denn oft sind die Neuinstallationskosten höher als der eigentliche EDV-Schaden.
Es gibt neben diesen Zusatzbausteinen weitere 23, die es zu beachten gilt und die in den üblicherweise am Markt verkauften Verträgen fehlen. Diese sollten Sie unbedingt für Ihre Elektronikversicherung berücksichtigen, um Ihren Versicherungsschutz zu verbessern. Wenn wir Sie bei der Gestaltung Ihres Versicherungsschutzes unterstützen dürfen, kommen Sie einfach auf uns zu.
Unser Fachgebiet ist es, maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen. Die üblicherweise am Markt verkauften Standardverträge beinhalten viele Deckungslücken (sogenannte K.O.-Klauseln) und sind für Produktionsunternehmen nicht geeignet.
Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz kostenneutral aufwerten können bzw. Ihre Unternehmensrisiken sinnvoll absichern.