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Ein Wohn- oder Betriebsgebäude ist vor Beschädigungen, bis hin zur vollständigen Zerstörung durch Feuer, Leitungswasser und Naturgewalten, bedroht. Ein einziges dieser Ereignisse kann schlagartig enorme Schäden verursachen, die nicht aus den laufenden Einnahmen gedeckt werden können. Eine Situation, die für viele Unternehmen finanziell untragbar ist.

Wer benötigt diese Versicherung?

Alle Betriebe, deren Betriebsgebäude sich im Eigentum befinden sowie Eigentümer von vermieteten Betriebsgebäuden.

Was ist versichert?

Versichert ist das Betriebsgebäude inkl. verschiedener Einbauten, die Sie als Eigentümer vorgenommen haben, wie z.B. festverlegte Fußbodenbeläge, Klima- und Zentralheizungsanlagen, sanitäre Installationen und elektrische Anlagen, sofern diese in der Versicherungssumme erfasst sind.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?

Produktionsgebäude

Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Betriebsgebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
  • Sturm/Hagel

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Rückstau)
  • Schäden durch böswillige Beschädigungen, Fahrzeuganprall, Rauch, innere Unruhen und Aussperrungen

Je nach Unternehmen und Versicherungsbedarf können zahlreiche weitere Gefahren mitversichert werden, wie z. Bsp. Nutzwärmeschäden, Sengschäden, Schäden durch Regenwasser aus Regenrohren usw.

Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden im Zusammenhang mit Kriegsereignissen, Kernenergie
  • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser
  • Schäden durch Schwamm
  • Schäden durch Sturmflut
  • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Türen oder andere Öffnungen

Wo gilt die Versicherung?

Versicherungsschutz besteht für die im Vertrag genannten Gebäude des Betriebes.

Ermittlung der Versicherungssumme:

Die Versicherungssumme entspricht dem Neuwert des Gebäudes. Dieser kann zum Beispiel anhand eines Wertermittlungsbogens des Versicherers oder eines Gutachtens durch einen Sachverständigen bestimmt werden.

Es gilt zu beachten, dass die ehemaligen Baukosten ggf. nicht als Versicherungssumme ausreichen, da die Baukosten konjunkturellen Schwankungen unterliegen und ausgehandelte Nachlässe den Real-Neuwert mindern.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

  • Wiederherstellung von versicherten Gebäuden bzw. Reparatur beschädigter Gebäudeteile bis hin zum vollständigen Wiederaufbau nach einem Totalschaden.
  • Aufräum- und Abbruchkosten (Aufräumen der Schadenstätte einschließlich Niederreißen von stehen gebliebenen Teilen.)
  • Die Entsorgung von Gebäudeteilen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
  • Feuerlöschkosten, Kosten für Sachverständige und alle mit der Minderung des Schadens verbundene Kosten usw. usf.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Produktionsgebäude innen

Ein möglicher Mietausfall während der Wiederaufbauzeit sollte berücksichtigt und deshalb eine Mietausfallversicherung vereinbart werden. Da bei fast jedem Gebäudeschaden auch der Inhalt der Gebäude betroffen ist, empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Inhaltsversicherung.

Schadenbeispiel 1 - Feuer

Neujahr: Nur das rasche Eingreifen des Besitzers, der in unmittelbarer Nähe zu seiner Produktionsstätte wohnt, verhinderte am Neujahrstag Schlimmeres. Ein Kurzschluss im Schaltkasten löste einen Brand in einem Holzlager/Sägewerkstatt aus. Auf Grund der Feiertage war die Firma gründlich von Sägespänen gereinigt worden. Trotzdem entstand ein erheblicher Sachschaden durch Verrußung und das Verschmoren der elektrischen Leitungen. Die Aufräumarbeiten dauerten mehrere Tage an.

Schadenbeispiel 2 - Wasser

Auf dem Nachbargrundstück wurde eine neue Lagerhalle errichtet. Aufgrund der genehmigten baulichen Maßnahmen veränderten sich jedoch die örtlichen Gegebenheiten. Schwere Niederschläge sammelten immense Wassermassen, die aufgrund der geänderten Bodenbeschaffenheit plötzlich in die Montagehalle des metallverarbeitenden Betriebes flossen. Die Heizungsanlage wurde dabei beschädigt. Das Abpumpen des Wassers, die Reinigung und Trocknung der Halle und die Reparatur der Heizungsanlage dauerte insgesamt zwanzig Tage.

TIPPS für Ihren Versicherungsschutz

Neuwert/Zeitwert: Regeln Sie mit dem Versicherer für Geschäftsgebäude den Wertzuschlag und für Wohngebäude den gleitenden Neuwert, damit der Wert Ihrer Immobilie immer aktuell bleibt.

Sachverständigenkosten: Im Versicherungsvertrag sollte vereinbart sein, dass der Versicherer auch Ihre Sachverständigenkosten übernimmt, wenn Sie die Leistung des Versicherers anzweifeln oder überprüfen möchten. Sonst fließt noch mehr Liquidität aus Ihrem Unternehmen ab, die im größeren Schadenfall sowieso knapp ist.

Wiederaufbauzeitraum: Oft werden in den Verträgen Wiederaufbaufristen von 12 oder 24 Monaten gesetzt. Bauen Sie nicht rechtzeitig auf, muss Ihnen der Versicherer nur den geringen Zeitwert ersetzen. Deshalb sollten mindestens fünf Jahre Aufbaufrist vereinbart gelten.

Unterversicherung: Vereinbaren Sie mit dem Versicherer grundsätzlich den Verzicht auf eine Anrechnung der Unterversicherung. Stellt nämlich der Versicherer eine Unterversicherung fest, kann Ihnen dies die Existenz kosten. Mehr zur Unterversicherung hier: Unterversicherung - wie wirkt das?

Obliegenheiten/Sicherheitsvorschriften: Legen Sie im Vertrag fest, dass der Versicherer max. 20% bei Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften kürzen kann. In den meisten Verträgen kann der Versicherer bis zu 100 (einhundert) Prozent kürzen! Das kostet Ihnen die Existenz.

Repräsentanten: Achten Sie darauf, dass eine gute Repräsentantenklausel vereinbart wird, damit Sie für die durch Mitarbeiter, Handwerker u.a. nicht haften müssen.

Es gibt neben den benannten sinnvollen Zusatzbausteine weitere 52, die es zu beachten gilt und die in den am Markt verkauften Verträgen fehlen. Diese sollten Sie unbedingt für Ihre Gebäudeversicherung berücksichtigen, um Ihren Versicherungsschutz zu verbessern. Wenn wir Sie bei der Gestaltung Ihres Versicherungsschutzes unterstützen sollen, kommen Sie einfach auf uns zu.

 

Unser Fachgebiet ist es, maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen. Die üblicherweise am Markt verkauften Standardverträge mit den vielen Deckungslücken sind für Produktionsunternehmen nicht geeignet. Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz kostenneutral aufwerten können.

Sie erreichen per Chat oder über unser Kontaktformular (Gern rufen wir Sie zurück.) oder telefonisch unter: +49-371-40399-50.

 

Unser Fachgebiet ist es, maßgeschneiderten Versicherungsschutz zu schaffen. Die üblicherweise am Markt verkauften Standardverträge beinhalten viele Deckungslücken (sogenannte K.O.-Klauseln) und sind für Produktionsunternehmen nicht geeignet.

Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz kostenneutral aufwerten können bzw. Ihre Unternehmensrisiken sinnvoll absichern.

Sie erreichen uns auch per Chat oder telefonisch unter: +49-371-40399-50.

Haben Sie Fragen zu anderen Unternehmensversicherungen oder zur Versicherung der Unternehmerfamilie, dann kommen Sie gern auf uns zu.

Wir stehen Ihnen bei allen Versicherungsfragen oder für Anregungen 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr per Chat, telefonisch unter: +49-371-40399-50, per E-Mail oder über unser Kontaktformular zur Verfügung. Gern rufen wir Sie zurück.

 

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