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Blog

Herzlich Willkommen im Blog von markstein - versicherungsmakler für den mittelstand.

Zukünftig werden wir hier über die neuesten Entwicklung im Bereich der Unternehmensversicherungen, zum Risikomanagement und vielen übergreifenden Themen beitragen. 

Bitte geben Sie uns Ihr Feedback, welche Themen besonders interessant sind. Sollten Sie zu einzelnen Themen Fragen haben, sind wir jederzeit und gern für Sie unter +49 371 403 99 50 oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.

Herzlichst, Ihr markstein-Team ;-) 

 

Ratgeber für die Betriebspause

Ratgeber bei Betriebsstillstand zum Thema Versicherungen

Was sollten Sie beachten, wenn der Betrieb stillstehen muss?

Stillstand bedeutet Rückschritt oder Chance, sagt man. Das klingt einfach, aber Sie wissen, dass in diesem Satz gewaltiges Potential steckt.

Ein verordneter Stillstand wirft Unternehmen in Bezug auf die Liquidität um Jahre zurück. Sicherlich ist jede Krise auch eine Chance und eine Herausforderung. Viele Unternehmen gehen gestärkt aus Krisen hervor, weil man nach Jahren des Erfolges endlich wieder die "Hausaufgaben" machen muss. Es gibt Firmen, die überlegen in der jetzigen Zeit: Wie kann es weitergehen? - Was können wir besser machen? - Wo lagern unsere Potentiale? - Was braucht der Markt in Zukunft? - Welche Produkte werden gefragt sein? 

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Wenn der Versicherer den Versicherungsschutz versagt und Peanuts für Wohltaten verkauft werden...

In Deutschland ringen zahlreiche Betriebe ums Überleben. Gerade in den Branchen Gastronomie, Hotellerie und Lebensmittelherstellung wurden für "Seuchen" sogenannte Betriebsschließungsversicherungen abgeschlossen. Nun ist alles anders und die Versicherungsbranche hält sich (wie bei Großschäden zu oft) eher zurück. 

Kennen Sie ein betroffenes Unternehmen, dann teilen Sie bitte diesen Beitrag.

Stand: 23. Februar 2021

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Geschäftsführer in der Haftung - Wer zahlt die Kosten der Auseinandersetzung?

Zahlt für den Geschäftsführer die Private Rechtsschutzversicherung?

Die Wirren um den Rechtsschutz

Der Anstellungsvertragsrechtsschutz ist eine der drei Untersparten des Managerrechtsschutzes. Dabei muss der „Manager“ kein Konzernlenker eines Weltmarktführers sein. Der Manager, um den es nachfolgend gehen soll, kann auch der kaufmännische oder technische Leiter eines regionalen Maschinenbauunternehmens oder eines Kunststoffverarbeiters sein. Der am Markt häufigste Fall ist der angestellte Geschäftsführer einer GmbH.

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Ich zieh Sie ins Vertrauen...

Wenn der Geschäftsführer doch nicht der Geschäftsführer ist und die Konten des Unternehmens geleert werden.

Unser Partner für Managerschutz Hendricks war jüngst mit einen großen Schadenfall konfrontiert.

Seit einigen Jahren läuft die perfide Betrugsmasche "Fake President" wie am Schnürchen. Immer mehr Unternehmen fallen den Kriminellen zum Opfer. Oft sind es sehr hohe Schadenbeträge.

Made In China

Betriebshaftpflicht - Produkthaftpflicht - Produkthaftung - Import-/Exportrisiken

Der Schaden aus Fernost

Die Wirren des Produkthaftungsgesetzes für Unternehmen

Bereits am 1. Januar 1990 wurde in Deutschland das Produkthaftungsgesetz eingeführt, um eine einheitliche Regelung zur Haftung eines Herstellers bei fehlerhaften Produkten zu schaffen. Der Gesetzgeber versteht unter einem Produkt alle beweglichen Dinge, auch wenn sie nur Teil einer anderen beweglichen oder unbeweglichen Sache sind. Auch Elektrizität wird als Produkt gewertet, für das die Regelungen des Produkthaftungsgesetzes greifen.