Warum braucht jeder Gesellschafter-Geschäftsführer eine für ihn passende D&O-Versicherung?
Gesellschafter Geschäftsführer sind besonders gefährdet!
Ein großer Teil der GmbHs im Land sind ausschließlich inhabergeführt. Denn die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird normalerweise gerade dafür gegründet, dass die persönliche private Haftung des Selbstständigen vermieden wird.
§ 13 Abs. 2 GmbH-Gesetz verspricht, dass die Haftung im Außenverhältnis auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt ist. Doch welche Regelungen greifen im Innenverhältnis?
Dies regelt § 43 Abs. 2 GmbHG.
„Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden.“
Die Gesellschaft – als eigenständige juristische Rechtsperson – kann also Schadenersatzansprüche an den Geschäftsführer stellen. Eine Unterscheidung zwischen angestelltem Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) kennt das Gesetz nicht.
Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Rechtsprechung in den letzten Jahren stark dazu tendiert, Gläubigern der GmbH eine direkte Inanspruchnahme des Geschäftsführers zu ermöglichen, wenn dessen Fehler ursächlich für den Schaden war (z. B. Forderungsausfall oder Cyber-Schaden).
Ein Widerspruch zur beschränkten Haftung des Unternehmens ist dies natürlich nicht, da das Vermögen des Verantwortlichen herangezogen wird. Muss sich im schlimmsten Fall ein Insolvenzverwalter der weiteren Geschicke der Firma annehmen, wird dieser natürlich alle Möglichkeiten ausloten, an die nötigen Finanzmittel zu gelangen. Wir hatten dazu schon im Artikel Insolvenzanfechtung ausgeführt.
Der ursprüngliche Zweck der GmbH, das private Vermögen zu schützen, kann in einem solchen Fall verfehlt sein.
Vielen GGFs ist diese Problematik nicht bewusst!
Nutzt in einem solchen Haftungsfall die D&O-Versicherung?
Ja, auch in einem solchen Haftungsfall kann die D&O-Versicherung („Directors & Officers“ oder auch „Managerhaftpflicht“) die Rettung sein. Dieser sinnvolle Haftpflichtschutz prüft, ob ein rechtlicher Anspruch gegen Sie als Geschäftsführer besteht und kommt im Rahmen der Versicherungssumme bei einem Schadenersatzanspruch für den Schaden auf.
Bei ausreichend hoher Versicherungssumme bleibt das Privatvermögen verschont.
Ein solcher Vertrag kann von jeder Kapitalgesellschaft abgeschlossen werden. Versichert sind im Vertragsrahmen alle geschäftsführenden Organe. Die D&O-Versicherung ersetzt der Gesellschaft den verursachten Schaden. Eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.
Übrigens: Im Falle einer Unternehmensinsolvenz kann es schnell dazu kommen, dass Beiträge zur Versicherung nicht mehr gezahlt werden. Der Versicherungsschutz kann dann gefährdet sein. Angestellte Entscheider können diese Gefahr umgehen, indem sie selbst eine personenbezogene Absicherung abschließen. Das Haftungspotenzial als Führungskraft ist enorm.
Setzen Sie sich und Ihre Familie einer solchen Haftung nicht aus!
Wann haften Sie z. B. persönlich?
- Die Aufklärungspflichten gegenüber Vertragspartnern wurden bei drohender Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft verletzt.
- Der Jahresabschluss wurde nicht rechtzeitig oder unzutreffend erstellt. Der Vertragspartner hätte bei rechtzeitiger Kenntnis oder fehlerfreier Erstellung die Geschäftsbeziehung abgebrochen.
- Die Schädigung von Arbeitnehmern, sodass Sozialversicherungsträgern und Bundesagentur für Arbeit wegen verspäteter Insolvenzantragsstellung Regress nehmen.
- Die Gesellschaft wurde nur unzureichendmit Kapital ausgestattet und war deshalb unterkapitalisiert.
- Im Rechtsverkehr wird die Solvenz des Unternehmens vorgegeben, obwohl diese real nicht gegeben ist.
Wir empfehlen Ihnen dringend unseren Artikel zur D&O-Versicherung in unserer Rubrik "Firmenversicherungen einfach erklärt" sowie unseren Blog-Beitrag D&O - in wenigen Sätzen. Dort haben wir auch die Fallstricke und Lösungen für diesen Versicherungsschutz aufgeführt.
Unser Fachgebiet ist es, maßgeschneiderten Versicherungsschutz für Unternehmen zu schaffen. Die üblicherweise am Markt verkauften Standardverträge sind auch bei der D&O-Versicherung ungeeignet. Unsere Fachspezialisten beraten Sie gern, wie Sie Ihren Versicherungsschutz kostenneutral aufwerten können und bestmöglichen Schutz erhalten.
Sie erreichen uns 24 Stunden an 365 Tagen über unseren Chat, unser Kontaktformular (Gern rufen wir Sie zurück.) oder telefonisch unter: +49-371-40399-50.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Bearbeitung: Vivian Leiteritz
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